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   FG Saarland, 21.08.2002 - 1 K 249/00   

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https://dejure.org/2002,13976
FG Saarland, 21.08.2002 - 1 K 249/00 (https://dejure.org/2002,13976)
FG Saarland, Entscheidung vom 21.08.2002 - 1 K 249/00 (https://dejure.org/2002,13976)
FG Saarland, Entscheidung vom 21. August 2002 - 1 K 249/00 (https://dejure.org/2002,13976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Steuerbefreiung eines Fördervereins

  • IWW

    AO § 52 ff.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbefreiung eines Fördervereins; Anspruch auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit; Widerruf der Anerkennung der Gemeinnützigkeit in einer Verfügung unabhängig von einem Veranlagungs- bzw. Steuerfestsetzungsverfahren; Ausschließliche, unmittelbare und selbstlose ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 52 ff.
    Steuerbefreiung eines Fördervereins; [Mess-] Bescheiden zur Gewerbe- und Körperschaftssteuer 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 62
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 08.02.1991 - VI 53/88

    Befreiung von der Körperschaftssteuer; Anerkennung als gemeinnützige

    Auszug aus FG Saarland, 21.08.2002 - 1 K 249/00
    Auch Mitglieder, die als solche tätig werden, können zwar unter Umständen als Hilfspersonen angesehen werden, wenn sie an die Vorgaben der Satzung gebunden sind (vgl. FG Niedersachsen, Urteil vom 8. Februar 1991, VI R 53/88, BB 1992, 1544, 1545 ).
  • BFH, 13.11.1996 - I R 152/93

    Sportverein - Förderung der Allgemeinheit - Verstoß gegen das

    Auszug aus FG Saarland, 21.08.2002 - 1 K 249/00
    Ein Widerruf der Anerkennung der Gemeinnützigkeit in einer Verfügung unabhängig von einem Veranlagungs- bzw. Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht zulässig (BFH, Urteil vom 13. November 1996 I R 152/93, BStBl II 1998, 711, 714).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 5/93

    Körperschaftsteuer; Keine Gemeinnützigkeit bei Umgehung eines gesetzlichen

    Auszug aus FG Saarland, 21.08.2002 - 1 K 249/00
    Selbst ein auf 0 DM lautender Körperschaftsteuerbescheid, durch den das Finanzamt der Körperschaft die Gemeinnützigkeit abspricht, beschwert die Körperschaft und kann von ihr zulässigerweise mit Rechtsbehelfen angefochten werden (BFH, Urteil vom 13. Juli 1994 I R 5/93, BStBl II 1995, 134).
  • BFH, 24.07.1996 - I R 35/94

    Zur Gemeinnützigkeit einer Körperschaft, die eigene und der Kirche gehörende

    Auszug aus FG Saarland, 21.08.2002 - 1 K 249/00
    Daran ändert auch nichts, dass für die Nr. 2 8 des § 58 AO das Erfordernis einer satzungsmäßigen Festlegung nicht gilt (vgl. etwa BFH, Urteil vom 24. Juli 1996 I R 35/94, BStBl. II 1996, 583; Fischer, a. a. O.; Gersch, in: Klein, AO, § 59, Rdnr. 1 ).
  • BFH, 26.04.1989 - I R 209/85

    Zur Frage der Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke durch gemeinnützige

    Auszug aus FG Saarland, 21.08.2002 - 1 K 249/00
    Entscheidend ist nur, dass die Opferwilligkeit nicht von dem auf Einnahmeerzielung ausgerichteten Handeln in den Hintergrund gedrängt wird (BFH, Urteil vom 26. April 1989 I R 209/85, BStBl 1989 II, 670, 671).
  • FG Köln, 18.05.1983 - I 283/82
    Auszug aus FG Saarland, 21.08.2002 - 1 K 249/00
    Daher bedeutet es zumindest dann keinen Widerspruch, nur für § 58 Nr. 1 AO eine satzungsmäßige Festsetzung zu verlangen, wenn die Mittelbeschaffung einen Schwerpunkt der Tätigkeiten der Körperschaft ausmacht (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 18. Mai 1983, I 283/82 K, EFG 1984, 83; Herbert, BB 1991, S. 181; Tipke/Kruse, § 58, Rdnr. 1 f. zu § 58 Nr. 2 AO, vgl. auch Leibrecht, BB 1978, S. 400 ).
  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2011 - 14 V 4072/10

    Erzielt ein Tierschutzverein dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8

    Fehlt aber die ausdrückliche Aufnahme des Satzungszwecks "Beschaffung von Mitteln", so liegt ein Verstoß gegen das Unmittelbarkeitsgebot nach § 57 AO vor und die Vorschrift des § 58 Nr. 1 AO, die hiervon eine Ausnahme festlegt, ist nicht anwendbar (Urteil des FG Saarland vom 21. August 2002 1 K 249/00, EFG 2003, 62).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06

    Besteuerung von Umsätzen aus einem Museumsshop

    Fehlt somit die die ausdrückliche Aufnahme des Satzungszwecks 'Beschaffung von Mitteln', so ist liegt ein Verstoß gegen das Unmittelbarkeitsgebot nach § 57 AO vor und die Vorschrift des § 58 Nr. 1 AO , die hiervon eine Ausnahme festlegt, ist nicht anwendbar (vgl. Tipke in Tipke/Kruse, AO , § 58 Rn. 1, FG Saarland, Urteil vom 21.08.2002 1 K 249/00, EFG 2003, 62 ).
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