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   FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06   

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https://dejure.org/2011,40277
FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06 (https://dejure.org/2011,40277)
FG Saarland, Entscheidung vom 12.05.2011 - 1 K 1099/06 (https://dejure.org/2011,40277)
FG Saarland, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 1 K 1099/06 (https://dejure.org/2011,40277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung (Betriebsaufgabe) eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) Versteuerung von Erstattungszinsen gem. §§ 233 , 233a AO beim Rechtsträger als nachträgliche Einkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beendigung (Betriebsaufgabe) eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) - Versteuerung von Erstattungszinsen gem. §§ 233, 233a AO beim Rechtsträger als nachträgliche Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 33/07

    Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen - Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06
    Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, wer Kapitalvermögen gegen Entgelt zur Nutzung überlässt (ständige Rechtsprechung des BFH, BFH vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07, BFH/NV 2010, 1917 mit weiteren Nachweisen).

    Es werden Erstattungszinsen im Sinne von §§ 233, 233a AO auch als Gegenleistung dafür gezahlt, dass der Steuerpflichtige dem Fiskus - wenn auch gezwungenermaßen - Kapital zur Nutzung überlassen hat, zu dessen Leistung er letztlich nicht verpflichtet war (vgl. BFH vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07, BFH/NV 2010, 1917 mit weiteren Nachweisen).

    Eine Ausnahme hiervon besteht nach der jüngsten Rechtsprechung des BFH nur dann, soweit die Erstattungszinsen auf Steuern entfallen, die gemäß § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind (BFH vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07, BFH/NV 2010, 1917).

    Auf diesem Gedanken beruht die Rechtsprechung des BFH (BFH vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07, BFH/NV 2010, 1917 mit weiteren Nachweisen), dem der Gesetzgeber mit der neuen Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG gefolgt ist.

  • BFH, 22.07.1964 - I 136/62 U

    Steuerliche Behandlung der Überführung des Grundstücks aus dem Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06
    Die in den betroffenen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens vorhandenen stillen Reserven sind, da der Vorgang als Entnahme zu werten ist, grundsätzlich aufzulösen und der Besteuerung zu unterwerfen (BFH vom 22. Juli 1964 I 136/62 U, BStBl III 1964, 559 [561]; Stein in Mössner/Seeger, KStG , § 8 , Rz. 171).
  • BFH, 08.11.1989 - I R 187/85

    1. Zusammenfassung von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben einer juristischen

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06
    Zu Recht hat deshalb der Beklagte für den BgA das Einkommen von Erstattungszinsen ermittelt und die hierauf entfallende Körperschaftsteuer gegen die juristische Person des öffentlichen Rechts mittels Bescheid festgesetzt (vgl. BFH vom 8. November 1989 I R 187/85, BStBl II 1990, 242; BFH vom 17. Mai 2000 I R 50/98, BStBl II 2001, 558 ).
  • BFH, 14.01.1992 - IX R 226/87

    Keine Werbungskosten durch Säumniszuschläge zur Grunderwerbsteuer

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06
    Sie bilden als steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO ) grundsätzlich das Schicksal der ihnen zugrunde liegenden Steuern (vgl. zum Beispiel BFH vom 14. Januar 1992 XI R 24/01, BStBl II 1992, 464 ; Kögel in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 233 AO , Rz. 34).
  • BFH, 28.01.1993 - IV R 131/91

    Bestand einer ungewissen Verbindlichkeit eines Einzelunternehmens wird von dessen

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06
    Sie waren daher beim Zufluss zu versteuern (vgl. BFH vom 6. März 1997 IV R 47/95, BStBl II 1993, 509 ; Görke in Frotscher, EStG , § 24 , Rz. 65).
  • BFH, 06.03.1997 - IV R 47/95

    1. Zinsabfluß im Zeitpunkt der Soll-Buchung auf dem Kontokorrentkonto, solange

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06
    Sie waren daher beim Zufluss zu versteuern (vgl. BFH vom 6. März 1997 IV R 47/95, BStBl II 1993, 509 ; Görke in Frotscher, EStG , § 24 , Rz. 65).
  • BFH, 17.05.2000 - I R 50/98

    Betrieb gewerblicher Art bei Wochenmärkten

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06
    Zu Recht hat deshalb der Beklagte für den BgA das Einkommen von Erstattungszinsen ermittelt und die hierauf entfallende Körperschaftsteuer gegen die juristische Person des öffentlichen Rechts mittels Bescheid festgesetzt (vgl. BFH vom 8. November 1989 I R 187/85, BStBl II 1990, 242; BFH vom 17. Mai 2000 I R 50/98, BStBl II 2001, 558 ).
  • BFH, 07.11.2001 - XI R 24/01

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06
    Sie bilden als steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO ) grundsätzlich das Schicksal der ihnen zugrunde liegenden Steuern (vgl. zum Beispiel BFH vom 14. Januar 1992 XI R 24/01, BStBl II 1992, 464 ; Kögel in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 233 AO , Rz. 34).
  • BGH, 08.10.1979 - II ZR 165/77

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines schriftlichen Vorvertrages

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06
    Da der Betrieb des VorgründungsBgA auf die Errichtung der Anlage in G gerichtet war, ist er genauso zu betrachten wie eine Vorgründungsgesellschaft von (mindestens zwei) Privatpersonen, deren Zweck auf die Errichtung einer Kapitalgesellschaft gerichtet ist (siehe dazu zum Beispiel BGH vom 8. Oktober 1979 II ZR 165/77, NJW 1980, 287).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-137/02

    Faxworld

    Auszug aus FG Saarland, 12.05.2011 - 1 K 1099/06
    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH ist eine allein mit dem Ziel der Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft als umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen berechtigt, wenn entsprechend ihrem Gesellschaftszweck ihr einziger Ausgangsumsatz die Übertragung der bezogenen Leistungen mittels eines Aktes gegen Entgelt an die Kapitalgesellschaft nach deren Gründung war (EuGH vom 29. April 2004 C-137/02, EuGHE 2004, I-5547 Faxworld).
  • FG München, 17.02.2004 - 6 K 2914/01

    Stille Reserven bei Aufgabe eines Betriebs gewerblicher Art; Körperschaftsteuer

  • BFH, 05.06.2012 - I R 51/11

    Begründung der Revision

    Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage wurde vom Finanzgericht (FG) des Saarlandes mit Urteil vom 12. Mai 2011 (Az: 1 K 1099/06) abgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 05.07.2018 - 1 K 2502/15

    Zu der Frage, ob im Laufe eines Insolvenzverfahrens erstattete Umsatzsteuern und

    Danach entstandene Zinsen sind als nachträgliche Betriebseinnahmen nach § 24 Nr. 2 i.V.m. mit § 15 EStG nach dem bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG geltenden Zuflussprinzips i.S. von § 11 EStG zu berücksichtigen (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 12. Mai 2011 1 K 1099/06, juris; BFH-Beschluss vom 5. Juni 2012 I R 51/11, BFH/NV 2012, 1800).
  • FG Düsseldorf, 09.02.2023 - 9 K 2035/20

    Berücksichtigen der Umsatzsteuererstattungsansprüche einkommensteuerlich als

    Insofern sind sie nachträgliche gewerbliche Betriebseinnahmen i. S. d. § 24 Nr. 2 EStG; das Finanzamt hat sie zu Recht in sinngemäßer Anwendung des § 4 Abs. 3 EStG nach dem Zuflussprinzip (§ 11 EStG) im Streitjahr (Zahlungsjahr) 2010 berücksichtigt (BFH-Urteil vom 23.02.2012 IV R 31/09, BFH/NV 2012, 1448, Rz. 31 ff.; FG Saarland, Urteil vom 12.05.2011 1 K 1099/06, juris, Rz. 28 f.).
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