Rechtsprechung
FG Sachsen, 02.04.2008 - 8 K 1798/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- winheller.com
Leistungen im ,,Betreuten Wohnen" als Zweckbetrieb sind umsatzsteuerfrei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Im Rahmen eines "betreuten Wohnens" für überwiegend über 75 Jahre alte Menschen angebotene Betreuungs-, Hilfs- und Pflegeleistungen eines im Bereich der freien Wohlsfahrtspflege tätigen gemeinnützigen Vereins als steuerbegünstigter Zweckbetrieb; Begriff der Altenhilfe; ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Im Rahmen eines "betreuten Wohnens" für überwiegend über 75 Jahre alte Menschen angebotene Betreuungs-, Hilfs- und Pflegeleistungen eines im Bereich der freien Wohlsfahrtspflege tätigen gemeinnützigen Vereins als steuerbegünstigter Zweckbetrieb - Begriff der Altenhilfe - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Umsatzsteuer - Betreutes Wohnen kann Zweckbetrieb sein
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 02.04.2008 - 8 K 1798/03
- FG Sachsen, 02.04.2008 - 8 K 1798/03 1851
- BFH, 16.12.2009 - I R 49/08
- BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
Papierfundstellen
- EFG 2008, 1851
- EFG 2008, 1852
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 07.11.1996 - V R 34/96
Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die nicht unmittelbar …
Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2008 - 8 K 1798/03
Das Merkmal der Unmittelbarkeit ist leistungsbezogen, d.h. die Leistung selbst muss den in § 53 AO 1977 bezeichneten Personen - also u.a. den Personen, die im Sinne des § 53 Nr. 1 AO 1977 infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind - zugute kommen (so bereits BFH-Urteil vom 7. November 1996 V R 34/96, BStBl II 1997, 366 m.w.N.).Unmittelbar zugute kommen in diesem Sinne zum Beispiel die Leistungen eines Wohlfahrtsverbandes, der in seinem Obdachlosenheim Personen aufnimmt, die ihm vom Sozialamt der Gemeinde zugewiesen werden, oder der Personal für die Führung eines fremden Studentenheims und Schullandheims abstellt (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 1996 V R 34/96, a.a.O.).
- BFH, 07.03.2007 - I R 90/04
Gemeinnützigkeit einer zur Entwicklung eines den Maßgaben des § 17b Abs. 2 KHG …
Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2008 - 8 K 1798/03
Unzutreffend geht das Finanzamt davon aus, dass deshalb sinngemäß davon auszugehen ist, dass die Leistungen des Klägers in weiterführende Leistungen der W F eingehen bzw. der Kläger lediglich als Hilfsperson des Vermieters tätig wird (zur fehlenden Unmittelbarkeit bei der Zweckverfolgung im Interesse der Gesellschafter vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 90/04, BStBl II 2007, 628). - BFH, 18.03.2004 - V R 101/01
Leistungen einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege
Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2008 - 8 K 1798/03
Es reicht nicht, wenn die Leistungen des Klägers lediglich in eine vom Leistungsempfänger an die in § 53 AO 1977 genannten Personen zu erbringende Leistung eingehen (vgl. BFH-Urteil vom 18. März 2004 V R 101/01, BStBl II 2004, 798 ). - BFH, 15.12.1993 - X R 115/91
Gemeinnützigkeit; Beseitigung und Verwertung von Abfällen gegen Entgelt ist kein …
Auszug aus FG Sachsen, 02.04.2008 - 8 K 1798/03
In letzter Hinsicht sollen dadurch auch potentielle Wettbewerber geschützt werden (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1993 X R 115/91, BStBl II 1994, 314).
- BFH, 08.06.2011 - XI R 22/09
Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen, die ein gemeinnütziger Verein im Rahmen des …
Sein Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1851. - BFH, 16.12.2009 - I R 49/08
Leistungen gegen Entgelt an Vermieter altenbetreuter Wohnungen kein Betrieb der …
Der dagegen erhobenen Klage gab das Sächsische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 2. April 2008 8 K 1798/03, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 1851, statt.