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   FG Sachsen, 02.11.2017 - 8 K 904/17   

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FG Sachsen, 02.11.2017 - 8 K 904/17 (https://dejure.org/2017,50165)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02.11.2017 - 8 K 904/17 (https://dejure.org/2017,50165)
FG Sachsen, Entscheidung vom 02. November 2017 - 8 K 904/17 (https://dejure.org/2017,50165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kaduzierung als Anteilsübertragung i. S. v. § 8 Abs. 4 KStG - Verlust der wirtschaftlichen Identität nur bei sachlichem und zeitlichem Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der Zuführung neuen Betriebsvermögens.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.06.2011 - I B 108/10

    Fortbestand des Verlustabzugs nach Abwärtsverschmelzung (§ 8 Abs. 4 KStG 1996 n.

    Auszug aus FG Sachsen, 02.11.2017 - 8 K 904/17
    Zwar kommt auch die Kaduzierung des Anteils von R. F. als Anteilsübertragung im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG in Betracht, weil R. F. nach seiner Einlassung als Zeuge nach Rücksprache mit dem Treugeber willentlich von der Einzahlung der zweiten Hälfte der Stammeinlage abgesehen und den Verlust des Geschäftsanteils hingenommen hat (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 2011 I B 108/10).
  • BFH, 14.03.2006 - I R 8/05

    Änderung von Steuerbescheiden aufgrund irriger Beurteilung desselben Sachverhalts

    Auszug aus FG Sachsen, 02.11.2017 - 8 K 904/17
    Das Vorliegen des Regelbeispiels gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG setzt neben einem zeitlichen Zusammenhang im Sinne des BMF-Schreibens vom 16.04.1999 IV C 6-S 2745 12/99, a.a.O., nach der Rechtsprechung auch einen sachlichen Zusammenhang zwischen der Übertragung der Geschäftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens voraus (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. März 2006 I R 8/05, BStBl. II 2007, 602).
  • BFH, 23.02.2011 - I R 8/10

    Mantelkauf: Sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Übertragung der

    Auszug aus FG Sachsen, 02.11.2017 - 8 K 904/17
    Es reicht aus, dass eine am Übertragungsvorgang beteiligte Partei planvoll handelt und die anderen dies erkennen, billigen und sich in dem Sinne zu eigen machen (vgl. BFH-Urteil vom 23. Februar 2011 I R 8/10).
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