Rechtsprechung
FG Saarland, 14.10.1998 - 1 K 193/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,38235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Saarland, 14.10.1998 - 1 K 193/98
- FG Saarland, 16.10.1998 - 1 K 193/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88
Die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ist auch ohne Bekanntgabe …
Auszug aus FG Saarland, 14.10.1998 - 1 K 193/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (s. z.B. Urteil vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88 , BStBl. II 1990, 44 m.w.N) ist der Antrag der Vollstreckungsbehörde auf Anordnung der Zwangsverwaltung ein Verwaltungsakt. - BFH, 12.06.1996 - II R 71/94
Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der …
Auszug aus FG Saarland, 14.10.1998 - 1 K 193/98
Dabei sind Gegenstand der finanzgerichtlichen Überprüfung die Ermessenserwägungen in der Form, wie sie in der Ermessensentscheidung der Verwaltung bei Abschluß des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens zugrunde liegen ( BFH vom 12. Juni 1996 II R 71/94 , BFH/NV 1996, 873, 874). - OLG Hamm, 28.02.1994 - 15 W 369/93
Auszug aus FG Saarland, 14.10.1998 - 1 K 193/98
Selbst wenn man mit der Klägerin hiervon ausgeht, darf nicht verkannt werden, daß die Zwangsverwaltung dazu führen wird, daß das Grundstück dann dem Vollstreckungsschuldner vom Zwangsverwalter nur gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts überlassen wird (s. dazu OLG Hamm vom 28. Februar 1994 15 W 369/93, OLGZ 1994, 611 ff. m.w.N.-).