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   FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 76/93   

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FG Saarland, 22.06.1994 - 1 K 76/93 (https://dejure.org/1994,30833)
FG Saarland, Entscheidung vom 22.06.1994 - 1 K 76/93 (https://dejure.org/1994,30833)
FG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 1 K 76/93 (https://dejure.org/1994,30833)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 962
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • FG München, 06.03.1996 - 1 K 1234/93

    Zu versteuernder geldwerter Vorteil durch unentgeltliche Überlassung eines

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  • FG Saarland, 13.10.1997 - 1 K 211/96

    Fahrtenbuch mit geringen formellen Mängeln

    Inhaltlich müssen Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch so gestaltet sein, daß sie eine leichte und einwandfreie Überprüfung der Angaben ermöglichen (Urteil des Senats vom 22. Juni 1994 1 K 76/93, EFG 1994, S. 962; FG München, Urteil vom 6. März 1996, 1 K 1234/93 , EFG 1996, S. 911, jeweils m.w.N.).

    Zu letzterem gehören Angaben über die aufgesuchte Firma bzw. die aufgesuchte Person (so die Rechtsprechung der Finanzgerichte; vgl. etwa Urteil des Senats vom 22. Juni 1994, a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 06.09.2002 - 16 K 2797/00

    Kfz-Nutzung; 1%-Regelung; Fahrtenbuch; Kostendeckelung; Billigkeitsregel - Nicht

    Aber auch wenn - dies ergänzend - die Klägerin die frühzeitigen und offensichtlich zutreffenden Einwände des Beklagten zum Anlass genommen hätte, nachträglich weitere Unterlagen vorzulegen, hätte dies an der mangelnden Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs, das aus sich heraus (allenfalls anhand gleichzeitig übergebener Anlagen) der Behörde eine leichte und einwandfreie Überprüfung ermöglichen muss (Finanzgericht -FG- des Saarlands, Urteil vom 22.6.1994 1 K 76/93, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1994, 962), nichts geändert.
  • FG Saarland, 17.07.1997 - 2 K 220/95
    Dabei müssen die Aufzeichnungen leicht und einwandfrei nachprüfbar geführt werden, damit ggf. anhand von Kfz-Inspektionsrechnungen und/oder eventuellen Stichproben bei den Kunden eine Verifizierung der Angaben des Steuerpflichtigen möglich ist (s. zu diesen Anforderungen aus der Steuerrechtsprechung z. B. Bundesfinanzhof vom 5. Juli 1962 IV 332/60, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1963, 11; vom 31. Januar 1963 IV 297/60, HFR 1963, 330; FG München vom 6. März 1996 1 K 1234/93, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst - DStRE - 1997, 314, 315, EFG 1996, 911, 912; FG des Saarlandes vom 22. Juni 1994 1 K 76/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 962; FG Baden-Württemberg/Außensenate Stuttgart vom 7. Juli 1988 XII K 712/85, EFG 1989, 307; FG Nürnberg vom 20. Januar 1988 V 146/82, EFG 1988, 231).

    Bei dieser Art von Aufzeichnung ist nämlich nicht auszuschließen, daß beispielsweise eine zwischen zwei Berufsfahrten durchgeführte Privatfahrt in die nähere Umgebung ohne gesonderten Ausweis in der Tageskilometerdifferenz untergeht (vgl. dazu z. B. FG des Saarlandes, EFG 1994, 962).

  • FG Münster, 13.01.2005 - 8 K 2060/03

    Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch bei nachträglicher Erstellung der

    Der Nachweis durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt voraus, dass die danach erforderlichen Aufzeichnungen (mit Angaben zu Reisezweck, Zielort und aufgesuchtem Geschäftspartner sowie Zeitangaben und Kilometerstände zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblichen Fahrt, zu den Einzelheiten siehe Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 22. Aufl. 2002, § 6 Rn 422 m.w.N.) fortlaufend und zeitnah (FG Saarland, Urteil vom 22.06.1994, EFG 1994, 962) erstellt und im Original (FG München, Urteil vom 01.02.1995, Az. 1 K 3155/99, in: Juris) vorgelegt werden.
  • FG Niedersachsen, 04.09.2002 - 4 K 11106/00

    Privatanteil an Kfz-Kosten: Erforderlichkeit der Vorlage des Fahrtenbuchs im

    Der Nachweis durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt voraus, dass die danach erforderlichen Aufzeichnungen (mit Angaben zu Reisezweck, Zielort und aufgesuchtem Geschäftspartner sowie Zeitangaben und Kilometerstände zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblichen Fahrt - zu den Einzelheiten siehe Schmidt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl. 2002, § 6 Rn 422 m.w.N.) fortlaufend und zeitnah (FG Saarland, Urteil vom 22.06.1994, EFG 1994, 962) erstellt und im Original (FG München, Urteil vom 01.02.1995, Az. 1 K 3155/99, in: Juris) vorgelegt werden.
  • FG Münster, 07.12.2005 - 1 K 6384/03

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Der Nachweis durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch setzt voraus, dass die danach erforderlichen Aufzeichnungen (mit Angaben zu Reisezweck, Zielort und aufgesuchten Geschäftspartner sowie Zeitangabe und Kilometerstände zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblichen Fahrt, zu den notwendigen Einzelheiten vgl. Schmidt, Einkommensteuergesetz - EStG -, Kommentar, 24. Aufl. 2005, § 6 Rdz. 422 mit Nachweisen der Rechtsprechung) fortlaufend und zeitnah (vgl. Urteil des FG Saarland vom 22.06.1994, Az. 1 K 76/93, EFG 1994, 962) erstellt und im Original vorgelegt werden.
  • FG Köln, 10.11.1999 - 10 K 1801/98

    Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches, wenn sich Reisezweck- und

    Auch das vom Beklagten angeführte Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 22.06.1994 1 K 76/93 ( EFG 1994, 962) schließt einen derartigen Nachweis in anderer Weise nicht aus.
  • FG Düsseldorf, 10.10.2002 - 16 K 2797/00

    Umfang der Einkommensteuer bei der zu berücksichtigenden privaten

    Aber auch wenn - dies ergänzend - die Klägerin die frühzeitigen und offensichtlich zutreffenden Einwände des Beklagten zum Anlass genommen hätte, nachträglich weitere Unterlagen vorzulegenen, hätte dies an der mangelnden Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs, das aus sich heraus (allenfalls anhand gleichzeitig übergebener Anlagen) der Behörde eine leichte und einwandfreie Überprüfung ermöglichen muss (Finanzgericht -FG- des Saarlands, Urteil vom 22.6.1994 1 K 76/93, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1994, 962), nichts geändert.
  • FG München, 19.06.2000 - 13 K 3435/96

    Geldwerter Vorteil durch Überlassung eines betrieblichen Pkw's -

    Inhaltlich müssen die Aufzeichnungen in dem Fahrtenbuch so gestaltet sein, daß sie eine leichte und einwandfreie Überprüfung der Angaben ermöglichen (vgl. FG des Saarlandes, Urteil vom 22.6. 1994 1 K 76/93, EFG 1994, 962).
  • FG Saarland, 13.12.2001 - 2 K 2/98

    Einkommensteuer: Forderungsausfall des Vermieters

  • FG Köln, 10.08.1999 - 14 K 1049/97

    Nichtanerkennung eines nachträglichen Fahrtenbuchs; Zufluß

  • FG Saarland, 29.06.1999 - 1 K 210/97

    Werbungskostenabzug; Fahrtkosten; Dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW;

  • FG Saarland, 27.02.1996 - 1 K 42/95

    Einkommensteuer; Schätzung des Dienstreisenaufwands eines angestellten

  • FG Saarland, 12.06.2001 - 2 K 131/00

    Anerkennung von Aufwendungen in Form von Telefonkosten und Fahrtkosten als

  • FG München, 27.09.2000 - 10 K 1921/00

    Auslegung eines Schreibens des Finanzamts als Einspruchsentscheidung;;

  • FG Thüringen, 12.03.1997 - II 279/96

    Geltendmachung von Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben; Schätzung des Umfangs der

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.05.1996 - 1 K 2666/95

    Lohnsteuer; offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Ansatz der

  • FG Saarland, 27.02.1996 - 1 K 141/95

    Einkommensteuer; Schätzung des berufsbedingten Verpflegungsmehraufwands bei nicht

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2004 - 1 K 2192/02
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