Rechtsprechung
FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
§ 162 AO; §§ 4 Abs. 3, 5 Nr. 7; 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; Unangemessener KFZ-Aufwand eines Arztes und 1%-Regelung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für eine Beurteilung von Aufwendungen in einem Mietverhältnis unter nahen Angehörigen als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zuschätzung von Privathonoraren zu den Einnahmen eines Arztes; Voraussetzungen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fremdvergleich bei der Höhe der Miete für die von der Mutter gemieteten Praxisräume sowie bei vom Mieter übernommenen Instandhaltungskosten; Zuschätzung von Privathonoraren eines Arztes wegen fehlender Aufzeichnungen; Unangemessene Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fremdvergleich bei der Höhe der Miete für die von der Mutter gemieteten Praxisräume sowie bei vom Mieter übernommenen Instandhaltungskosten - Zuschätzung von Privathonoraren eines Arztes wegen fehlender Aufzeichnungen - Unangemessene Betriebsausgaben im Zusammenhang mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- jed.de (Kurzinformation)
Betrieblicher Pkw: Abzugsbeschränkung bei teuren Fahrzeugen
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Aufzeichnungen für Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen klar und vollständig sein
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Unangemessene Betriebsausgaben eines Arztes im Zusammenhang mit hochwertigen Fahrzeugen und Anwendung der 1 %-Regelung
Verfahrensgang
- FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
- BFH, 31.07.2009 - VIII B 28/09
Papierfundstellen
- EFG 2009, 307
Wird zitiert von ...
- FG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 - 7 K 7234/15
Umsatzsteuer 2010
Das Saarländische FG (Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04, EFG 2009, 307, Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen vom BFH mit Beschluss vom 31.07.2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967) hat entschieden, die Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs eines praktischen Arztes für seine betrieblichen Kraftfahrzeuge auf 100.000 DM pro Fahrzeug gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG sei zulässig.des hälftigen Vorsteuerbetrages von 5.600,00 DM, das Saarländische FG (Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04, EFG 2009, 307) bei einem Oberklassefahrzeug wiederum auf 100.000,00 DM.
Dieser Betrag liegt deutlich oberhalb der Werte, auf die das FG München (Urteil vom 20.11.1999 8 K 3912/96, DStRE 1999, 897), das FG Nürnberg (Urteil vom 28.02.2008 IV 94/2006, DStRE 2008, 1116) und das Saarländische FG (Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04, EFG 2009, 307) abgestellt haben, und berücksichtigt mehr als ausreichend die zwischenzeitliche allgemeine Preisentwicklung.