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   FG Sachsen, 03.03.2014 - 6 V 153/14   

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https://dejure.org/2014,13245
FG Sachsen, 03.03.2014 - 6 V 153/14 (https://dejure.org/2014,13245)
FG Sachsen, Entscheidung vom 03.03.2014 - 6 V 153/14 (https://dejure.org/2014,13245)
FG Sachsen, Entscheidung vom 03. März 2014 - 6 V 153/14 (https://dejure.org/2014,13245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beitreibung einer österreichischen Geldstrafe für die Verletzung einer Parkgebührenverpflichtung im Wege der Amtshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf einstweilige finanzgerichtliche Anordnung der Unterlassung der Beitreibung einer österreichischen Geldstrafe für die Verletzung einer Parkgebührenverpflichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antrag auf einstweilige finanzgerichtliche Anordnung der Unterlassung der Beitreibung einer österreichischen Geldstrafe für die Verletzung einer Parkgebührenverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 04.12.1990 - VII B 166/90

    Glaubhaftmachung von Einwendungen im finanzgerichtlichen Verfahren gegen die der

    Auszug aus FG Sachsen, 03.03.2014 - 6 V 153/14
    Die Antragstellerin beantragt mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Übersendung der Vollstreckungsankündigung eine Regelungsanordnung nach § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO (vgl. BFH, Beschluss vom 04.12.1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758).
  • BFH, 12.05.1993 - I B 15/93

    Anordnungsgrund bei Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus FG Sachsen, 03.03.2014 - 6 V 153/14
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob die Antragstellerin einen Anordnungsanspruch in diesem Sinne glaubhaft gemacht hat, denn es fehlt bereits an der Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes, welches zur Unzulässigkeit des Antrages auf einstweilige Anordnung führt (vgl. BFH, Beschluss v. 12.05.1993 I B 15/93, BFH/NV 1994, 182).
  • BFH, 12.05.1993 - X B 28/93

    Wirksamkeit einer vor der Zustellung der Verwerfungsentscheidung erfolgten

    Auszug aus FG Sachsen, 03.03.2014 - 6 V 153/14
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob die Antragstellerin einen Anordnungsanspruch in diesem Sinne glaubhaft gemacht hat, denn es fehlt bereits an der Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes, welches zur Unzulässigkeit des Antrages auf einstweilige Anordnung führt (vgl. BFH, Beschluss v. 12.05.1993 I B 15/93, BFH/NV 1994, 182).
  • BFH, 13.11.2002 - I B 147/02

    Bauabzugssteuer im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Sachsen, 03.03.2014 - 6 V 153/14
    Das ist insbesondere der Fall, wenn die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Antragstellers bedroht ist (vgl. Gräber, a.a.O., § 114 Rdnr. 49 unter Hinweis auf BFH/NV 1995, 6; BStBl II 2003, 716 ), nicht jedoch, wenn es sich lediglich um Nachteile handelt, die typischerweise mit der Pflicht zur Zahlung und ggfs. auch deren Vollstreckung verbunden sind (Gräber, a.a.O., § 114 Rdnr. 49, ebenso Tipke/Kruse, Finanzgerichtsordnung , § 114 Rdnr. 29).
  • BFH, 26.04.1994 - VII B 47/93

    Entscheidung über die Auferlegung von Kosten nach billigem Ermessen

    Auszug aus FG Sachsen, 03.03.2014 - 6 V 153/14
    Das ist insbesondere der Fall, wenn die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Antragstellers bedroht ist (vgl. Gräber, a.a.O., § 114 Rdnr. 49 unter Hinweis auf BFH/NV 1995, 6; BStBl II 2003, 716 ), nicht jedoch, wenn es sich lediglich um Nachteile handelt, die typischerweise mit der Pflicht zur Zahlung und ggfs. auch deren Vollstreckung verbunden sind (Gräber, a.a.O., § 114 Rdnr. 49, ebenso Tipke/Kruse, Finanzgerichtsordnung , § 114 Rdnr. 29).
  • VG Neustadt, 19.08.2019 - 5 L 864/19

    Annahme von Obdachlosigkeit; Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde;

    Die Gründe müssen so schwerwiegend (wesentlich) sein, dass sie eine einstweilige Anordnung unabweisbar machen (Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 03. März 2014 - 6 V 153/14 -, Rn. 18, juris).
  • VG Neustadt, 28.06.2019 - 5 L 719/19

    Örtliche Verlegung einer Versammlung als Versammlungsverbot; Grundlage der

    Die Gründe müssen so schwerwiegend (wesentlich) sein, dass sie eine einstweilige Anordnung unabweisbar machen (Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 03. März 2014 - 6 V 153/14 -, Rn. 18, juris).
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