Rechtsprechung
FG Saarland, 10.06.2005 - 2 V 429/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Abs. 1 EStG - Streitwert im Verfahren der einstweiligen Anordnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beantragung der Festsetzung des Wertes durch einen Rechtsanwalt aus eigenem Recht; Bestimmung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Vergütung; Streitwert bei Verpflichtung des Finanzamts zur Erteilung einer befristeten Freistellungsbescheinigung vom Steuerabzug bei ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwert bei im Wege der einstweiligen Anordnung erstrittener Freistellungsbescheinigung vom Steuerabzug bei Bauleistungen; einstweiliger Anordnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Streitwert bei im Wege der einstweiligen Anordnung erstrittener Freistellungsbescheinigung vom Steuerabzug bei Bauleistungen - einstweiliger Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 22.02.2005 - 2 V 429/04
- FG Saarland, 10.06.2005 - 2 V 429/04
- FG Saarland, 11.08.2005 - 2 V 429/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1803
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Hamburg, 15.07.2003 - II 47/03
Streitwert bei einstweiliger Anordnung:
Auszug aus FG Saarland, 10.06.2005 - 2 V 429/04
Demgegenüber soll nach Auffassung des FG Hamburg, der auch die Bevollmächtigten der Antragstellerin folgen, der Betrag der Abzugsteuer, das heißt 15 v.H. der zu erwartenden Gegenleistung (Entgelt zuzüglich der Umsatzsteuer, § 48 Abs. 3 EStG) für die beantragte Dauer der Freistellungsbescheinigung zugrunde zu legen sein (FG Hamburg, Beschluss vom 15. Juli 2003 II 47/03, juris).Dabei ist der volle Streitwert der Hauptsache anzusetzen, da im Verfahren der einstweiligen Anordnung auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - zumal es sich um Streitfall um eine befristete handelt - das Prozessziel der Hauptsache vorweggenommen wird (vgl. dazu auch FG Hamburg, Beschluss vom 15. Juli 2003 II 47/03, juris).
- FG Sachsen, 06.10.2003 - 7 K 1693/02
Streitwert der Klage des Insolvenzverwalters auf Erteilung einer Bescheinigung …
Auszug aus FG Saarland, 10.06.2005 - 2 V 429/04
Der Streitwert beträgt deshalb nach dieser Auffassung 10 v.H. vom Gesamtbetrag der Abzugsteuern (Sächsisches FG, Beschluss vom 6. Oktober 2003 7 K 1693/02, EFG 2004, 61 mit Anmerkung Brandis).