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   FG Saarland, 16.03.2011 - 2 K 1070/08   

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https://dejure.org/2011,23988
FG Saarland, 16.03.2011 - 2 K 1070/08 (https://dejure.org/2011,23988)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.03.2011 - 2 K 1070/08 (https://dejure.org/2011,23988)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. März 2011 - 2 K 1070/08 (https://dejure.org/2011,23988)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 4 Abs 1 S 1 TrZG, § 4 Abs 2 S 1 Nr 2 TrZG, § 5 AO, § 1 Abs 1 Nr 4 UStG, § 11 UStG
    Entstehen von Einfuhrumsatzsteuer bei Beendigung der truppenzollrechtlichen Verwendung durch Entnahme - Keine besondere Begründung bzgl. des Auswahlermessens bei Verurteilung eines Abgabenschuldners wegen Steuerhinterziehung - Kein Wegfall der Steuerschuldnerschaft des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei dauerhafter Entfernung eines umsatzsteuerentlasteten Fahrzeugs aus der Truppenzollgutverwendung ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens liegt immer eine Entnahme vor; Bei einer Entnahme aus der Truppenzollgutverwendung kommt es aufgrund der völkerrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabeprlichtige Entnahme (Einfuhrumsatzsteur) bei Verkauf eines als Mitglied des zivilen Gefolges steuerfei erworbenen Fahrzeugs ins Ausland Auswahlermessen gilt auch für Miglieder ausländischer Streitkräfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgabepflichtige Entnahme (Einfuhrumsatzsteuer) bei Verkauf eines als Mitglied des zivilen Gefolges steuerfei erworbenen Fahrzeugs ins Ausland - Auswahlermessen gilt auch für Miglieder ausländischer Streitkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Düsseldorf, 15.11.2006 - 4 K 3191/05

    Umsatzsteuer; NATO-Truppenstatut; Truppenzollgut; Einfuhr; Veräußerung - Keine

    Auszug aus FG Saarland, 16.03.2011 - 2 K 1070/08
    Selbst wenn aber gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 TrZG eine Abgabenschuld entstehe, handele es sich bei der Veräußerung doch nicht um eine umsatzsteuerbare Einfuhr ins Inland, wie das FG Düsseldorf zutreffend dargelegt habe (Urteil vom 15. November 2006 4 K 3191/05 Z, EU, juris).

    Anders als das FG Düsseldorf (Urteil vom 15. November 2006 4 K 3191/05 Z, EU, juris) meint, kommt es nach Auffassung des Senats für die Entnahme nicht darauf an, wo bzw. wohin die Ware verkauft oder auch verschenkt wird.

    Darüber hinaus weicht der Senat von der Rechtsauffassung ab, die das FG Düsseldorf im Urteil vom 15. November 2006 (4 K 3191/05 Z, EU) vertreten hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • BFH, 17.08.2000 - VII B 45/00

    Abgabenschuldentstehung - Abgabenschuldnerschaft - Deutscher Soldat -

    Auszug aus FG Saarland, 16.03.2011 - 2 K 1070/08
    Der BFH hat in einer Entscheidung vom 17. August 2000 (VII B 45/2000, BFH/NV 2000, 1438 m.w.N.) ausgeführt, dass auch nach Vollendung des Binnenmarktes und trotz des durch § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG nur auf Einfuhren aus Drittländern bezogenen Einfuhrbegriffs die mittelbare Verweisung in § 4 Abs. 1 TrZG auf die Vorschriften des Zollrechts nicht dazu führt, dass ein bestimmter zollrechtlicher Abgabenentstehungstatbestand gegeben sein muss, weil die davon nach dem ZK abhängige Bestimmung des Abgabenschuldners und des für die Bemessungsgrundlagen maßgebenden Zeitpunkts selbständig in § 4 Abs. 2 und 3 TrZG geregelt ist.
  • BFH, 03.05.1994 - VII B 49/94

    Entnahme aus der Zollgutverwendung im Sinne eines Herauslösens von

    Auszug aus FG Saarland, 16.03.2011 - 2 K 1070/08
    Eine Entnahme i.S. von § 4 TrZG liegt vor, wenn eine Ware aus dem Besitz der ausländischen Streitkräfte in den Besitz eines Nichtberechtigten übergeht und dadurch die für die Abgabenbegünstigung maßgebliche Zweckbestimmung der ausschließlichen Verwendung als Truppenzollgut aufgehoben wird, was bei einvernehmlichem Besitzübergang anzunehmen ist, wenn dem Nichtberechtigten - Nichtmitglied der ausländischen Streitkräfte - das Eigentum verschafft oder der Gebrauch oder der Verbrauch gestattet wird (BFH vom 3. Mai 1994 VII B 49/94, BFH/NV 1994, 755).
  • BFH, 12.02.2009 - VI R 40/07

    Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern, von denen jeder

    Auszug aus FG Saarland, 16.03.2011 - 2 K 1070/08
    Da die Klägerin wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist, besteht insoweit eine Vorprägung des Auswahlermessens der Klägerin in der Weise, dass es einer besonderen Vorprägung des Auswahlermessens der Klägerin in der Weise, dass es einer besonderen Begründung nicht einmal mehr bedürfte, da auf die Heranziehung eines vorsätzlich an einer Straftat Beteiligten grundsätzlich nicht verzichtet werden kann (vgl. BFH vom 12. Februar 2009 VI R 40/07, BStBl II 2009, 478 m.w.N.).
  • BFH, 09.09.2009 - VII B 11/09

    Zoll - Festsetzung der Einfuhrabgaben gegen Gesamtschuldner - Ermessen -

    Auszug aus FG Saarland, 16.03.2011 - 2 K 1070/08
    Bei Gesamtschuldnern gelten für das Auswahlermessen der Behörde die allgemeinen Grundsätze des § 5 AO (vgl. BFH vom 9. September 2009 VII B 11/09, BFH/NV 2010, 263).
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