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   FG Saarland, 14.07.2006 - 1 K 305/05   

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https://dejure.org/2006,17768
FG Saarland, 14.07.2006 - 1 K 305/05 (https://dejure.org/2006,17768)
FG Saarland, Entscheidung vom 14.07.2006 - 1 K 305/05 (https://dejure.org/2006,17768)
FG Saarland, Entscheidung vom 14. Juli 2006 - 1 K 305/05 (https://dejure.org/2006,17768)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Substantiierter Antrag auf Tatbestandsberichtigung

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Finanzgerichtsordnung; Begründung eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlender Nachweis über Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Urteilstatbestands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 108
    Begründung eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Begründung eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.09.2001 - X B 145/00

    Einkommensteuer - Empfangsbekenntnis - Prozeßbevollmächtigter - Zustellung -

    Auszug aus FG Saarland, 14.07.2006 - 1 K 305/05
    Bei der Übersendung eines Schriftstückes gegen Empfangsbekenntnis ist -ebenso wie bei der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO - die Vermutung gerechtfertigt, dass der Zugang spätestens am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post erfolgt ist (BFH, Beschluss vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212 ).
  • BFH, 23.12.2005 - VI B 110/05

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung

    Auszug aus FG Saarland, 14.07.2006 - 1 K 305/05
    Ist eine Rechtsmittelschrift nicht (rechtzeitig) bei Gericht eingegangen, beginnt die Frist grundsätzlich, wenn der Rechtsmittelführer dies erfährt oder wenn er Grund zu Nachforschungen hatte (BFH, Beschluss vom 23. Dezember 2005 VI B 110/05, BFH/NV 2006, 785 ).
  • BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05

    Wiedereinsetzung; Arbeitsüberlastung

    Auszug aus FG Saarland, 14.07.2006 - 1 K 305/05
    Dabei ist eine Zustellung auch ohne Rücksendung des vollständig ausgefüllten Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat (BFH, Beschluss vom 23. August 2005 VII B 153/05, BFH/NV 2006, 309 ).
  • BFH, 19.09.1989 - IV R 136/88

    Fehler auf der Ladung zum Erörterungstermin

    Auszug aus FG Saarland, 14.07.2006 - 1 K 305/05
    Die Ladung zu einem Termin muss u.a. auch den Terminzeitpunkt enthalten (BFH, Beschluss vom 19. September 1989 IV R 136/88, BFH/NV 1990, 379).
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