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   FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1237/07   

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https://dejure.org/2010,34941
FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1237/07 (https://dejure.org/2010,34941)
FG Saarland, Entscheidung vom 07.12.2010 - 1 K 1237/07 (https://dejure.org/2010,34941)
FG Saarland, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - 1 K 1237/07 (https://dejure.org/2010,34941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Im Inland erbrachte Leistungen eines ausländischen Unternehmers Unberechtigter Steuerausweis durch Entgegennahme von Gutschriften mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer Kein Wahlrecht zwischen Vorsteuervergütungsverfahren und Veranlagungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Im Inland erbrachte Leistungen eines ausländischen Unternehmers - Unberechtigter Steuerausweis durch Entgegennahme von Gutschriften mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer - Kein Wahlrecht zwischen Vorsteuervergütungsverfahren und Veranlagungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.10.2003 - V R 48/01

    Frist für Antrag auf Vorsteuer-Vergütung

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1237/07
    Er kann auch nicht bei der Versäumung der Antragsfrist des Vergütungsverfahrens, die Vorsteuerbeträge, die eigentlich dem Vergütungsverfahren unterliegen, stattdessen im Veranlagungsverfahren geltend machen (BFH vom 23. Oktober 2003 V R 48/01, BFH/NV 2004, 301 ; FG des Saarlandes vom 14. April 2004 1 K 277/00, EFG 2004, 1486 ; FG München vom 4. Februar 2010 14 K 2800/08, EFG 2010, 1267; ebenso Bülow in Vogel/Schwarz, UStG , § 13b , Rz. 125; Maunz in Hartmann/Metzenmacher, UStG , § 18 E, Rz. 187; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG , § 18 , Rz. 603 und 729; Treiber in Sölch/Ringleb, UStG , § 18 , Rz. 127).

    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof zwar klargestellt, dass der Auslandsunternehmer nicht bei der Versäumung der Antragsfrist des Vergütungsverfahrens, die Vorsteuerbeträge, die eigentlich dem Vergütungsverfahren unterliegen, stattdessen im Veranlagungsverfahren geltend machen (BFH vom 23. Oktober 2003 V R 48/01, BFH/NV 2004, 301 ).

  • EuGH, 17.09.1997 - C-141/96

    Langhorst

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1237/07
    Denn hiernach (EuGH vom 17. September 1997 C-141/96, EuGHE 1997, I-5073 Rs. Langhorst) ist der Steuerpflichtige (vgl. jetzt Art. 9 Abs. 1 MehrwertSt-SystemRL), der dem in einer solchen Gutschrift ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag, der höher ist als der aufgrund von steuerpflichtigen Umsätzen geschuldete Betrag, nicht widersprochen hat, als die Person anzusehen, die diesen Betrag ausgewiesen hat und ihn deshalb im Sinne von Art. 21 Nr. 1 Buchst c der Sechsten EG-UStRL (nunmehr Art. 197 Abs. 1 Buchst. c MehrwertSt-SystemRL) schuldet (vgl. dazu auch Wagner in Sölch/Ringleb, UStG , § 14c , Rz. 159).
  • FG Saarland, 13.04.2004 - 1 K 277/00

    Umsatzsteuerveranlagung oder Vergütungsverfahren bei Werklieferungen eines

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1237/07
    Er kann auch nicht bei der Versäumung der Antragsfrist des Vergütungsverfahrens, die Vorsteuerbeträge, die eigentlich dem Vergütungsverfahren unterliegen, stattdessen im Veranlagungsverfahren geltend machen (BFH vom 23. Oktober 2003 V R 48/01, BFH/NV 2004, 301 ; FG des Saarlandes vom 14. April 2004 1 K 277/00, EFG 2004, 1486 ; FG München vom 4. Februar 2010 14 K 2800/08, EFG 2010, 1267; ebenso Bülow in Vogel/Schwarz, UStG , § 13b , Rz. 125; Maunz in Hartmann/Metzenmacher, UStG , § 18 E, Rz. 187; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG , § 18 , Rz. 603 und 729; Treiber in Sölch/Ringleb, UStG , § 18 , Rz. 127).
  • FG München, 04.02.2010 - 14 K 2800/08

    Verhältnis von Besteuerungs- und Vorsteuervergütungsverfahren

    Auszug aus FG Saarland, 07.12.2010 - 1 K 1237/07
    Er kann auch nicht bei der Versäumung der Antragsfrist des Vergütungsverfahrens, die Vorsteuerbeträge, die eigentlich dem Vergütungsverfahren unterliegen, stattdessen im Veranlagungsverfahren geltend machen (BFH vom 23. Oktober 2003 V R 48/01, BFH/NV 2004, 301 ; FG des Saarlandes vom 14. April 2004 1 K 277/00, EFG 2004, 1486 ; FG München vom 4. Februar 2010 14 K 2800/08, EFG 2010, 1267; ebenso Bülow in Vogel/Schwarz, UStG , § 13b , Rz. 125; Maunz in Hartmann/Metzenmacher, UStG , § 18 E, Rz. 187; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG , § 18 , Rz. 603 und 729; Treiber in Sölch/Ringleb, UStG , § 18 , Rz. 127).
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