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FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 156/95 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1996, 145
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- FG Baden-Württemberg, 07.10.1993 - 9 K 8/93
Auszug aus FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 156/95
Das hat zur Folge, daß dieser Einwand für den Beklagten solange unbeachtlich ist, als die Ehefrau und die Tochter des Klägers die Klärung der Eigentumsverhältnisse nicht im Wege einer Zivilklage - nebst damit eventuell einhergehendem zivilrechtlichen einstweiligen Rechtsschutz - herbeigeführt haben, weil die Entscheidung der Frage, wer Eigentümer eines Gegenstandes bzw. Inhaber einer Forderung ist, vom Gesetzgeber offensichtlich wegen deren größerer Sachnähe den Zivilgerichten zugewiesen worden ist (FG Baden-Württemberg, Beschluß vom 7. Oktober 1993 9 K 8/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 254).
- OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09
Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer.
(vgl. VG des Saarlandes, Urteile vom 23.4.1998 - 2 K 156/95.A und 2 K 157/95.A - und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.8.1999 - 1 Q 91/98 - (Nichtzulassung der Berufung)).