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   FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12   

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FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12 (https://dejure.org/2013,33038)
FG Saarland, Entscheidung vom 21.03.2013 - 1 K 1043/12 (https://dejure.org/2013,33038)
FG Saarland, Entscheidung vom 21. März 2013 - 1 K 1043/12 (https://dejure.org/2013,33038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine verfassungswidrige Rückwirkung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen Rechtsfehlersaldierung durch das FG bei nur hinsichtlich eines Ehegatten eingetretener Festsetzungsverjährung keine Anwendung von § 20a Abs. 3 AO auf Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland Grenzgebiet ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine verfassungswidrige Rückwirkung der Steuerpflicht von Erstattungszinsen - Rechtsfehlersaldierung durch das FG bei nur hinsichtlich eines Ehegatten eingetretener Festsetzungsverjährung - keine Anwendung von § 20a Abs. 3 AO auf Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Inland - ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
    Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 26. Oktober 1987 GrS 2/86 (BStBl II 1988, 348 ) kann die zinslose Überlassung von Darlehen durch Gesellschafter an ihre Kapitalgesellschaft, wenn sich die Beteiligung im Privatvermögen der Gesellschafter befindet, zu Werbungskosten bei den Einkünften der Gesellschafter aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen.

    Zwischen den eigenen Aufwendungen der Gesellschafter und den angestrebten Einnahmen kann ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen, weil die von den Gesellschaftern gewährten unentgeltlichen Nutzungsvorteile den Gewinn der Kapitalgesellschaft erhöhen und die Gesellschafter an ihm nach Maßgabe der Gewinnausschüttung teilnehmen (BStBl II 1988, 348 , unter C. I. 3. c.; vgl. auch BFH vom 24. Mai 1989 I R 45/85, BFH/NV 1989, 697, 698; BFH vom 25. Juli 2000 VIII R 35/99, BStBl II 2001, 698 ).

  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 33/07

    Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen - Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Auszug aus FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
    Hinsichtlich der Einkünfte aus Kapitalvermögen für 1999 erklären die Kläger, die Zinseinnahmen seien nach dem BFH-Urteil vom 15. Juni 2010 ( VIII R 33/07 BStBl II 2011, 503) nicht steuerpflichtig (Schriftsatzordner, 20).

    Der Senat hat keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Zulässigkeit dieser Rückwirkung, da hierdurch lediglich eine Gesetzeslage geschaffen wurde, die vor dem Urteil des BFH vom 15. Juni 2010 ( VIII R 33/07, BStBl II 2011, 503) einer gefestigten Rechtsprechung und Rechtslage entsprach (vgl. BVerfG vom 15. Oktober 2008 1 BvR 1138/06, HFR 2009, 187).

  • BFH, 25.06.2003 - X R 66/00

    Revisionsbegründung, Anforderungen

    Auszug aus FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
    Sie hindern das Finanzgericht jedoch nicht daran, Fehler, die dem Finanzamt zugunsten des Gesamtschuldners, der sich auf die Festsetzungsverjährung berufen kann, unterlaufen sind, durch Saldierung zu Lasten des anderen Gesamtschuldners zu korrigieren, wenn diesem gegenüber noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist (vgl. BFH vom 25. Juni 2003 X R 66/00, BFH/NV 2004, 19 ).
  • BFH, 09.08.1983 - VIII R 276/82

    Bei einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung i. S. des § 17

    Auszug aus FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
    Es bedarf vielmehr konkreter Anhaltspunkte dafür, dass aufgrund der individuellen Verhältnisse der Kapitalgesellschaft und/oder ihrer Gesellschafter auch langfristig mit einem Überschuss aus der Beteiligung nicht zu rechnen war (BFH vom 9. August 1983 VIII R 276/82, BStBl II 1984, 29 ).
  • BFH, 26.09.2008 - VIII B 23/08

    Keine Zulassung wegen unrichtiger Rechtsanwendung - qualifizierter

    Auszug aus FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
    Die Rüge kann bereits deshalb im Ergebnis keinen Erfolg haben (vgl. BFH vom 26. September 2008 VIII B 23/08, juris).
  • BFH, 07.04.2003 - V B 28/02

    Sachaufklärungspflicht; Beweiserhebung

    Auszug aus FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
    Damit dem "Beweisverderber" keine unangemessenen Vorteile zuwachsen, sind auch belastende Unterstellungen oder nachteilige Schlüsse gerechtfertigt (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH vom 16. Dezember 1992 X R 77/91, BFH/NV 1993, 547; vom 7. April 2003 V B 28/02, BFH/NV, 2003, 1195 ).
  • BFH, 17.09.2009 - VI R 24/08

    Verlust aus Veräußerung der Beteiligung am Arbeitgeber bei Beendigung des

    Auszug aus FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
    Hierunter fallen alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (BFH vom 17.9.2009, VI R 24/08, BStBl II 2010, 198 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06

    Keine unzulässige Rückwirkung der § 36 Abs 2 GewStG, § 2 Abs 2 S 3 GewStG jeweils

    Auszug aus FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
    Der Senat hat keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Zulässigkeit dieser Rückwirkung, da hierdurch lediglich eine Gesetzeslage geschaffen wurde, die vor dem Urteil des BFH vom 15. Juni 2010 ( VIII R 33/07, BStBl II 2011, 503) einer gefestigten Rechtsprechung und Rechtslage entsprach (vgl. BVerfG vom 15. Oktober 2008 1 BvR 1138/06, HFR 2009, 187).
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 22/96

    Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für einen im steuerlich anerkannten

    Auszug aus FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
    Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich - oder doch nahezu ausschließlich - und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BStBl II 1993, 193, und vom 8. November 1996 VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341; BFH vom 30. Juni 2010 VI R 45/09, BStBl II 2011, 45).
  • BFH, 07.04.1992 - VI R 113/88

    Ermittlung von KfZ-Kosten aus Dienstreisen

    Auszug aus FG Saarland, 21.03.2013 - 1 K 1043/12
    Zwar ist eine Schätzung möglich, soweit die Besteuerungsgrundlagen nicht genau zu ermitteln sind oder berechnet werden können (BFH vom 7. April 1992 VI R 113/88, BStBl II 1992, 854 ).
  • BFH, 03.11.2010 - I R 4/10

    Grenzgängereigenschaft - Richterliche Überzeugung - Beweislast im Zusammenhang

  • BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 31/92

    Anschaffung von Brille für Bildschirmtätigkeit nicht als Werbungskosten absetzbar

  • BFH, 15.04.1992 - III R 96/88

    Aufwendungen für Hotelbesichtigung als vorweggenommene Betriebsausgaben

  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/99

    Zinseinnahmen GesellschafterDarlehen

  • BFH, 24.05.1989 - I R 45/85

    Bestimmung der Einkommensteuer eines GmbH - Gesellschafters bei dem Erwerb einer

  • BFH, 16.12.1992 - X R 77/91

    Ablehnung eines auf weitere Sachverhaltsermittlungen gerichteten Antrags eines

  • BFH, 17.09.2007 - I B 81/07
  • BFH, 09.10.2014 - I R 34/13

    Besteuerung von Grenzgängern - Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Die hiergegen gerichtete Klage wies das Finanzgericht (FG) des Saarlandes --nach Ergehen eines weiteren Änderungsbescheides-- durch Urteil vom 21. März 2013  1 K 1043/12 als unbegründet ab.

    Sie beantragen, das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2013 ergangene Urteil des FG  1 K 1043/12 aufzuheben.

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