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   FG Sachsen, 07.03.2018 - 8 K 900/17   

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https://dejure.org/2018,14297
FG Sachsen, 07.03.2018 - 8 K 900/17 (https://dejure.org/2018,14297)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2018 - 8 K 900/17 (https://dejure.org/2018,14297)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2018 - 8 K 900/17 (https://dejure.org/2018,14297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 und Nr. 2 S. 1 Alt. 1
    Rechtsstreit um das Vorliegen einer Mitunternehmereigenschaft an einem Malerbetrieb; Vorliegen eines Mitunternehmers im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Fall 1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Stiller Gesellschafter als Mitunternehmer - Kompensation geringen Mitunternehmerrisikos durch besonders ausgeprägte Mitunternehmerinitiative - Maßgeblichkeit der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen

Papierfundstellen

  • NZG 2018, 1320
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 13.07.2017 - IV R 41/14

    Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko bei einer GmbH & Still

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2018 - 8 K 900/17
    Ob dies der Fall ist, ist unter Berücksichtigung aller die rechtliche und wirtschaftliche Stellung einer Person insgesamt bestimmenden Umstände zu würdigen (vgl. BFH-Urteil vom 13. Juli 2017 IV R 41/14, BStBl. II 2017 1133, m.w.N.).

    Nicht ausreichend sind hingegen bloße Zustimmungsvorbehalte oder nur faktische - d.h. rechtlich nicht abgesicherte - Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Unternehmensführung (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 2017, a.a.O., und vom 09. Dezember 2002 VIII R 20/01).

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung Verträge steuerlich nur insoweit anzuerkennen, als sie auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BFH-Urteil von 13. Juli 2017, a.a.O.).

  • BFH, 28.01.1982 - IV R 197/79

    Mitunternehmerschaft eines stillen Gesellschafters kann auch ohne Beteiligung am

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2018 - 8 K 900/17
    Bei der Beurteilung eines Vertragsverhältnisses muss auch beachtet werden, wie sich die Beziehungen der Beteiligten in der Folge entwickelt haben (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 1982 IV R 197/79, BStBl. II 1982, 389).

    Dabei ist auf die zwischen den Beteiligten getroffene Vereinbarung in ihrer Gesamtheit abzuheben (vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 1996 IV 294/64, BStBl. II 1970, 320, und vom 28. Januar 1982, a.a.O., sowie BFH-Beschluss vom 2. September 1995 IV B 51/85, BStBl. II 1986, 10).

  • BFH, 16.12.2003 - VIII R 6/93

    Stille Gesellschaft: Mitunternehmerschaft bei fehlender Beteiligung an den

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2018 - 8 K 900/17
    Ob die Geschäftsleitung vom Beigeladenen dabei - wie er meint - nur zu einem gewissen Anteil neben dem Kläger oder - wie der Kläger behauptet - unter Ausschluss des Klägers ausgeübt wurde, ist für die streitentscheidende Frage, ob dadurch eine fehlende Beteiligung am Geschäftswert kompensiert werden kann, unerheblich (Vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 6/93 und BFH-Beschluss vom 27. Juli 2009 IV B 124/08).

    In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist lediglich anerkannt, dass eine besonders erhebliche Beteiligung am laufenden Gewinn bis hin zur Gewinnabsaugung neben einer gesellschaftsrechtlich abgesicherten Einflussnahme auf die Geschäftsführung eine fehlende Beteiligung an stillen Reserven im Veräußerungs- bzw. Liquidationsfall und damit am Geschäftswert kompensieren kann (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 02.09.1985 - IV B 51/85

    Zu den Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft; hier: Bestehen eines

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2018 - 8 K 900/17
    Dabei ist auf die zwischen den Beteiligten getroffene Vereinbarung in ihrer Gesamtheit abzuheben (vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 1996 IV 294/64, BStBl. II 1970, 320, und vom 28. Januar 1982, a.a.O., sowie BFH-Beschluss vom 2. September 1995 IV B 51/85, BStBl. II 1986, 10).
  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 20/01

    Stille Gesellschaft; Mitunternehmerschaft

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2018 - 8 K 900/17
    Nicht ausreichend sind hingegen bloße Zustimmungsvorbehalte oder nur faktische - d.h. rechtlich nicht abgesicherte - Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Unternehmensführung (vgl. BFH-Urteile vom 13. Juli 2017, a.a.O., und vom 09. Dezember 2002 VIII R 20/01).
  • BFH, 09.10.1969 - IV 294/64

    Arbeitsverhältnisses - Geschäftliche Beziehungen - Gesellschaftsverhältnis -

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2018 - 8 K 900/17
    Dabei ist auf die zwischen den Beteiligten getroffene Vereinbarung in ihrer Gesamtheit abzuheben (vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 1996 IV 294/64, BStBl. II 1970, 320, und vom 28. Januar 1982, a.a.O., sowie BFH-Beschluss vom 2. September 1995 IV B 51/85, BStBl. II 1986, 10).
  • BFH, 27.07.2009 - IV B 124/08

    Atypisch stiller Gesellschafter - Mitunternehmerrisiko - vereinfachte Ermittlung

    Auszug aus FG Sachsen, 07.03.2018 - 8 K 900/17
    Ob die Geschäftsleitung vom Beigeladenen dabei - wie er meint - nur zu einem gewissen Anteil neben dem Kläger oder - wie der Kläger behauptet - unter Ausschluss des Klägers ausgeübt wurde, ist für die streitentscheidende Frage, ob dadurch eine fehlende Beteiligung am Geschäftswert kompensiert werden kann, unerheblich (Vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2003 VIII R 6/93 und BFH-Beschluss vom 27. Juli 2009 IV B 124/08).
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