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   FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10   

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FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10 (https://dejure.org/2013,18471)
FG Saarland, Entscheidung vom 16.05.2013 - 1 K 1680/10 (https://dejure.org/2013,18471)
FG Saarland, Entscheidung vom 16. Mai 2013 - 1 K 1680/10 (https://dejure.org/2013,18471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung der Einkommmensteuer bei Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, Termingeschäften und Kapitalvermögen i.R.d. Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen stiller Gesellschaft und Geschäftsbesorgung keine Steuerbarkeit von Einnahmen aus vorgespiegelten Termingeschäften bis zum 31.12.1998 kein Zufluss steuerbarer Einnahmen beim betrogenen Anleger durch Novation, sondern nur in Höhe der Auszahlungen, ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen stiller Gesellschaft und Geschäftsbesorgung - keine Steuerbarkeit von Einnahmen aus vorgespiegelten Termingeschäften bis zum 31.12.1998 - kein Zufluss steuerbarer Einnahmen beim betrogenen Anleger durch Novation, sondern nur in Höhe der Auszahlungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Überblick über die Einkünfte aus Kapitalvermögen
    Einkünfte nach § 20 Abs. 1 EStG
    Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
    Gutschriften aus Schneeballsystemen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1236
  • NZG 2014, 200
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 28.10.2008 - VIII R 36/04

    Zufluss von "(Schein-)Renditen" bei Schneeballsystem

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
    Bis zum 31. Dezember 1998 wurden solche Geschäfte nicht von den Einkunftstatbeständen des EStG erfasst (gegen FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Februar 2004 2 K 1550/03, EFG 2004, 1211 und BFH vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190).

    Ob der ausgewiesene Kontostandsbetrag an den Anleger ausgezahlt worden wäre, wenn er dies verlangt hätte, spielt bei der Anwendung der §§ 8, 11 EStG keine Rolle (gegen BFH vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190).

    Der Beklagte stütze sich auf die im "C - Musterverfahren" ergangene Entscheidung des BFH vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190.

    Zu diesem speziellen Modell der C liege die Musterentscheidung des BFH vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190 vor.

    Nach den vorstehend genannten Grundsätzen ist im Streitfall - entgegen FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10. Februar 2004 2 K 1550/03, EFG 2004, 1211, insofern bestätigt durch BFH vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190) in einem anderen "C-Fall" - keine typische stille Gesellschaft zwischen C und der Klägerin anzunehmen.

    Der VIII. Senat des BFH hat seine Rechtsprechung zum Zufluss gutgeschriebener Beträge in Anlagebetrugsfällen mit Urteilen vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190 und vom 16. März 2010 VIII R 4/07, BFH/NV 2010, 1527 unter Zurückweisung der in Literatur und Rechtsprechung vorgebrachten Kritik bestätigt.

  • BFH, 22.09.2010 - II R 62/08

    Forderungsbewertung bei Schneeballsystem - Nachholung fehlender Feststellungen

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
    Zahlungen eines Anlagebetrügers an den betrogenen Anleger sind nach Maßgabe des § 366 Abs. 2 BGB zunächst mit dem Anlagekapital zu verrechnen (Anschluss an BFH vom 22. September 2010 II R 62/08 BFH/NV 2011, 7, Rdn. 24-26).

    Hiernach ist eine gegen einen Anlagebetrüger gerichtete Forderung als wertlos anzusehen (Anschluss an BFH vom 22. September 2010 II R 62/08 BFH/NV 2011, 7, Rdn. 30-32).

    Der II. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 22. September 2010 II R 62/08 BFH/NV 2011, 7 Rdn. 24-26 zu Auszahlungen eines Anlagebetrügers (im Urteil des BFH: "C") an die betrogenen Anleger (im Urteil des BFH: "die Eheleute") Folgendes ausgeführt:.

    Durch das Urteil des II. Senats des BFH vom 22. September 2010 II R 62/08, BFH/NV 2011, 7 und den Beitrag von Wolff-Diepenbruck (Steuerrecht im Rechtsstaat, Festschrift für Wolfgang Spindler zum 65. Geburtstag, Köln 2011, S. 897-912 - FS -) haben sich gewichtige bisher noch nicht berücksichtigte Aspekte ergeben.

    Wie die Forderung eines betrogenen Anlegers (im Urteil des BFH "die Eheleute") gegen den Anlagebetrüger (im Urteil des BFH: "C") zu bewerten ist, hat der II. Senat des BFH in seinem Urteil vom 22. September 2010 II R 62/08, BFH/NV 2011, 7 unter Rz. 30 - 32 ausgeführt:.

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 2 K 1550/03

    Keine Besteuerung von Scheingewinnen

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
    Bis zum 31. Dezember 1998 wurden solche Geschäfte nicht von den Einkunftstatbeständen des EStG erfasst (gegen FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Februar 2004 2 K 1550/03, EFG 2004, 1211 und BFH vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190).

    Vorausgegangen sei das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Februar 2004 2 K 1550/03, EFG 2004, 1211.

    Nach den vorstehend genannten Grundsätzen ist im Streitfall - entgegen FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 10. Februar 2004 2 K 1550/03, EFG 2004, 1211, insofern bestätigt durch BFH vom 28. Oktober 2008 VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190) in einem anderen "C-Fall" - keine typische stille Gesellschaft zwischen C und der Klägerin anzunehmen.

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 264/07

    Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
    Wählen die Vertragsparteien eine bestimmte zivilrechtliche Rechtsgestaltung lediglich aus steuerlichen Gründen, fehlt es in der Regel nicht am erforderlichen Rechtsbindungswillen, weil die steuerliche Anerkennung ein gültiges, ernstlich gewolltes Rechtsgeschäft voraussetzt (BGH vom 2. März 2009 II ZR 264/07, DB 2009, 1117).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die steuerrechtliche Zielsetzung einer Vereinbarung bei der Auslegung der Willenserklärungen der Vertragspartner zu beachten (BGH vom 2. März 2009 II ZR 264/07, DB 2009, 1117).

  • FG Saarland, 10.05.2012 - 1 K 2327/03

    Zahlungen und Gutschriften im Falle eines Anlagebetrugs (§§ 8, 11, 20 EStG)

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
    Der Senat hat dies bereits in seinem Urteil vom 10. Mai 2012 1 K 2327/03, EFG 2012, 1642 im Einzelnen dargelegt (Az des BFH: VIII R 25/12).

    Dies unterscheidet im Übrigen den vorliegenden Fall von dem, den der Senat mit Urteil vom 10. Mai 2012 1 K 2327/03, EFG 2012, 1642 entschieden hat.

  • OLG Saarbrücken, 07.03.2007 - 1 U 555/05

    Zum Schutzgesetzcharakter von §§ 4 , 16 MaBV

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Akten der Staatsanwaltschaft 43 VRs 33 Js 409/01, des Verfahrens 1 U 555/05-196 des OLG Saarbrücken, auf die Akten des Beklagten und das Protokoll der mündlichen Verhandlung verwiesen.

    Auch enge Mitarbeiter des Herrn K (einschließlich seines Sohnes), der Steuerberater und die Wirtschaftsprüferin, die 1992-1999 Buchprüfungen nach § 16 MaBV vorgenommen und der C eine mit §§ 2-14 MaBV übereinstimmende Geschäftsführung testiert hatte, haben das von den Verträgen abweichende Vorgehen der C nicht durchschauen können (S. 10 des Strafurteils gegen den Geschäftsführer der C; Urteil des OLG Saarbrücken vom 24. Januar 2007 1 U 555/05-196, S. 8 ff.).

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
    Hierbei sind die Art der relevanten Handlung, ihr Grund und Zweck, ihre wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung für den anderen Teil, ferner die Umstände ihrer Erbringung sowie die dabei bestehende Interessenlage der Parteien zu berücksichtigen (grundlegend: BGH vom 22. Juni 1956 I ZR 198/54, NJW 1956, 1313; Ulmer im Münchner Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 705 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BFH, 08.12.1981 - VIII R 125/79

    Einkünfte aus nicht auf Leistung gerichteten privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
    Sie waren auch nicht nach § 23 EStG steuerbar, da sie nicht die Lieferung von Wirtschaftsgütern zum Gegenstand hatten (ständige Rechtsprechung des BFH z.B. vom 8. Dezember 1983 VIII R 125/79, BStBl II 1982, 618; vom 25. August 1987 IX R 65/86, BStBl II 1988, 248).
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 65/86

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
    Sie waren auch nicht nach § 23 EStG steuerbar, da sie nicht die Lieferung von Wirtschaftsgütern zum Gegenstand hatten (ständige Rechtsprechung des BFH z.B. vom 8. Dezember 1983 VIII R 125/79, BStBl II 1982, 618; vom 25. August 1987 IX R 65/86, BStBl II 1988, 248).
  • BFH, 11.05.1999 - VIII R 70/95

    Zufluss von Kapitaleinkünften durch Gutschrift des Schuldners

    Auszug aus FG Saarland, 16.05.2013 - 1 K 1680/10
    Allerdings muss der Gläubiger in einem solchen Falle in der Lage sein, den Leistungserfolg ohne weiteres Zutun des im Übrigen leistungsbereiten und leistungsfähigen Schuldners herbeizuführen (BFH vom 11. Mai 1999 VIII R 70/95, BFH/NV 2000, 18 m.w.N. der ständigen Rechtsprechung).
  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 3/05

    Kapitalvermögen; Abgrenzung zwischen stiller Gesellschaft und

  • BFH, 16.03.2010 - VIII R 4/07

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

  • BFH, 02.09.2010 - VIII B 261/09

    Zufluss von Renditen aus einem Schneeballsystem - Zufluss bei Novation

  • BFH, 11.02.2014 - VIII R 25/12

    Zufluss von Kapitaleinnahmen aus Schneeballsystemen

  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

  • BGH, 09.01.2006 - II ZR 72/05

    Keine Verdoppelung der Einlagepflicht der Gesellschafter einer "auf Vorrat"

  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 417/12

    Kleingarten-Pachtvertrag im Beitrittsgebiet: Abgrenzung zwischen Vertragsänderung

  • FG Köln, 30.10.2002 - 5 K 4592/94

    Kein Zufluss von Zinseinnahmen bei Konkursreife im Fälligkeitszeitpunkt

  • FG Niedersachsen, 08.03.1994 - VII 532/93
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - 15 U 1/09
  • FG Saarland, 12.10.2011 - 1 V 1266/11

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung bei drohender Insolvenz

    Die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1996 bis 2000, alle in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. November 2010, wird bis einen Monat nach Bekanntgabe der Endentscheidung im Klageverfahren 1 K 1680/10 gegen eine Sicherheitsleistung i.H.v. 80.000 EUR ausgesetzt.

    Am 21. Dezember 2010 hat die Antragstellerin dagegen Klage erhoben (1 K 1680/10).

    Am 10. August 2011 hat die Antragstellerin bei Gericht sinngemäß den Antrag gestellt (Bl. 3), die Vollziehung der angefochtenen Einkommenssteuerbescheide 1996 bis 2000, alle in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. November 2010, bis einen Monat nach Bekanntgabe der Endentscheidung im Klageverfahren 1 K 1680/10 ohne Sicherheitsleistung auszusetzen.

    Unter Bezugnahme auf die Klagebegründung im Verfahren 1 K 1680/10 im Übrigen trägt sie Folgendes vor:.

    Unter Bezugnahme auf seine Klageerwiderung im Verfahren 1 K 1680/10 (Schriftsätze vom 18. März 2011 und vom 4. August 2011) trägt der Antragsgegner vor, dass im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BFH zu den Anlagebetrugsfällen generell, insbesondere aber auch im vom BFH entschiedenen Fall der CTS, keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide bestünden.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten - auch im Klageverfahren 1 K 1680/10 - und die Akten des Antragsgegners (Bl. 21) Bezug genommen.

  • BFH, 27.08.2014 - VIII R 41/13

    Rechtliche Einordnung der vertraglichen Beziehungen in einem Schneeballsystem als

    Das Finanzgericht (FG) hat der anschließend erhobenen Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1236 mitgeteilten Gründen überwiegend stattgegeben.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG des Saarlandes vom 16. Mai 2013  1 K 1680/10 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2013 - 6 K 1503/11

    Voraussetzung einer stillen Gesellschaft und Besteuerung von Scheinrenditen

    Soweit das FG des Saarlandes das Vorliegen einer stillen Gesellschaft in einem anderen C-Fall u.a. mit dem klaren Wortlaut der Vereinbarungen verneint (Urteil des FG des Saarlandes vom 16. Mai 2013, 1 K 1680/10, EFG 2013, 1236), vermag dieses Argument die Annahme einer stillen Gesellschaft nicht zu erschüttern.

    Nach diesen Grundsätzen, denen der Senat folgt, waren auch die ermittelten "Scheinrenditen" der Klägerin zugeflossen (a.A. Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. Mai 2012, 1 K 2327/03, EFG 2012, 1642; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 16. Mai 2013, 1 K 1680/10, EFG 2013, 1236).

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