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   FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16   

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FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16 (https://dejure.org/2017,16193)
FG Sachsen, Entscheidung vom 01.02.2017 - 2 K 1209/16 (https://dejure.org/2017,16193)
FG Sachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 2 K 1209/16 (https://dejure.org/2017,16193)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Berichtigung einer weder unvollständigen noch unrichtigen Rechnung - keine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers von Bauleistungen an Betriebsvorrichtungen - Module einer Biogasanlage - keine Billigkeitsmaßnahme bei noch änderbarer (offensichtlich) ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rückwirkung und Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 20.10.2016 - V R 26/15

    Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen

    Auszug aus FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
    Dabei ist der Besitz der Rechnung materielle Anspruchsvoraussetzung für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Oktober 2016, BFH/NV 2017, 252 ).

    Wird zunächst eine Rechnung ausgestellt, die den Anforderungen der §§ 14, 14a UStG nicht entspricht, und wird diese Rechnung später nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigt, kann das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG aufgrund der berichtigten Rechnung für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Oktober 2016, BFH/NV 2017, 252 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung zum "umgekehrten" Fall der späteren Korrektur einer (nur) formell falschen Rechnung).

    Eine Rechnung kann nach § 31 Abs. 5 Satz 1 UStDV berichtigt werden, wenn sie nicht alle Angaben nach § 14 Abs. 4 oder § 14a des Gesetzes enthält oder Angaben in der Rechnung unzutreffend sind (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Oktober 2016, a.a.O).

  • BFH, 24.02.1961 - III 434/58 S

    Einordnung einer Klinkerhalle eines Zementwerkes bei der Einheitsbewertung

    Auszug aus FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
    Bauwerke, die sich weder zur Aufnahme von Menschen für einen längeren Aufenthalt noch von Vieh eignen, sind nicht als Gebäude, sondern als Betriebsvorrichtung anzusehen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Februar 1961, BStBl III 1961, 228 ).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    Auszug aus FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
    Die Korrektur einer (offensichtlich) fehlerhaften Steuerfestsetzung im Billigkeitsverfahren ist aus verfahrensrechtlichen Gründen unzulässig, wenn sie - wie vorliegend - noch im Rahmen einer offenen oder änderbaren Steuerfestsetzung vorgenommen werden kann (Bundesfinanzhof, Urteil vom 1. Januar 1992, BStBl. II 1993, 3).
  • BFH, 28.05.2003 - II R 41/01

    Abgrenzung Gebäude/Betriebsvorrichtung

    Auszug aus FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
    Ein Bauwerk ist ein Gebäude, wenn es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Mai 2003, BStBl II 2003, 693 ).
  • BFH, 18.03.1987 - II R 222/84

    Vollautomatisches Hochregallager ist Betriebsvorrichtung

    Auszug aus FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
    Sie sind eher Silobauten vergleichbar, die von der Rechtsprechung seit je her den Betriebsvorrichtungen zugeordnet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18. März 1987, BStBl. II 1987, 551, und vom 5. Februar 1965, BStBl. III 1965, 220 zu § 68 BewG ).
  • BFH, 05.02.1965 - III 35/61 U

    Bewertung einer Siloanlage teilweise als Gebäude oder in vollem Umfang als

    Auszug aus FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
    Sie sind eher Silobauten vergleichbar, die von der Rechtsprechung seit je her den Betriebsvorrichtungen zugeordnet werden (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18. März 1987, BStBl. II 1987, 551, und vom 5. Februar 1965, BStBl. III 1965, 220 zu § 68 BewG ).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 8/09

    Tiefkühllager keine Betriebsvorrichtung - Abgrenzung der Gebäude von den

    Auszug aus FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
    Die Eignung zu einem mehr als nur vorübergehenden Aufenthalt fehlt, wenn in dem Bauwerk kontinuierlich ablaufende Betriebsvorgänge stattfinden, die den Aufenthalt von Menschen überhaupt nicht oder nur während kurzer Betriebspausen zulassen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. April 2011, BFH/NV 2011, 1187 ).
  • BFH, 28.08.2014 - V R 7/14

    Abgrenzung Bauwerk und Betriebsvorrichtung

    Auszug aus FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
    Bei der Entscheidung, welche Anforderungen an diesen Zusammenhang zu stellen sind, ist zu berücksichtigen, dass zwar die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken gemäß Art. 135 Abs. 11 MwStSystRL steuerfrei ist, sich diese Steuerfreiheit aber nach Art. 135 Abs. 2c MwStSystRL nicht auch auf dauerhaft eingebaute "Vorrichtungen und Maschinen" und damit nicht auf eigenen Zwecken dienende Betriebsvorrichtungen erstreckt (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. August 2014, BStBl. II 2015, 682).
  • EuGH, 15.03.2007 - C-35/05

    Reemtsma Cigarettenfabriken - Achte Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2 und 5 -

    Auszug aus FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
    Auf die durch den Bundesfinanzhof (Urteil vom 29. Januar 2014, BFH/NV 2014, 992 ) kritisch betrachteten - im Ergebnis mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassenen - Erwägungen des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. November 2010, EFG 2011, 746 ) zur gebotenen Auslegung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG vor dem Hintergrund der Grundsätze des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 15. März 2007 "Reemtsma" (UR 2007, 430 ) in derartigen Fällen, kommt es daher nicht an.
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2002 - 3 K 131/00

    Verkauf eines Binnenschiffs keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im

    Auszug aus FG Sachsen, 01.02.2017 - 2 K 1209/16
    Ist dies nicht der Fall, sind (und waren) die Rechnungen einer Berichtigung nicht zugänglich (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Juni 2013 BStBl. II, 2014, 738 und des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. November 2000, EFG 2001, 597 -598, ebenso im Hinblick auf die auch vorliegend einschlägige Vorschrift des § 14 Abs. 2 UStG a.F. - nunmehr § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG - Beschluss des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Februar 1998, EFG 1998, 1162 und Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 23. Mai 2002, EFG 2002, 1266 ).
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 14 K 185/99

    Tatsächliche Rückgewähr des Entgelts als Voraussetzung für Entgeltsminderung

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.11.2010 - 6 K 2114/08

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Verkauf einer Kundenliste - Kein rückwirkender

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.1998 - 2 V 79/97
  • EuGH, 13.12.2012 - C-395/11

    BLV Wohn- und Gewerbebau - Steuerwesen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

  • BFH, 29.01.2014 - XI R 4/12

    Zum Vorsteuerabzug aus Leistungen zur Bewirtschaftung einer Betriebskantine

  • BFH, 02.07.2014 - XI S 8/14

    AdV: Lieferung und Montage betriebsbereiter (sog. schlüsselfertiger)

  • BFH, 24.05.2016 - V B 83/15

    Betriebsvorrichtungen in der Umsatzsteuer

  • BFH, 22.08.2013 - V R 37/10

    Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene

  • BFH, 22.01.2020 - XI R 10/17

    Zur Rückwirkung und zu den Voraussetzungen einer berichtigenden Rechnung

    Das Sächsische Finanzgericht (FG) gab der Klage zum Streitgegenstand Umsatzsteuer 2007 mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1308 veröffentlichten Urteil vom 01.02.2017 - 2 K 1209/16 statt.
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