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   FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00   

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https://dejure.org/2003,11467
FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00 (https://dejure.org/2003,11467)
FG Saarland, Entscheidung vom 15.07.2003 - 1 K 174/00 (https://dejure.org/2003,11467)
FG Saarland, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 1 K 174/00 (https://dejure.org/2003,11467)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Kassenbuchführung und Zuschätzungen (§§ 140 ff., 158, 162 AO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herstellen der Kassensturzfähigkeit; Ordnungsgemäße Führung von Kassenbüchern; Festhalten sämtlicher Geschäftsvorfälle im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung; Ordnungsgemäße Buchführung bei einem hohen Anteil an Bareinnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 140 ff.; AO § 158; AO § 162
    Kassenbuchführung; Kassenbericht; Zuschätzung; Kalkulation; Unsicherheitszuschlag; Gewinnfeststellungen 1993 bis 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1437
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 07.07.1977 - IV R 205/72

    Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - Buchführungsmangel - Beurteilung - Sachliches

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00
    Die Aufbewahrung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen sei nur dann nicht erforderlich, wenn deren Inhalt unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse "in das in Form aneinander gereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch" übertragen werde (BFH-Urteil IV R 205/72 vom 7. Juli 1977, BStBl. II 1978, 307).

    Es geht hierbei um Fälle, in denen der Steuerpflichtige seine Tageseinnahmen durch Auszählen des Kassenendbestandes ermittelt und auf diesen einem Zettel notiert, dem nur eine Transportfunktion (z.B. zwischen dem im Erdgeschoss gelegenen Ladenlokal und der im ersten Obergeschoss befindlichen Wohnung) zukommt (BFH vom 7. Juli 1977 IV 205/72, BStBl. II 1978, 307, 308 m.w.N.).

  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00
    Im Rahmen einer solchen Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse hat der Steuerpflichtige den allgemeinen Grundsätzen zu Folge alle Voraussetzungen für den Abzug von Betriebsausgaben nachzuweisen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462; vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BStBl. II 1998, 51 m.w.N.).
  • BFH, 11.05.2000 - I B 7/00

    Ordnungsgemäße Buchführung - Bareinnahmen - Elektronische Registrierkasse -

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00
    Ein Steuerpflichtiger, der Waren von geringem Wert an eine Vielzahl zumeist unbekannter Personen verkaufe und deshalb die Bareinnahmen nicht einzeln aufzuzeichnen habe, müsse grundsätzlich die Registrierkassenstreifen, Kassenzettel oder sonstige Belege aufbewahren (BFH vom 11. Mai 2000 I B 7/00).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00
    Die Zuschätzung muss - wie jede Schätzung - in sich schlüssig und ihr Ergebnis muss wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH vom 18. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226).
  • BFH, 08.11.1989 - X R 178/87

    - Zum Unterschied zwischen der Vermögenszuwachsrechnung und der

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00
    (s. z.B. BFH vom 8. November 1989 X R 178/87, BStBl. II 1990, 268 m.w.N).
  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00
    Im Rahmen einer solchen Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse hat der Steuerpflichtige den allgemeinen Grundsätzen zu Folge alle Voraussetzungen für den Abzug von Betriebsausgaben nachzuweisen (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BStBl II 1989, 462; vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BStBl. II 1998, 51 m.w.N.).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 129/85

    Verwerfung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00
    Die objektive Beweislast für die hierfür maßgeblichen steuererhöhenden Tatsachen trägt das Finanzamt (BFH vom 9. August 1991 III R 129/85, BStBl II 1992, 55).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 150/86

    Voraussetzung für Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt -

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00
    Die Schätzungsmethode müsse geeignet sein, ein vernünftiges und der Wirklichkeit entsprechendes Ergebnis zu erzielen (BFH-Urteile vom 19. Juni 1962 1 150/61, HFR 1963, 60; vom 24. November 1988 IV R 150/86, BFH/NV 1989, 416).
  • BFH, 01.10.1969 - I R 73/66

    Kasseneinnahme - Kassenausgabe - Geschäftskasse - Kassenbestandsaufnahmen -

    Auszug aus FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 174/00
    Beim Kassenbericht ist die tägliche Feststellung des Kassenbestands somit für die Berechnung der Tageslosung und damit für eine ordnungsgemäße Kassenführung unentbehrlich (BFH vom 1. Oktober 1969 I R 73/66, BStBl. II 1970, 45, 47 m.w.N.).
  • FG Sachsen, 24.11.2006 - 4 V 1528/06

    Zum Recht der Finanzbehörde, im Rahmen einer Außenprüfung elektronische

    Um die Kassensturzfähigkeit herzustellen, ist es erforderlich, dass die Tageseinnahmen durch den Abgleich von Kassenanfangs- und Kassenendbestand unter Hinzurechnung der aus der Kasse geleisteten Zahlungen rechnerisch ermittelt werden (dazu FG Saarland-Urteil vom 15. Juli 2003, Az.: 1 K 174/00, EFG 2003, 1437 ).
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