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   FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16   

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https://dejure.org/2018,33414
FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16 (https://dejure.org/2018,33414)
FG Saarland, Entscheidung vom 23.08.2018 - 1 K 1121/16 (https://dejure.org/2018,33414)
FG Saarland, Entscheidung vom 23. August 2018 - 1 K 1121/16 (https://dejure.org/2018,33414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 10b Abs. 1 S. 1; AO § 130 Abs. 2 Nr. 3
    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Spendenabzugs durch das Finanzamt; Bezug der Berechnung des alternativen Höchstbetrages auf die Umsätze und die Löhne und Gehälter des Kalenderjahres 2005

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Auch bei Unternehmern mit abweichendem Wirtschaftsjahr Maßgeblichkeit der im Kalenderjahr des Spendenabzugs erzielten Umsätze als Bemessungsgrundlage der für den Spendenabzug natürlicher Personen maßgeblichen "Summe der Umsätze"

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1901
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.12.1996 - I R 151/93

    Maßgeblichkeit des Umsatzsteuerrechts für die Auslegung und Anwendung des

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16
    Es sind auch keinerlei Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass der Gesetzgeber den Begriff der "Summe der gesamten Umsätze" im Einkommensteuerrecht anders verstehen wollte als im Umsatzsteuerrecht, so dass der Kalenderjahresbezug auch auf die Einkommensteuer durchschlägt (im Übrigen auch für die Körperschaftsteuer, vgl. BFH vom 4. Dezember 1996 I R 151/93, BStBl II 1997, 327 ; Mai in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 9 Rz. 63).
  • BFH, 21.10.1999 - VII B 133/99

    Rücknahme einer Milchreferenzmenge; Vertrauensschutz

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16
    Nach § 130 Abs. 3 AO ist die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nämlich nur innerhalb eines Jahres von dem Zeitpunkt an zulässig, in dem die Finanzbehörde von den die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen Kenntnis erhält sowie davon, dass die bekannten Tatsachen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führen (vgl. BVerwG vom 19. Dezember 1984 GrS 1 und 2/84, NJW 1985, 819 und daran anschließend die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751 ; vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490 und vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BStBl II 2009, 344 ).
  • BFH, 17.05.2006 - X R 43/03

    Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG im Jahr der Betriebseröffnung ohne

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16
    Eine Auslegung gegen den Wortlaut ist nach der Rechtsprechung daher nur zulässig, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt (BFH vom 17. Mai 2006 X R 43/03, BStBl II 2006, 868 ; Drüen in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 4 AO Rz. 380 m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16
    Nach § 130 Abs. 3 AO ist die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nämlich nur innerhalb eines Jahres von dem Zeitpunkt an zulässig, in dem die Finanzbehörde von den die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen Kenntnis erhält sowie davon, dass die bekannten Tatsachen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führen (vgl. BVerwG vom 19. Dezember 1984 GrS 1 und 2/84, NJW 1985, 819 und daran anschließend die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751 ; vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490 und vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BStBl II 2009, 344 ).
  • BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Änderung der

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16
    Nach § 130 Abs. 3 AO ist die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nämlich nur innerhalb eines Jahres von dem Zeitpunkt an zulässig, in dem die Finanzbehörde von den die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen Kenntnis erhält sowie davon, dass die bekannten Tatsachen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führen (vgl. BVerwG vom 19. Dezember 1984 GrS 1 und 2/84, NJW 1985, 819 und daran anschließend die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751 ; vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490 und vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BStBl II 2009, 344 ).
  • BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92

    Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Kindernährmittel - Rechtswidrigkeit von

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16
    Nach § 130 Abs. 3 AO ist die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nämlich nur innerhalb eines Jahres von dem Zeitpunkt an zulässig, in dem die Finanzbehörde von den die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen Kenntnis erhält sowie davon, dass die bekannten Tatsachen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führen (vgl. BVerwG vom 19. Dezember 1984 GrS 1 und 2/84, NJW 1985, 819 und daran anschließend die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751 ; vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490 und vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BStBl II 2009, 344 ).
  • BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09

    Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16
    Zwar ist das Gericht verpflichtet, den Sinn und Zweck einer Norm unter Berücksichtigung ihrer Einordnung in das Gesetz und damit ihres systematisch-teleologischen Zusammenhangs zu ermitteln (vgl. BFH vom 15. Februar 2012 XI R 24/09, BStBl II 2013, 712 m.w.N.).
  • BFH, 06.09.2016 - V B 52/16

    Umsatzsteuer: Uneinbringlichkeit des Entgelts aufgrund der Eröffnung des

    Auszug aus FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16
    Zutreffender Weise ist der Beklagte an das BMF-Schreiben nach den Grundsätzen der Selbstbindung der Verwaltung zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gebunden (vgl. allgemein hierzu, z.B. BFH vom 6. September 2016 V B 52/16, BFH/NV 2017, 67 m.w.N.).
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