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   FG Saarland, 08.03.2012 - 1 K 1103/10   

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FG Saarland, 08.03.2012 - 1 K 1103/10 (https://dejure.org/2012,52021)
FG Saarland, Entscheidung vom 08.03.2012 - 1 K 1103/10 (https://dejure.org/2012,52021)
FG Saarland, Entscheidung vom 08. März 2012 - 1 K 1103/10 (https://dejure.org/2012,52021)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.03.1999 - VII S 14/98

    Revisionsverfahren, neue Tatsachen; Steuerberaterprüfung - Kontrolle von

    Auszug aus FG Saarland, 08.03.2012 - 1 K 1103/10
    Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH vom 9. März 1999, BFH/NV 1999, 1133) liege die Beurteilung der Prüfungsleistung im Wesentlichen nicht auf fachwissenschaftlichem Gebiet und könne daher im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Prüfungsentscheidung nur dann beanstandet werden, wenn sie offensichtlich nicht vertretbar sei, insbesondere weil für sie von den Prüfern vernünftige Gründe nicht angeführt würden oder weil die Prüfer einzelne richtige Teile der Bearbeitung überhaupt nicht bewertet hätten.

    Hintergrund dieser eingeschränkten Prüfungsmöglichkeit ist der Umstand, dass an einer Prüfungsaufgabe zahlreiche Bewerber teilnehmen und deshalb die komplexen prüfungsspezifischen Bewertungen in einem Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich nicht ohne weiteres in nachfolgenden gerichtlichen Streitverfahren einzelner Prüflinge isoliert nachvollziehen lassen (BVerfG vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34; BVerwG vom 21. Oktober 1993 6 C 12/92, juris; BFH vom 8. Februar 2000 VII R 52/99, BFH/NV 2000, 755; vom 9. März 1999 VII S 14/98, BFH/NV 1999, 1133).

    Ob missverständliche, fragmentarische, unpräzise, mehr oder weniger falsche Antworten (noch) einen Punkt verdienen, ist der Kontrolle durch die Gerichte daher im Ergebnis weitgehend entzogen (BFH vom 9. März 1999 VII S 14/98, BFH/NV 1999, 1133; FG Berlin-Brandenburg vom 12. September 2007 12 K 2044/04 B, n.v.).

  • BFH, 08.02.2000 - VII R 52/99

    Steuerberaterprüfung; Überdenkungsverfahren

    Auszug aus FG Saarland, 08.03.2012 - 1 K 1103/10
    Hingegen ist den Korrektoren ein so genannter Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen (BFH vom 8. Februar 2000 VII R 52/99, BFH/NV 2000, 755; vom 21. Mai 1999 VII R 34/98, BStBl II 1999, 573 m.w.N.).

    Hintergrund dieser eingeschränkten Prüfungsmöglichkeit ist der Umstand, dass an einer Prüfungsaufgabe zahlreiche Bewerber teilnehmen und deshalb die komplexen prüfungsspezifischen Bewertungen in einem Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich nicht ohne weiteres in nachfolgenden gerichtlichen Streitverfahren einzelner Prüflinge isoliert nachvollziehen lassen (BVerfG vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34; BVerwG vom 21. Oktober 1993 6 C 12/92, juris; BFH vom 8. Februar 2000 VII R 52/99, BFH/NV 2000, 755; vom 9. März 1999 VII S 14/98, BFH/NV 1999, 1133).

    Das Punktesystem soll es dem Prüfer ermöglichen, der unterschiedlichen Qualität der Bearbeitung von Teilleistungen Rechnung zu tragen und durch einen einfachen Rechenvorgang seinem diesbezüglichen Urteil den gebührenden Einfluss auf die Note für die gesamte Klausur zu verschaffen (BFH vom 8. Februar 2000 VII R 52/99, BFH/NV 2000, 755).

  • BFH, 21.05.1999 - VII R 34/98

    Grundsätze für die Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Saarland, 08.03.2012 - 1 K 1103/10
    Hingegen ist den Korrektoren ein so genannter Bewertungsspielraum zuzubilligen, soweit komplexe prüfungsspezifische Bewertungen im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen (BFH vom 8. Februar 2000 VII R 52/99, BFH/NV 2000, 755; vom 21. Mai 1999 VII R 34/98, BStBl II 1999, 573 m.w.N.).

    Die in der Musterlösung zuerkannten Punkte sollen demnach den Abgleich einzelner Teile der Aufgabenstellung nach ihrer Bedeutung und Schwierigkeit erleichtern helfen (BFH vom 21. Mai 1999 VII R 34/98, BStBl II 1999, 573).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus FG Saarland, 08.03.2012 - 1 K 1103/10
    Hintergrund dieser eingeschränkten Prüfungsmöglichkeit ist der Umstand, dass an einer Prüfungsaufgabe zahlreiche Bewerber teilnehmen und deshalb die komplexen prüfungsspezifischen Bewertungen in einem Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich nicht ohne weiteres in nachfolgenden gerichtlichen Streitverfahren einzelner Prüflinge isoliert nachvollziehen lassen (BVerfG vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34; BVerwG vom 21. Oktober 1993 6 C 12/92, juris; BFH vom 8. Februar 2000 VII R 52/99, BFH/NV 2000, 755; vom 9. März 1999 VII S 14/98, BFH/NV 1999, 1133).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus FG Saarland, 08.03.2012 - 1 K 1103/10
    Hintergrund dieser eingeschränkten Prüfungsmöglichkeit ist der Umstand, dass an einer Prüfungsaufgabe zahlreiche Bewerber teilnehmen und deshalb die komplexen prüfungsspezifischen Bewertungen in einem Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen und sich nicht ohne weiteres in nachfolgenden gerichtlichen Streitverfahren einzelner Prüflinge isoliert nachvollziehen lassen (BVerfG vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34; BVerwG vom 21. Oktober 1993 6 C 12/92, juris; BFH vom 8. Februar 2000 VII R 52/99, BFH/NV 2000, 755; vom 9. März 1999 VII S 14/98, BFH/NV 1999, 1133).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2007 - 12 K 2044/04

    Behaupteter Verstoß des Steuerberaterprüfungsverfahrens gegen Grundsatz der

    Auszug aus FG Saarland, 08.03.2012 - 1 K 1103/10
    Ob missverständliche, fragmentarische, unpräzise, mehr oder weniger falsche Antworten (noch) einen Punkt verdienen, ist der Kontrolle durch die Gerichte daher im Ergebnis weitgehend entzogen (BFH vom 9. März 1999 VII S 14/98, BFH/NV 1999, 1133; FG Berlin-Brandenburg vom 12. September 2007 12 K 2044/04 B, n.v.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.09.2009 - 12 K 12086/07

    Steuerberaterprüfung: Fertigung der gemeinsamen Stellungnahme des

    Auszug aus FG Saarland, 08.03.2012 - 1 K 1103/10
    Im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle der Prüfungsentscheidung kann diese Beurteilung nur beanstandet werden, wenn sie offensichtlich nicht vertretbar ist, insbesondere weil die Prüfer für ihre Bewertung vernünftige Gründe nicht angeführt oder einzelne richtige Teile der Bearbeitung überhaupt nicht bewertet haben (FG Berlin-Brandenburg vom 1. September 2009 12 K 12086/07, EFG 2010, 76 m.w.N.).
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