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   FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 305/05   

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https://dejure.org/2006,12129
FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 305/05 (https://dejure.org/2006,12129)
FG Saarland, Entscheidung vom 21.06.2006 - 1 K 305/05 (https://dejure.org/2006,12129)
FG Saarland, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 1 K 305/05 (https://dejure.org/2006,12129)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Maßgeblichkeit der Ladung für den Termin der mündlichen Verhandlung - Nachweis der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Finanzgerichtsordnung; Übermittlung eines Gerichtsbescheides per Fax (§ 53 FGO i.V. mit § 174 Abs. 2 Satz 1 ZPO)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Fristwahrung durch Übersendung von Schriftstücken per Telefex

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 53; ZPO § 174 Abs. 2 S. 1
    Übermittlung eines Gerichtsbescheides per Fax

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übermittlung eines Gerichtsbescheides per Fax

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.09.2001 - X B 145/00

    Einkommensteuer - Empfangsbekenntnis - Prozeßbevollmächtigter - Zustellung -

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 305/05
    Bei der Übersendung eines Schriftstückes gegen Empfangsbekenntnis ist -ebenso wie bei der Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO- die Vermutung gerechtfertigt, dass der Zugang spätestens am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post erfolgt ist (BFH, Beschluss vom 27. September 2001 X B 145/00, BFH/NV 2002, 212 ).
  • BFH, 23.12.2005 - VI B 110/05

    Wiedereinsetzung, Glaubhaftmachung

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 305/05
    Ist eine Rechtsmittelschrift nicht (rechtzeitig) bei Gericht eingegangen, beginnt die Frist grundsätzlich, wenn der Rechtsmittelführer dies erfährt oder wenn er Grund zu Nachforschungen hatte (BFH, Beschluss vom 23. Dezember 2005 VI B 110/05, BFH/NV 2006, 785).
  • BFH, 19.09.1989 - IV R 136/88

    Fehler auf der Ladung zum Erörterungstermin

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 305/05
    Die Ladung zu einem Termin muss u.a. auch den Terminzeitpunkt enthalten (BFH, Beschluss vom 19. September 1989 IV R 136/88, BFH/NV 1990, 379).
  • BFH, 23.08.2005 - VII B 153/05

    Wiedereinsetzung; Arbeitsüberlastung

    Auszug aus FG Saarland, 21.06.2006 - 1 K 305/05
    Dabei ist eine Zustellung auch ohne Rücksendung des vollständig ausgefüllten Empfangsbekenntnisses wirksam, wenn der Empfänger das zuzustellende Schriftstück in Kenntnis der Zustellungsabsicht tatsächlich entgegengenommen hat (BFH, Beschluss vom 23. August 2005 VII B 153/05, BFH/NV 2006, 309).
  • BFH, 04.11.2008 - V S 2/08

    Anhörungsrüge - Absehen von einer Begründung gem. § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO - Kein

    Der Senat hat mit dem angefochtenen Beschluss auf die Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Klägerin) wegen Nichtzulassung der Revision die Urteile des Finanzgerichts (FG) des Saarlandes vom 21. Juni 2006 1 K 305/05 und 1 K 306/05 aufgehoben und die Sachen an das FG zurückverwiesen.
  • FG Saarland, 24.06.2008 - 1 K 1202/08

    Unzulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen Terminsbestimmung; Zurückweisung von

    In den Verfahren 1 K 305/05 und 1 K 306/05 habe sie gegen die Urteile des Senats vom 21. Juni 2006 Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
  • BFH, 04.11.2008 - V B 7/08

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des BFH nicht statthaft - Umdeutung in

    Der Senat hat mit dem angefochtenen Beschluss auf die Beschwerde der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) wegen Nichtzulassung der Revision die Urteile des Finanzgerichts (FG) des Saarlandes vom 21. Juni 2006 1 K 305/05 und 1 K 306/05 aufgehoben und die Sachen an das FG zurückverwiesen.
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