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   FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14   

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FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14 (https://dejure.org/2018,50687)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05.12.2018 - 4 K 1008/14 (https://dejure.org/2018,50687)
FG Sachsen, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 4 K 1008/14 (https://dejure.org/2018,50687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    TabStG § 23 Abs. 1 S. 1
    Zustellung deutscher Bescheide im Ausland durch Einschreiben mit Rückschein (hier: Festsetzung der Tabaksteuer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zustellung von Steuerbescheiden in Polen per Einschreiben mit Rückschein - Ehefrau als Empfangsbotin - Fahrzeugführer als Steuerschuldner bei Einfuhrschmuggel im Fahrzeug versteckter Zigaretten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 07.10.2004 - B 3 KR 14/04 R

    Wirksame Urteilszustellung im sozialgerichtlichen Verfahren, notwendige

    Auszug aus FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14
    Denn auch wenn man der Gegenmeinung folgend den Kläger als nicht am Beförderungsvertrag beteiligten Dritten nicht für verpflichtet hielte, sich aufgrund der Regelungen in den AGB des Postunternehmens die Übergabe an seine Frau als wirksame Zustellung entgegenhalten zu lassen, so folgt die Wirksamkeit der Zustellung gleichwohl aus einer direkten oder jedenfalls entsprechenden Anwendung von § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB (vgl. BSG -Beschluss vom 07.10.2004 B 3 KR 14/04 R, NJW 2005, 1303 ).

    Zugegangen ist die Willenserklärung, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (vgl. Palandt, BGB , 76. Auflage 2017, § 130 Rn. 5; BSG -Beschluss vom 07.10.2004 a.a.O.).

    (vgl. BSG -Beschluss vom 07.10.2004 a.a.O.; BGH-Urteil vom 24.06.1998 XII ZR 195/96, BGHZ 139, 123 ).

  • BFH, 10.10.2007 - VII R 49/06

    Unkenntnis der Zusammensetzung einer LKW-Ladung schließt Schuldnerschaft für

    Auszug aus FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14
    Die Grundsätze, die der BFH zur Auslegung der Vorgängervorschrift des § 19 TabStG a.F. aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2007 VII R 49/06, BFH/NV 2008, 499 ), lassen sich auch auf die Auslegung des § 23 TabStG n.F. und damit auf den Streitfall übertragen.

    Der BFH hat zudem betont, dass der Begriff des Verbringens zoll- und verbrauchsteuerrechtlich in gleicher Weise auszulegen ist, so dass die vorgenannte Rechtsprechung auch für den Begriff des Verbringens gilt (BFH-Urteil vom 10.10.2007 VII R 49/06, BFH/NV 2008, 499 ; vgl. auch FG München, Urteil vom 13.10.2011 14 K 3642/08, DStRE 2012, 640 ).

  • EuGH, 04.03.2004 - C-238/02

    Viluckas

    Auszug aus FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14
    Ebenso ist es unerheblich, dass die betreffenden Waren durch Dritte möglicherweise ohne Wissen des Fahrzeugführers, wie hier durch den Führer eines LKW, in dem Fahrzeug untergebracht oder versteckt worden sind (vgl. EuGH-Urteil vom 04.03.2004, Rs. C-238/02 und 246/02, Slg. 2004, I-2141).
  • FG München, 12.06.2012 - 14 V 592/12

    Steuerschuldnerschaft bei im Lkw versteckten Zigaretten

    Auszug aus FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14
    Danach hat der Führer eines Fahrzeugs die Möglichkeit der Sachherrschaft über sein Fahrzeug und alle in ihm befindlichen Gegenstände, somit auch über die im Fahrzeug versteckten Zigaretten, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen PKW oder einen LKW handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 25.03.2013 VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131 ; vgl. auch FG München, Beschluss vom 12.06.2012 14 V 592/12, Juris).
  • BGH, 22.04.1996 - II ZR 65/95

    Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands durch satzungsmäßige

    Auszug aus FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14
    Ebenso stünde es dem Zugang nicht entgegen, wenn der Kläger ggf. durch Krankheit oder durch Ortsabwesenheit daran gehindert gewesen sein sollte, vom Inhalt des Bescheides Kenntnis zu nehmen (vgl. z. B. BGH-Urteil vom 23.04.1996 II ZR 65/95, NJW-RR 1996, 866 ).
  • BFH, 25.03.2013 - VII B 232/12

    Tabaksteuerentstehung beim Schmuggel von Zigaretten in Privatfahrzeugen

    Auszug aus FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14
    Danach hat der Führer eines Fahrzeugs die Möglichkeit der Sachherrschaft über sein Fahrzeug und alle in ihm befindlichen Gegenstände, somit auch über die im Fahrzeug versteckten Zigaretten, und zwar unabhängig davon, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen PKW oder einen LKW handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 25.03.2013 VII B 232/12, BFH/NV 2013, 1131 ; vgl. auch FG München, Beschluss vom 12.06.2012 14 V 592/12, Juris).
  • FG München, 08.01.2010 - 14 K 1298/08

    Einfuhr ohne die erforderlichen naturschutzrechtlichen Dokumente - Beamter des

    Auszug aus FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14
    Das gilt auch dann, wenn man mit dem Kläger davon ausgeht, dass die Bekanntgabe an die von ihm bevollmächtigte Mitarbeiterin des Hauptzollamts als Empfangsbevollmächtigte im Sinne von § 123 AO unwirksam war mit Blick darauf, dass es sich bei der Empfangsbevollmächtigten um eine in der Sphäre der Behörde stehende Person handelt (vgl. FG München, Urteil vom 08.01.2010 14 K 1298/08, Juris; LG Berlin, Beschluss vom 03.11.2011 526 Qs 22/11, NStZ 2012, 334 ; Klein AO , 14. Auflage 2018, § 123 Rn. 4; ebenso im Anschluss an FG München: Beermann/Gosch, AO , § 123 Rn. 8; Tipke/Kruse, AO § 123 Rn. 10).
  • LG Berlin, 03.11.2011 - 526 Qs 22/11

    Zustellung eines Strafbefehls: Mitarbeiter des Hauptzollamts als

    Auszug aus FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14
    Das gilt auch dann, wenn man mit dem Kläger davon ausgeht, dass die Bekanntgabe an die von ihm bevollmächtigte Mitarbeiterin des Hauptzollamts als Empfangsbevollmächtigte im Sinne von § 123 AO unwirksam war mit Blick darauf, dass es sich bei der Empfangsbevollmächtigten um eine in der Sphäre der Behörde stehende Person handelt (vgl. FG München, Urteil vom 08.01.2010 14 K 1298/08, Juris; LG Berlin, Beschluss vom 03.11.2011 526 Qs 22/11, NStZ 2012, 334 ; Klein AO , 14. Auflage 2018, § 123 Rn. 4; ebenso im Anschluss an FG München: Beermann/Gosch, AO , § 123 Rn. 8; Tipke/Kruse, AO § 123 Rn. 10).
  • FG München, 13.10.2011 - 14 K 3642/08

    Steuerschuldnerschaft des Busfahrers für nicht zuordenbare Zigaretten im Laderaum

    Auszug aus FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14
    Der BFH hat zudem betont, dass der Begriff des Verbringens zoll- und verbrauchsteuerrechtlich in gleicher Weise auszulegen ist, so dass die vorgenannte Rechtsprechung auch für den Begriff des Verbringens gilt (BFH-Urteil vom 10.10.2007 VII R 49/06, BFH/NV 2008, 499 ; vgl. auch FG München, Urteil vom 13.10.2011 14 K 3642/08, DStRE 2012, 640 ).
  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96

    Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus FG Sachsen, 05.12.2018 - 4 K 1008/14
    (vgl. BSG -Beschluss vom 07.10.2004 a.a.O.; BGH-Urteil vom 24.06.1998 XII ZR 195/96, BGHZ 139, 123 ).
  • BFH, 20.05.2014 - III B 82/13

    Wahrung der Klagefrist nach Auslandszustellung - Auslegung einer Klageschrift -

  • FG Bremen, 09.07.2020 - 1 K 89/17

    Rechtmäßige Heranziehung zur Tabaksteuer für geschmuggelte Zigaretten

    Die Grundsätze, die der BFH zur Auslegung der Vorgängervorschrift des § 19 TabStG a.F. aufgestellt hat (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2007 VII R 49/0 6 BFHE 218, 469 ) gelten auch für die im vorliegenden Fall Anwendung findende Regelung des § 23 TabStG n.F. (vgl. Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 05.12.2018 4 K 1008/14, juris).
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