Rechtsprechung
   FG Sachsen, 05.06.2019 - 2 K 1697/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52331
FG Sachsen, 05.06.2019 - 2 K 1697/18 (https://dejure.org/2019,52331)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.06.2019 - 2 K 1697/18 (https://dejure.org/2019,52331)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - 2 K 1697/18 (https://dejure.org/2019,52331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,52331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Pauschgebühren eines in einem Strafverfahren über mehrere Jahre als Pflichtverteidiger tätigen selbständigen Rechtsanwalts nach § 51 RVG sind keine tarifbegünstigten außerordentlichen Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 57/05

    Außerordentliche Einkünfte eines Freiberuflers aus einer Vergütung für eine

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2019 - 2 K 1697/18
    Gerade deshalb setzt die Annahme außerordentlicher Einkünfte im Sinn des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG voraus, dass die Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten eine entsprechende Progressionswirkung typischerweise erwarten lässt (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 2006 - IV R 57/05, zitiert nach Juris).

    Soweit der Kläger sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Dezember 2006 (a.a.O.) beruft, ändert sich an der Beurteilung nichts.

  • BFH, 30.01.2013 - III R 84/11

    Abgrenzung zwischen den berufsüblichen und den außerordentlichen Einkünften eines

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2019 - 2 K 1697/18
    Die sich aus dem Vergleich zu anderen Mandaten ergebende relative "Größe" eines Einzelmandats kann für sich genommen nicht zur Annahme "außerordentlicher" Einkünfte und zur Anwendung der Tarifermäßigung führen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 30. Januar 2013 - III R 84/11, zitiert nach Juris).
  • BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12

    Nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags zugeflossenes

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2019 - 2 K 1697/18
    Dieses Mandat war auch keine Sondertätigkeit und damit von der übrigen Tätigkeit des Klägers nicht abgrenzbar (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. September 2014 - VIII R 1/12, zitiert nach Juris).
  • BFH, 07.07.2004 - XI R 44/03

    Sonderzahlung für langjährige Dienste auf der Grundlage einer

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2019 - 2 K 1697/18
    Außer in diesen Fällen liegen außerordentliche Einkünfte aus Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinn des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG auch dann vor, wenn eine einmalige Sonderzahlung für langjährige Dienste aufgrund einer arbeitnehmerähnlichen Stellung geleistet wird (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 7. Juli 2004 - XI R 44/03, BStBl II 2005, 276 ).
  • BFH, 17.02.1993 - I R 119/91

    Abgrenzung der außerordentlichen Einkünfte von solchen die einem ermäßigten

    Auszug aus FG Sachsen, 05.06.2019 - 2 K 1697/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit nur dann den außerordentlichen Einkünften zuzuordnen, wenn der Steuerpflichtige sich während mehrerer Jahre ausschließlich einer bestimmten Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem einzigen Veranlagungszeitraum erhalten hat oder wenn eine sich über mehrere Jahre erstreckende Sondertätigkeit, die von der übrigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ausreichend abgrenzbar ist und nicht zum regelmäßigen Gewinnbetrieb gehört, in einem einzigen Veranlagungszeitraum entlohnt wird (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 17. Februar 1993 - I R 119/91, BFH/NV 1993, 593 ).
  • BFH, 20.01.2020 - VIII B 121/19

    Pauschgebühren nach § 51 RVG sind keine außerordentlichen Einkünfte

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 05.06.2019 - 2 K 1697/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht