Rechtsprechung
FG Sachsen, 07.05.2008 - 1 K 2381/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abziehbarkeit der durch ein Versicherungsunternehmen für ein abgeschlossenes Lebensversicherungsgeschäft auf Grund des Jahresergebnisses gewährten Beitragsrückerstattungen; Bildung einer Rückstellung für Beitragsrückerstattungen bei einer freiwilligen Beitragsrückgewähr; ...
- Judicialis
FGO § 42; ; AO § 351 Abs. 2; ; KStG 1991 § 21 Abs. 1 Nr. 1; ; KStG 1991 § 21 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsausgabenabzug von Beitragsrückerstattungen und Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen im Lebensversicherungsgeschäft
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Betriebsausgabenabzug von Beitragsrückerstattungen und Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen im Lebensversicherungsgeschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 07.05.2008 - 1 K 2381/03
- BFH, 19.05.2010 - I R 64/08
Papierfundstellen
- EFG 2008, 2000
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.06.1999 - I R 17/97
Beitragsrückerstattungen bei Lebensversicherungen
Auszug aus FG Sachsen, 07.05.2008 - 1 K 2381/03
Daher treffe das BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 I R 17/97 hierfür keine Aussage.Erfasst werden von § 21 Abs. 2 Satz 1 KStG 1991 nur Zuführungen, die aus den gemäß § 21 Abs. 1 KStG 1991 als BRE abziehbaren Beträgen gespeist werden (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 I R 17/97, BStBl II 1999, 739).
BRE werden dann nicht auf Grund des Jahresergebnisses im Sinn des § 21 Abs. 1 Satz 1 KStG 1991 gewährt, soweit sie unabhängig von der Höhe des Jahresergebnisses zu gewähren sind, also unabhängig davon, ob dieses positiv oder negativ ist oder Null beträgt (BFH in BStBl II 1999, 739; BFH-Beschluss vom 7. März 2007 I R 61/05, BStBl II 2007, 589).
- BFH, 07.03.2007 - I R 61/05
Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen gemäß § 21 Abs. 2 Satz …
Auszug aus FG Sachsen, 07.05.2008 - 1 K 2381/03
BRE werden dann nicht auf Grund des Jahresergebnisses im Sinn des § 21 Abs. 1 Satz 1 KStG 1991 gewährt, soweit sie unabhängig von der Höhe des Jahresergebnisses zu gewähren sind, also unabhängig davon, ob dieses positiv oder negativ ist oder Null beträgt (BFH in BStBl II 1999, 739; BFH-Beschluss vom 7. März 2007 I R 61/05, BStBl II 2007, 589).
- BFH, 19.05.2010 - I R 64/08
Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen eines Lebensversicherers
Nach Ansicht des Sächsischen Finanzgerichts (FG) handelt es sich bei den betreffenden Beitragsrückerstattungen nicht um steuerschädliche erfolgsabhängige Erstattungen; sein Urteil vom 7. Mai 2008 1 K 2381/03 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 2000 abgedruckt.