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   FG Saarland, 10.06.2005 - 2 V 429/04   

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https://dejure.org/2005,14269
FG Saarland, 10.06.2005 - 2 V 429/04 (https://dejure.org/2005,14269)
FG Saarland, Entscheidung vom 10.06.2005 - 2 V 429/04 (https://dejure.org/2005,14269)
FG Saarland, Entscheidung vom 10. Juni 2005 - 2 V 429/04 (https://dejure.org/2005,14269)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs. 1 EStG - Streitwert im Verfahren der einstweiligen Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Festsetzung des Wertes durch einen Rechtsanwalt aus eigenem Recht; Bestimmung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Vergütung; Streitwert bei Verpflichtung des Finanzamts zur Erteilung einer befristeten Freistellungsbescheinigung vom Steuerabzug bei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert bei im Wege der einstweiligen Anordnung erstrittener Freistellungsbescheinigung vom Steuerabzug bei Bauleistungen; einstweiliger Anordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Streitwert bei im Wege der einstweiligen Anordnung erstrittener Freistellungsbescheinigung vom Steuerabzug bei Bauleistungen - einstweiliger Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1803
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Hamburg, 15.07.2003 - II 47/03

    Streitwert bei einstweiliger Anordnung:

    Auszug aus FG Saarland, 10.06.2005 - 2 V 429/04
    Demgegenüber soll nach Auffassung des FG Hamburg, der auch die Bevollmächtigten der Antragstellerin folgen, der Betrag der Abzugsteuer, das heißt 15 v.H. der zu erwartenden Gegenleistung (Entgelt zuzüglich der Umsatzsteuer, § 48 Abs. 3 EStG) für die beantragte Dauer der Freistellungsbescheinigung zugrunde zu legen sein (FG Hamburg, Beschluss vom 15. Juli 2003 II 47/03, juris).

    Dabei ist der volle Streitwert der Hauptsache anzusetzen, da im Verfahren der einstweiligen Anordnung auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - zumal es sich um Streitfall um eine befristete handelt - das Prozessziel der Hauptsache vorweggenommen wird (vgl. dazu auch FG Hamburg, Beschluss vom 15. Juli 2003 II 47/03, juris).

  • FG Sachsen, 06.10.2003 - 7 K 1693/02

    Streitwert der Klage des Insolvenzverwalters auf Erteilung einer Bescheinigung

    Auszug aus FG Saarland, 10.06.2005 - 2 V 429/04
    Der Streitwert beträgt deshalb nach dieser Auffassung 10 v.H. vom Gesamtbetrag der Abzugsteuern (Sächsisches FG, Beschluss vom 6. Oktober 2003 7 K 1693/02, EFG 2004, 61 mit Anmerkung Brandis).
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