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   FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09   

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https://dejure.org/2011,28106
FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09 (https://dejure.org/2011,28106)
FG Saarland, Entscheidung vom 27.06.2011 - 2 K 1599/09 (https://dejure.org/2011,28106)
FG Saarland, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 2 K 1599/09 (https://dejure.org/2011,28106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erziehungsrente nach § 47 SGB VI unterliegt mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erziehungsrente nach § 47 SGB VI unterliegt mit dem Besteuerungsanteil der Einkommensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 625
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Baden-Württemberg, 18.09.2007 - 10 K 244/06

    Besteuerung einer Erziehungsrente i.S. des § 47 SGB VII

    Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
    Der Zufluss an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit stellt sich indes nicht als Familienleistung, sondern als vereinnahmtes Markteinkommen (aus einer Hinterbliebenenrente) dar (FG Baden-Württemberg vom 18. September 2007 10 K 244/06, juris).

    Die (erstmals spürbare) Besteuerung der Erziehungsrente stellt sich damit als die moderate Folge des verfassungsrechtlichen Gebots, die steuerlichen Lasten von (Leib-) Renten und Pensionen anzugleichen, dar (so auch FG Baden-Württemberg vom 18. September 2007 10 K 244/06, juris).

    Die Nichtzulassungsbeschwerde auf die Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 18. September 2007 10 K 244/06, juris, hatte bereits aus revisionsrechtlichen Gründen keinen Erfolg (BFH vom 26. Juni 2008 X B 218/07, juris).

  • Drs-Bund, 09.12.2003 - BT-Drs 15/2150
    Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
    Mit der Neuregelung verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Übergang in das neue Besteuerungssystem für alle Steuerpflichtigen zu erleichtern und entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen, dass grundsätzlich eine doppelte Besteuerung vermieden wird (vgl. BT-Drucksache 15/2150, S. 1).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 111/98

    Sozialversicherungsrente eines Schwerbehinderten

    Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
    cc) Verfassungsrechtliche Zweifel an der Besteuerung der Erziehungsrente dem Grunde nach bestehen nicht (BFH vom 14. Juni 2000 X R 111/98, BFH/NV 2001, 300).
  • BFH, 26.06.2008 - X B 218/07

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
    Die Nichtzulassungsbeschwerde auf die Entscheidung des FG Baden-Württemberg vom 18. September 2007 10 K 244/06, juris, hatte bereits aus revisionsrechtlichen Gründen keinen Erfolg (BFH vom 26. Juni 2008 X B 218/07, juris).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.07.2007 - 4 K 1535/05

    Berücksichtigung einer Schadensersatzrente bei Berechnung der Einkommensteuer;

    Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
    Der maßgebliche Grund hierfür findet sich in den normativen Grundaussagen des § 2 Abs. 1 EStG, wonach grundsätzlich nur die "erwirtschaftete" finanzielle Leistungsfähigkeit von der Einkommensteuer erfasst wird (vgl. FG Rheinland-Pfalz 4 vom 5. Juli 2007 4 K 1535/05, EFG 2007, 1496).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
    Schließlich hat der Gesetzgeber die einkommensteuerliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Bezügen im Alter auf Grund des Urteils des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 (2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73 ff.) neu geregelt.
  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
    Auch die Umstellung auf eine nachgelagerte Besteuerung, das heißt die Besteuerung von Leibrenten mit dem Besteuerungsanteil (ab 2005), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BFH vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).
  • BFH, 26.11.2008 - X R 31/07

    Schadensersatzrente wegen Tötung des Ehegatten unterliegt nicht der

    Auszug aus FG Saarland, 27.06.2011 - 2 K 1599/09
    Dem steht nicht entgegen, dass Unterhaltsersatz- oder Schadensersatzrenten nach § 844 Abs. 2 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. hierzu BFH vom 26. November 2008 X R 31/07, BFH/NV 2009, 470) nicht steuerbar sind.
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