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   FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20   

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FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20 (https://dejure.org/2021,17681)
FG Saarland, Entscheidung vom 30.03.2021 - 1 V 1374/20 (https://dejure.org/2021,17681)
FG Saarland, Entscheidung vom 30. März 2021 - 1 V 1374/20 (https://dejure.org/2021,17681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • rechtsportal.de

    Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Entstrickungsbesteuerung bei inländischem Windpark einer dänischen KG ohne eigenes Personal

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    § 1 Abs. 4 bis 6 AStG, § 4 Abs. 1 S. 3, 4 EStG
    Entstrickungsbesteuerung einer personallosen Betriebsstätte

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ernstliche Zweifel an der passiven Entstrickung von bisher zu einer inländischen Betriebsstätte einer dänischen KG gehörenden Wirtschaftsgütern in einem inländischen Windpark infolge der Änderung bzw. Neueinfügung von § 1 Abs. 4 bis 6 AStG durch das ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2021, 1122
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 28.10.2009 - I R 99/08

    Keine "finale Betriebsaufgabe" durch Betriebsverlegung ins Ausland

    Auszug aus FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, die noch zur Rechtslage vor den hier maßgeblichen Änderungen des § 1 AStG ergangen ist, erfolgte die Abgrenzung zwischen dem Gewinn und Vermögen der Betriebsstätte sowie dem Gewinn und Vermögen des übrigen Unternehmens nach dem sog. Veranlassungsprinzip, da besondere gesetzliche Regelungen weitgehend fehlen (BFH vom 26. Februar 2014 I R 56/12, BStBl II 2014, 703 ; vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BStBl II 2011, 1019 jeweils m.w.N.; Leonhardt/Tcherveniachki in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/ Schönfeld, Außensteuerrecht, § 1 AStG Rz. 2806, m.w.N.), und zwar entweder nach der direkten (Aufstellung einer gesonderten Betriebsstättenbilanz), indirekten (Aufteilung von Vermögen und Gewinn anhand eines sachgerechten Maßstabs) oder gemischten Methode (Kombination aus direkter und indirekter Methode; im Einzelnen: Leonhardt/Tcherveniachki in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, § 1 AStG Rz. 2808, m.w.N; BMF vom 24. Dezember 1999 Tz. 2.4, BStBl I 1999, 1076 Tz. 2.2. und 2.3).

    Eine solcher Verstoß dürfte auch nicht mit den faktischen Schwierigkeiten beim Vollzug des späteren Besteuerungszugriffs zu rechtfertigen sein (BFH vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BStBl II 2009, 464 ; vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BStBl II 2011, 1019 ).

  • BFH, 30.10.1996 - II R 12/92

    Unterirdische Rohrleitungen als Betriebsstätte

    Auszug aus FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
    Eine Betriebsstätte setzt eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit fester Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (BFH vom 30. Oktober 1996 II R 12/92, BStBl II 1997, 12 ).

    Auch vollautomatisch arbeitende Einrichtungen können eine Betriebsstätte darstellen (BFH vom 30. Oktober 1996 II R 12/92, BStBl II 1997, 12 zu einer Erdölpipeline; FG Berlin vom 27. November 1996 II 233/94, EFG 1997, 701 zu Breitbandkabel-Hausverteileranlagen und Satellitenempfangsanlagen; FG Sachsen-Anhalt vom 14. Januar 1999 I 438/96, EFG 1999, 668 zu einer Windkraftanlage).

  • FG Düsseldorf, 19.11.2015 - 8 K 3664/11

    Entstrickungsbesteuerung gebilligt

    Auszug aus FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
    Unerheblich ist, dass diese Rechtsprechung zu § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1997 i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 10. April 2013 ergangen ist, denn § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG normieren einen vergleichbaren Sachverhalt (zur Aussetzung der Revision zu FG Düsseldorf vom 19. November 2015 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209 zu § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 vgl. BFH I R 99/15, juris).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
    Dieser gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04, HFR 2008, 859 ; vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BFH/NV 2009, 338 ).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-657/13

    Verder LabTec - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht -

    Auszug aus FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
    Zwar sieht der EuGH die die mit der Aufdeckung stiller Reserven und deren Besteuerung einhergehenden Beschränkung der Niederlassungsfreiheit im Falle der tatsächlichen Überführung eines Wirtschaftsguts von einer inländischen in eine ausländische Betriebsstätte durch unionsrechtliche Gründe des Gemeinwohls als objektiv gerechtfertigt an (EuGH vom 21. Mai 2015 C-657/13, ABl EU 2015, Nr. C 236, 11).
  • BFH, 17.07.2008 - I R 77/06

    Keine "Steuerentstrickung" bei Überführung von Wirtschaftsgütern in eine

    Auszug aus FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
    Eine solcher Verstoß dürfte auch nicht mit den faktischen Schwierigkeiten beim Vollzug des späteren Besteuerungszugriffs zu rechtfertigen sein (BFH vom 17. Juli 2008 I R 77/06, BStBl II 2009, 464 ; vom 28. Oktober 2009 I R 99/08, BStBl II 2011, 1019 ).
  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
    Dieser gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfG vom 15. Januar 2008 1 BvL 2/04, HFR 2008, 859 ; vom 9. Dezember 2008 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BFH/NV 2009, 338 ).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Auszug aus FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
    Nach Auffassung des BFH, der der Senat folgt, begründet die Versteuerung stiller Reserven eines Wirtschaftsguts ohne vorheriges Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen und ohne dass sich die Liquidität des Steuerpflichtigen erhöht hätte, einen Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Prinzip der folgerichtigen Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG I R 80/12, BStBl II 2013, 1004 ; Az. BVerfG: 2 BvL 8/13).
  • BFH, 14.06.2017 - I R 99/15

    Entnahme, Stille Reserven, Betriebsstätte, Rückwirkungsverbot,

    Auszug aus FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
    Unerheblich ist, dass diese Rechtsprechung zu § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG 1997 i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes vom 10. April 2013 ergangen ist, denn § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG normieren einen vergleichbaren Sachverhalt (zur Aussetzung der Revision zu FG Düsseldorf vom 19. November 2015 8 K 3664/11 F, EFG 2016, 209 zu § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 vgl. BFH I R 99/15, juris).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Auszug aus FG Saarland, 30.03.2021 - 1 V 1374/20
    Nach Auffassung des BFH, der der Senat folgt, begründet die Versteuerung stiller Reserven eines Wirtschaftsguts ohne vorheriges Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen und ohne dass sich die Liquidität des Steuerpflichtigen erhöht hätte, einen Verstoß gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG verankerte Prinzip der folgerichtigen Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. Vorlagebeschluss des BFH an das BVerfG I R 80/12, BStBl II 2013, 1004 ; Az. BVerfG: 2 BvL 8/13).
  • BFH, 25.11.2009 - X R 23/09

    Teilbetriebsveräußerung nur bei Aufgabe des bisherigen Geschäftszwecks

  • BFH, 26.02.2014 - I R 56/12

    Betriebsausgabenabzug für Gründungsaufwand einer ausländischen festen Einrichtung

  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

  • BFH, 03.06.2009 - IV B 48/09

    Freibetrag zur Abfindung weichender Erben: keine fristgerechte Verwendung des

  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

  • BFH, 19.12.2012 - IV R 41/09

    Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen

  • BFH, 03.02.2010 - IV R 45/07

    Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei

  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

  • BFH, 12.11.1999 - VI B 318/98

    Prozeßkostenhilfe - Aussetzung der Vollziehung - Glaubhaftmachung -

  • FG Berlin, 27.11.1996 - II 233/94
  • BFH, 24.02.1988 - I R 95/84

    Gewinnanteil aus einer ausländischen Betriebsstätte einer inländischen

  • BFH, 29.07.1992 - II R 39/89

    Verlagerung von Geldmitteln in ausländisches Stammhaus

  • BFH, 24.09.2010 - IV B 34/10

    Leasingfonds - Abgrenzung von Veräußerungsgewinnen und laufenden Gewinnen -

  • BFH, 30.12.2003 - IV B 21/01

    Klagebefugnis eines Mitunternehmers

  • FG Sachsen-Anhalt, 14.01.1999 - I 438/96
  • BFH, 23.01.2020 - IV R 48/16

    Keine Klagebefugnis des Personengesellschafters bei Streit über Grund oder Höhe

  • BFH, 24.11.2021 - I B 44/21

    Zur Frage einer (passiven) Entstrickung durch Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 5

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 30.03.2021 - 1 V 1374/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht des Saarlandes (FG) hat mit Beschluss vom 30.03.2021 - 1 V 1374/20 (abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2021, 1122) die Vollziehung der Bescheide ausgesetzt und die Beschwerde zugelassen.

  • FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19

    Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung

    Zwar hat das FG des Saarlands im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes in Frage gestellt, ob § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 EStG zur Anwendung komme, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland durch rein staatliches Handeln ausgeschlossen oder eingeschränkt werde (FG des Saarlands, Beschluss vom 30.3.2021 1 V 1374/20, EFG 2021, 1122, Rz. 42).
  • FG München, 12.12.2021 - 7 K 2379/20

    Berechnung des Dotationskapitals der inländischen Betriebsstätte einer

    Eine Durchbrechung der Selbständigkeitsfiktion wird insbesondere bei Offshore-Windparks angenommen (vgl. Melhem/ Dombrowski, Die unbestimmten Grenzen der Selbständigkeitsfiktion des AOA, IStR 2015, 912, beck-online, Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 30. März 2021 1 V 1374/20, EFG 2021, 1122 zur Anwendung der Grundsätze zur Zuordnung von Wirtschaftsgütern nach der Personalfunktion bei personallosen Betriebsstätten), da es selbständige Unternehmen ohne Personal nicht geben kann und insoweit eine andere Behandlung der Betriebsstätte erforderlich sein könnte (Leonhardt/Tcherveniachki in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld AStG Stand 96. Lieferung Mai 2021, § 1 Rn. 2883).
  • FG München, 13.12.2021 - 7 K 2379/20 zurück zur Übersicht Seite drucken

    Berechnung des Dotationskapitals einer in der EU ansässigen Unternehmens für

    Eine Durchbrechung der Selbständigkeitsfiktion wird insbesondere bei Offshore-Windparks angenommen (vgl. Melhem/ Dombrowski, Die unbestimmten Grenzen der Selbständigkeitsfiktion des AOA, IStR 2015, 912 , beck-online, Beschluss des Finanzgerichts des Saarlandes vom 30. März 2021 1 V 1374/20, EFG 2021, 1122 zur Anwendung der Grundsätze zur Zuordnung von Wirtschaftsgütern nach der Personalfunktion bei personallosen Betriebsstätten), da es selbständige Unternehmen ohne Personal nicht geben kann und insoweit eine andere Behandlung der Betriebsstätte erforderlich sein könnte (Leonhardt/Tcherveniachki in Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld AStG Stand 96. Lieferung Mai 2021, § 1 Rn. 2883).
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