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   FG Saarland, 27.05.2021 - 1 V 1045/21   

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FG Saarland, 27.05.2021 - 1 V 1045/21 (https://dejure.org/2021,22059)
FG Saarland, Entscheidung vom 27.05.2021 - 1 V 1045/21 (https://dejure.org/2021,22059)
FG Saarland, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 1 V 1045/21 (https://dejure.org/2021,22059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschränkung der Befreiung von der Gewerbesteuer auf die Tätigkeit der begünstigten Einrichtungen selbst (hier: Altenheim und Pflegeheim); Teilnahme des Besitzunternehmens an der Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens im Falle einer Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsaufspaltung mit einer ein Alten- und Pflegeheim betreibenden und nur partiell nach § 3 Nr. 20 GewStG steuerbefreiten Betriebsgesellschaft: Ermittlung des beim Besitzunternehmen teilweise nach § 3 Nr. 20 GewStG steuerfreien bzw. teilweise steuerpflichtigen Gewinns ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.03.2006 - X R 59/00

    Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auf das

    Auszug aus FG Saarland, 27.05.2021 - 1 V 1045/21
    Im Falle einer Betriebsaufspaltung nimmt das Besitzunternehmen an der Gewerbesteuerbefreiung des Betriebsunternehmens teil (BFH vom 29. März 2006 X R 59/00, BStBl II 2006, 661).

    Denn dann sind beide Unternehmen in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet, die gem. § 3 Nr. 20 Buchstabe c GewStG steuerbegünstigten Leistungen zu erbringen und entsprechende Erträge zu erzielen (BFH vom 29. März 2006 X R 59/00, BStBl II 2006, 661).

    Aus dem Umstand, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung trotz der personellen und sachlichen Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen stets die zivil- sowie steuerrechtlichen Selbständigkeit der beiden Unternehmen betont (BFH vom 29. März 2006 X R 59/00, BStBl II 2006, 661), folgt bei summarischer Prüfung vielmehr, dass auf Ebene der Besitzgesellschaft eine eigenständige Gewinnermittlung für den nicht begünstigten Bereich zu erfolgen hat.

  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Saarland, 27.05.2021 - 1 V 1045/21
    Die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sprechenden Bedenken brauchen nicht zu überwiegen, das heißt, ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl III 1967, 533; BFH vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl II 1975, 239).
  • BFH, 22.06.2011 - I R 43/10

    Umfang der Gewerbesteuerbefreiung von Altenheimen, Altenwohnheimen und

    Auszug aus FG Saarland, 27.05.2021 - 1 V 1045/21
    Soweit der Betreiber außerhalb der Einrichtung Erträge erzielt, unterliegen diese der Gewerbesteuer (BFH vom 22. Juni 2011 I R 43/10, BStBl II 2011, 892).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Saarland, 27.05.2021 - 1 V 1045/21
    Die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsakts sprechenden Bedenken brauchen nicht zu überwiegen, das heißt, ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH vom 30. Juni 1967 III B 21/66, BStBl III 1967, 533; BFH vom 28. November 1974 V B 52/73, BStBl II 1975, 239).
  • BFH, 03.06.2009 - IV B 48/09

    Freibetrag zur Abfindung weichender Erben: keine fristgerechte Verwendung des

    Auszug aus FG Saarland, 27.05.2021 - 1 V 1045/21
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Finanzgericht sind nicht erforderlich (st. Rspr., z.B. BFH vom 14. Februar 1989 IV B 33/88, BStBl II 1989, 516; vom 3. Juni 2009 IV B 48/09, BFH/NV 2009, 1641 m.w.N.).
  • BFH, 27.03.1991 - I R 31/89

    Vereinsbesteuerung; Ausgaben des ideellen Bereichs, insbesondere für die

    Auszug aus FG Saarland, 27.05.2021 - 1 V 1045/21
    Denn orientiert man sich zur Abgrenzung von steuerpflichtigem zu steuerfreiem Ertrag an der Rechtslage zur Gewinnermittlung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe von steuerbegünstigten Körperschaften (in diesem Sinne wohl Sarrazin in Lenski/Steinberg, GewStG, § 3 Nr. 20 Rz 34), könnten insbesondere die Grundstücksaufwendungen für den Küchenbereich im steuerpflichtigen Bereich schon deshalb nicht gewinnmindernd berücksichtigt worden sein, weil sie auch ohne die steuerpflichtige Tätigkeit entstanden wären (vgl. BFH vom 27. März 1991 I R 31/89, BStBl II 1992, 103; Sarrazin in Lenski/Steinberg, GewStG, § 3 Nr. 6 GewStG).
  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus FG Saarland, 27.05.2021 - 1 V 1045/21
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Finanzgericht sind nicht erforderlich (st. Rspr., z.B. BFH vom 14. Februar 1989 IV B 33/88, BStBl II 1989, 516; vom 3. Juni 2009 IV B 48/09, BFH/NV 2009, 1641 m.w.N.).
  • BFH, 12.11.1999 - VI B 318/98

    Prozeßkostenhilfe - Aussetzung der Vollziehung - Glaubhaftmachung -

    Auszug aus FG Saarland, 27.05.2021 - 1 V 1045/21
    Mittel der Glaubhaftmachung sind neben präsenten Beweismitteln auch die eidesstattliche Versicherung des Antragstellers und Dritter gem. § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 294 Abs. 1 ZPO (BFH vom 12. November 1999 VI B 318/98, juris).
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