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   FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15   

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FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15 (https://dejure.org/2018,56163)
FG Saarland, Entscheidung vom 29.10.2018 - 1 K 1251/15 (https://dejure.org/2018,56163)
FG Saarland, Entscheidung vom 29. Oktober 2018 - 1 K 1251/15 (https://dejure.org/2018,56163)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kosten eines Finanzgerichtsprozesses betreffend die Steuerbarkeit der Einkünfte sind keine Sonderwerbungskosten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • FG Saarland, 02.05.2013 - 1 K 1442/10

    Streitwertfestsetzung im Verfahren wegen gesonderter und einheitlicher

    Auszug aus FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
    Gegenstand des der Nichtzulassungsbeschwerde vorangegangenen erstinstanzlichen Finanzgerichtsprozesses (Geschäftszeichen 1 K 1442/10) war die steuerrechtliche Qualifikation der in den Jahren 1997 bis 2004 erklärten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der GbR.

    Das Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 2. Mai 2013 im Verfahren 1 K 1442/10 aufgrund einer mit der Beigeladenen vereinbarten, bis zum 31. Dezember 2008 befristeten Rückkaufoption für den Kläger - sowie für den damals (bis Ende 2004) ebenfalls an der GbR beteiligten Herrn T - entschieden, dass für den Kläger mangels Einkunftserzielungsabsicht zu Recht keine negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festzustellen waren.

    Der Kläger trägt vor, das Finanzgericht habe in seinem Urteil vom 2. Mai 2013 1 K 1442/10 ausdrücklich offen gelassen, wie die Jahre ab 2009 bezüglich der Einkünftequalifikation der von der Beigeladenen für den Kläger und eine weitere Person treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der GbR zu behandeln seien.

    In Bezug auf den Kläger hat der Senat die Überschusserzielungsabsicht im Urteil vom 2. Mai 2013 im Verfahren 1 K 1442/10 lediglich aufgrund der bis zum 31. Dezember 2008 bestehenden Rückkaufoption verneint und die dauerhafte Vermietungsabsicht erst ab dem 1. Januar 2009 bejaht.

  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? -

    Auszug aus FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
    Begehrt ein Steuerpflichtiger den Abzug von (Sonder-)Werbungskosten, so trägt er die objektive Beweislast (Feststellungslast) für die Tatsachen, die den Abzug der Werbungskosten dem Grunde und der Höhe nach begründen (st. Rspr., vgl. BFH vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038).

    Prozess- bzw. Rechtsverfolgungskosten teilen als Folgekosten grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren (st. Rspr., vgl. BFH vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038 m.w.N.) und damit das rechtliche Schicksal der Zahlung, um die gestritten wurde (BFH vom 1. August 2005 IV B 45/04, BFH/NV 2005, 2186; vom 1. Dezember 1987 IX R 134/83, BStBl II 1988, 431).

    Der Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug kommt nicht in Betracht, wenn die Prozesskosten lediglich mit Sonderausgaben, Veranlagungs- oder Tariffragen oder mit der bloßen Übertragung in Steuererklärungsvordrucke in Zusammenhang stehen (BFH vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038).

  • BFH, 22.05.1987 - III R 220/83

    Betriebliche Veranlassung - Prozeß vor den Finanzgerichten - Kosten - Gewerbliche

    Auszug aus FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
    Die Steuerberatung zu der Frage, ob eine bestimmte Tätigkeit als eine gewerbliche Tätigkeit anzusehen oder einkommensteuerlich unerheblich ist, ist nicht mit der Beratung für die zutreffende Ermittlung des Gewinns aus einem unzweifelhaft vorliegenden Gewerbebetrieb gleichzusetzen (BFH vom 22. Mai 1987 III R 220/83, BStBl II 1987, 711).

    Aber selbst für den Fall, dass der Kläger im Streitjahr keine Einkünfteerzielungsabsicht gehabt und es sich insoweit bei der Beteiligung an der GbR um einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei gehandelt hätte, wären mit der Tätigkeit zusammenhängende Ausgaben nicht betrieblich veranlasst und könnten aus diesem Grund nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden (so auch BFH vom 22. Mai 1987 III R 220/83, BStBl II 1987, 711).

  • BFH, 15.04.2003 - IV B 188/01

    Gewinnfeststellung bei Treuhandverhältnis an PersG

    Auszug aus FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
    Die X-GmbH war als weitere Feststellungsbeteiligte an der zwischenzeitlich erloschenen GbR sowie als Treuhänderin gem. § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO notwendig zum Verfahren beizuladen (vgl. zur Beiladung des Treuhänders BFH vom 15. April 2003 IV B 188/01, BFH/NV 2003, 1283 m.w.N.).

    Der Treugeber-Gesellschafter kann in diesem Verfahren nur geltend machen, durch die Verteilung des auf der ersten Stufe festgestellten Gewinns in seinen Rechten verletzt zu sein (BFH vom 15. April 2003 IV B 188/01, BFH/NV 2003, 1283).

  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 33/09

    Keine erhöhte Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung für rechnerisch

    Auszug aus FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
    Denn die telefonische Auskunft eines Sachbearbeiters löst keine Bindungswirkung gegenüber dem Steuerpflichtigen aus (BFH vom 21. August 2012 VIII R 33/09, BStBl II 2013, 171 m.w.N.).
  • BFH, 05.02.1953 - IV 454/52 U

    Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten - Steuerrechtliche Einordnung von

    Auszug aus FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass Steuerberatungskosten hingegen dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn und soweit sie im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte stehen (st. Rspr., grundlegend BFH vom 5. Februar 1953 IV 454/52 U, BStBl III 1953, 75; vom 4. Februar 2010 X R 10/08, BStBl II 2010, 617).
  • BFH, 09.05.2017 - IX R 45/15

    Durchleitung eines Darlehensbetrages durch ein Kontokorrentkonto zur Finanzierung

    Auszug aus FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
    Hinsichtlich des subjektiven Tatbestands ist zu beachten, dass die Einkunftserzielungsabsicht sowohl auf der Ebene der Personenmehrheit als auch auf der Ebene des Gesellschafters oder Gemeinschafters gegeben sein muss (BFH vom 9. Mai 2017 IX R 45/15, BFH/NV 2017, 1036 zu Vermietung und Verpachtung, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2012 - IV B 1/11

    Bestellung eines Nachtragsliquidators; zweistufiges Verfahren; Einwendungen gegen

    Auszug aus FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
    Eine Unterbeteiligung in diesem Sinne ist auch bei einer - wie im Entscheidungsfall vorliegenden - offenen Treuhandschaft anzunehmen, so dass ein gestuftes Feststellungsverfahren durchgeführt werden kann (z.B. BFH vom 11. Juli 2012 IV B 1/11, BFH/NV 2012 ,1929).
  • BFH, 01.12.1987 - IX R 134/83

    Prozeßkosten und Aufwendungen für die Beseitigung von Baumängeln

    Auszug aus FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
    Prozess- bzw. Rechtsverfolgungskosten teilen als Folgekosten grundsätzlich die einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren (st. Rspr., vgl. BFH vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038 m.w.N.) und damit das rechtliche Schicksal der Zahlung, um die gestritten wurde (BFH vom 1. August 2005 IV B 45/04, BFH/NV 2005, 2186; vom 1. Dezember 1987 IX R 134/83, BStBl II 1988, 431).
  • BFH, 04.02.2010 - X R 10/08

    Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten

    Auszug aus FG Saarland, 29.10.2018 - 1 K 1251/15
    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass Steuerberatungskosten hingegen dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn und soweit sie im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte stehen (st. Rspr., grundlegend BFH vom 5. Februar 1953 IV 454/52 U, BStBl III 1953, 75; vom 4. Februar 2010 X R 10/08, BStBl II 2010, 617).
  • BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der

  • BFH, 25.07.1979 - I R 175/76

    Zur Bildung einer Rücklage nach § 6b Abs. 3 EStG bei Veräußerung eines

  • BFH, 01.08.2005 - IV B 45/04

    Rechtsverfolgungskosten als Betriebsausgaben

  • BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07

    Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 26.01.1999 - IX R 17/95

    Vermietungseinkünfte bei Miteigentum

  • BFH, 11.07.1985 - IV R 61/83

    Feststellungsbescheid - Einkünfte - Wissenschaftliche Tätigkeit

  • BFH, 13.01.1966 - IV 389/61

    Einstufung von Steuerberatungskosten und Steuerprozeßkosten als Betriebsausgaben

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