Rechtsprechung
FG Saarland, 16.06.2010 - 1 K 1176/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 14 Abs 1 S 2 Nr 1 UStG 1999, § 14 Abs 1 S 2 Nr 3 UStG 1999, § 15 UStG 1999, § 16 UStG 1999, § 18 UStG 1999
Kein Vorsteuerabzug, wenn Rechnungsaussteller Scheinfirmen sind - Leistungsbeschreibung in der Rechnung bei einer Arbeitnehmerüberlassung - Keine Berücksichtigung von Gesichtspunkten des Vertrauensschutzes im Festsetzungsverfahren - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Abzug einer in einer Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer; Umsatzsteuerbetrug im Falle der sog. "Karussellgeschäfte"; Möglichkeit der Identifizierung der abgerechneten Leistung als Voraussetzung für die Angaben eines Abrechnungspapiers; Schutz des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Vorsteuerabzug aus von Briefkastenfirmen bzw. Domizilgesellschaften erstellten, nicht die tatsächlich im Baubereich erbrachte Arbeitnehmerüberlassung ausweisenden Eingangsrechnungen; Entscheidung über Vorsteuerabzug aufgrund von Gutgläubigkeit des ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Vorsteuerabzug aus von Briefkastenfirmen bzw. Domizilgesellschaften erstellten, nicht die tatsächlich im Baubereich erbrachte Arbeitnehmerüberlassung ausweisenden Eingangsrechnungen - Entscheidung über Vorsteuerabzug aufgrund von Gutgläubigkeit des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz)
Scheinfirmen: FG versagt Vorsteuerabzug
Papierfundstellen
- EFG 10, 1739
Wird zitiert von ... (2)
- FG München, 18.05.2018 - 3 K 1609/16
Arbeitnehmer, Leistungen, Minderung, Leistung, Unfallschaden, Staatsanwaltschaft, …
Es muss allerdings aus der Rechnung stets hervorgehen, dass es sich um eine sonstige Leistung in Form der Arbeitnehmerüberlassung handelt (Urteil des FG des Saarlandes vom 16. Juni 2010 - 1 K 1176/07, DStRE 2011, 947). - FG Hamburg, 29.01.2014 - 3 V 259/13
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus "Strohmanngeschäften"; Leistungsbeschreibung bei …
eee) Zwar genügt es nach Auffassung des FG Saarland (Urteil vom 16.06.2010 1 K 1176/07, EFG 2010, 1739) nur dann, in den Abrechnungspapieren diejenigen Gewerke anzugeben, die der Leistungsempfänger durch die ihm zur Verfügung gestellten Arbeitnehmer hat ausführen lassen, wenn aus der Rechnung hervorgeht, dass es sich um eine sonstige Leistung in Form der Arbeitnehmerüberlassung handelt.