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   FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1039/10   

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https://dejure.org/2012,3993
FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1039/10 (https://dejure.org/2012,3993)
FG Saarland, Entscheidung vom 25.01.2012 - 2 K 1039/10 (https://dejure.org/2012,3993)
FG Saarland, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 2 K 1039/10 (https://dejure.org/2012,3993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerfreiheit der von einem Arbeitstherapeuten ohne heilberufliche Berufsqualifikation für ein Krankenhaus im Rahmen eines Gesamttherapieplans ausgeübten Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerfreiheit der von einem Arbeitstherapeuten ohne heilberufliche Berufsqualifikation für ein Krankenhaus im Rahmen eines Gesamttherapieplans ausgeübten Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.05.2003 - V R 94/01

    Voraussetzung für Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. b und c UStG

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1039/10
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH sind nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F. unter weiteren Voraussetzungen nur die mit dem Betrieb der jeweils bezeichneten Einrichtung ärztlicher Heilbehandlung eng verbundenen Umsätze befreit (BFH vom 22. Mai 2003 V R 94/01, BStBl II 2003, 954).

    Damit entlastet sie die Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und typisierend die selbstzahlenden Privatpatienten (siehe zum Vorstehenden BFH vom 22. Mai 2003 V R 94/01, BStBl II 2003, 954; ebenso BFH vom 18. August 2011 V R 27/10, BFH/NV 2011, 2214).

  • BFH, 25.11.2004 - V R 44/02

    Steuerbefreiung von Umsätzen aus heilberuflicher Tätigkeit

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1039/10
    Daher sind sowohl die Leistungen der entsprechenden Einrichtung gegenüber den Patienten als auch die Leistungen der Fachkräfte gegenüber der Einrichtung steuerfrei, soweit sie über die erforderliche Ausbildung verfügen (vgl. insoweit BFH vom 25. November 2004 V R 44/02, BStBl II 2005, 190 in Bezug auf einen Dipl.-Sportlehrer, der in einer Rehabilitationseinrichtung tätig war).

    Zwar hat sich der BFH seiner Entscheidung vom 25. November 2004 V R 44/02, BStBl II 2005, 190 bereits dazu geäußert, dass Leistungen auch dann nach § 4 Nr. 14 UStG (§ 4 Nr. 16 UStG ) steuerfrei sein können, wenn eine Rehabilitationseinrichtung auf Grund eines Versorgungsvertrags gemäß § 11 Abs. 2 , §§ 40, 111 SGB V mit Hilfe von Fachkräften Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erbringt.

  • BFH, 26.10.2011 - V R 27/10

    Steuerfreiheit hygienischer Leistungen durch Ärzte - Heilbehandlungsleistung -

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1039/10
    Keine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin sind "ärztliche Leistungen", "Maßnahmen" oder "medizinische Eingriffe", die zu anderen Zwecken erfolgen (siehe zum Vorstehenden BFH vom 18. August 2011 V R 27/10, BFH/NV 2011, 2214).

    Damit entlastet sie die Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und typisierend die selbstzahlenden Privatpatienten (siehe zum Vorstehenden BFH vom 22. Mai 2003 V R 94/01, BStBl II 2003, 954; ebenso BFH vom 18. August 2011 V R 27/10, BFH/NV 2011, 2214).

  • BFH, 01.12.1977 - V R 37/75

    Keine Steuerfreiheit für die Veräußerung des Inventars eines Sanatoriums nach

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1039/10
    Allerdings sind - nur dies kommt in Bezug auf den Kläger in Betracht - als eng mit Krankenhausbehandlungen und ärztlichen Heilbehandlungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG verbundene Umsätze solche Leistungen anzusehen, die für diese Einrichtungen nach der Verkehrsauffassung typisch und unerlässlich sind, regelmäßig und allgemein beim laufenden Betrieb vorkommen und damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen (vgl. BFH vom 1. Dezember 1977 V R 37/75, BStBl 1978 11, 173).
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1039/10
    Sie dient - ebenso wie die Befreiungsvorschriften in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b und c der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Sechste USt-Richtlinie 77/388/EWG ; vgl. hierzu EuGH vom 10. September 2002 Rs. C-141/00 "Ambulanter Pflegedienst Kügler GmbH", EuGHE 2002, I-6833 Rz. 29) - dem Zweck, die Kosten ärztlicher Heilbehandlung zu senken.
  • EuGH, 01.12.2005 - C-394/04

    Ygeia - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1039/10
    Die Umsätze dürfen nicht im Wesentlichen dazu bestimmt sein, den Einrichtungen zusätzliche Einnahmen durch Tätigkeiten zu verschaffen, die in unmittelbarem Wettbewerb zu steuerpflichtigen Umsätzen anderer Unternehmer stehen (vgl. EuGH vom 1. Dezember 2005 C-394/04 und C-395/04, EuGHE I 2005, 10373).
  • EuGH, 18.11.2010 - C-159/09

    Lidl - Richtlinien 84/450/EWG und 97/55/EG - Zulässigkeitsvoraussetzungen für

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2012 - 2 K 1039/10
    Vielmehr dienen sie als Teil des Behandlungskonzepts einem therapeutischen Zweck im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 18. November 2010 Rs. C-159/09, ABl EU 2011, Nr. C 13, 8 "Verigen Transplantation Service International").
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