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   FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17 (Kg)   

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FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17 (Kg) (https://dejure.org/2019,30422)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07.06.2019 - 1 K 1559/17 (Kg) (https://dejure.org/2019,30422)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - 1 K 1559/17 (Kg) (https://dejure.org/2019,30422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung von Kindergeld nach Abschluss eines Studiums; Gewährung von Kindergeld in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten; Voraussetzungen für das Enden einer Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Abschluss eines Hochschulstudiums als kindergeldrechtliche Berufsausbildung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Hochschulstudium als kindergeldrechtliche "Berufsausbildung" bereits zum Zeitpunkt der mündlichen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses beendet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Niedersachsen, 27.06.2001 - 9 K 685/97

    Kindergeld und Beendigung der universitären Ausbildung

    Auszug aus FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17
    Ein Universitätsstudium ist regelmäßig erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem eine nach dem einschlägigen Prüfungsrecht zur Feststellung des Studienerfolges vorgesehene Prüfungsentscheidung ergangen ist (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 - VI R 143/99, BFHE 191, 557 , BStBl II 2000, 473 Rz. 10; FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17, juris Rz. 20; Sächsisches FG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 4 K 357/11 (Kg), juris Rz. 9; Niedersächsisches FG, Urteil vom 27. Juni 2001 - 9 K 685/97 KI, juris Rz. 13).

    Die Ausdehnung der Prüfungszeit auf die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses rechtfertigt sich dadurch, dass der Eintritt in einen der akademischen Ausbildung entsprechenden Beruf im Regelfall erst dann möglich ist, wenn die zur Feststellung des Studienerfolges vorgesehene Prüfungsentscheidung vorliegt (Niedersächsisches FG, Urteil vom 27. Juni 2001 - 9 K 685/97 KI, juris Rz. 13; BFH in BStBl II 2000, 443 Rz. 10).

    Auch das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 27. Juni 2001 ( 9 K 685/97 KI, juris Rz. 15) dahingestellt sein lassen, ob die mündliche Mitteilung das Prüfungsergebnisses ausreichend ist.

    Nach Ansicht des Gerichts beendet bereits die mündliche Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses das Hochschulstudium, da das Kind sich ab diesem Zeitpunkt um die Aufnahme eines seiner akademischen Ausbildung entsprechenden Berufs bemühen kann (ebenso Urteil des Niedersächsischen FG vom 27. Juni 2001 - 9 K 685/97 KI, juris Rz. 14), auch wenn es seine Prüfungsleistung schriftlich noch nicht nachweisen kann.

    Diese Bestimmung dient der gleichmäßigen Auslegung und Anwendung des Gesetzes durch die Familienkassen und bindet als norminterpretierende Verwaltungsanordnung die Gerichte nicht (vgl. Gersch in Klein, AO , 14. Aufl., § 4 Rz. 10; Urteil des Niedersächsischen FG vom 27. Juni 2001 - 9 K 685/97 KI, juris Rz. 16).

  • BFH, 26.04.2011 - III B 191/10

    Berufsausbildung nach Exmatrikulation und Aufnahme einer Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17
    Schließt die Berufsausbildung mit einer Prüfung ab, so ist das Berufsziel erst mit dem Bestehen der Prüfung, spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erreicht (BFH-Beschluss vom 26. April 2011 - III B 191/10, BFH/NV 2011, 1139 Rz. 7; BFH-Urteil vom 14. Sept. 2017 - III R 19/16, BFHE 259, 443 , BStBl II 2018, 131 Rz. 10).

    Ein Universitätsstudium endet daher regelmäßig mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (BFH in BFH/NV 2011, 1139 Rz. 7; FG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2018 - 7 K 123/18 Kg, juris Rz. 12; FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17, juris Rz. 20: "spätestens").

  • FG Sachsen, 17.06.2015 - 4 K 357/11

    Kindergeldanspruch für die Zeit von der Ablegung der letzten Prüfung an der

    Auszug aus FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17
    Ein Universitätsstudium ist regelmäßig erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem eine nach dem einschlägigen Prüfungsrecht zur Feststellung des Studienerfolges vorgesehene Prüfungsentscheidung ergangen ist (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 - VI R 143/99, BFHE 191, 557 , BStBl II 2000, 473 Rz. 10; FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17, juris Rz. 20; Sächsisches FG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 4 K 357/11 (Kg), juris Rz. 9; Niedersächsisches FG, Urteil vom 27. Juni 2001 - 9 K 685/97 KI, juris Rz. 13).

    Das Sächsische FG hat im Urteil vom 17. Juni 2015 ( 4 K 357/11 (Kg), juris Rz. 10) offen gelassen, ob eine Bekanntgabe bereits durch eine Email einer Universitätsmitarbeiterin erfolgt, aus der sich die Bewertung der Diplom-Arbeit ergibt, oder erst mit Übergabe der unterschriebenen Diplomurkunde.

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2018 - 3 K 65/17

    Kein Kindergeld bei Abbruch des Studiums

    Auszug aus FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17
    Ein Universitätsstudium ist regelmäßig erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem eine nach dem einschlägigen Prüfungsrecht zur Feststellung des Studienerfolges vorgesehene Prüfungsentscheidung ergangen ist (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 - VI R 143/99, BFHE 191, 557 , BStBl II 2000, 473 Rz. 10; FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17, juris Rz. 20; Sächsisches FG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 4 K 357/11 (Kg), juris Rz. 9; Niedersächsisches FG, Urteil vom 27. Juni 2001 - 9 K 685/97 KI, juris Rz. 13).

    Ein Universitätsstudium endet daher regelmäßig mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (BFH in BFH/NV 2011, 1139 Rz. 7; FG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2018 - 7 K 123/18 Kg, juris Rz. 12; FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17, juris Rz. 20: "spätestens").

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 143/99

    Die Berufsausbildung endet bereits vor Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses, wenn

    Auszug aus FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17
    Ein Universitätsstudium ist regelmäßig erst in dem Zeitpunkt abgeschlossen, in dem eine nach dem einschlägigen Prüfungsrecht zur Feststellung des Studienerfolges vorgesehene Prüfungsentscheidung ergangen ist (BFH-Urteil vom 24. Mai 2000 - VI R 143/99, BFHE 191, 557 , BStBl II 2000, 473 Rz. 10; FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17, juris Rz. 20; Sächsisches FG, Urteil vom 17. Juni 2015 - 4 K 357/11 (Kg), juris Rz. 9; Niedersächsisches FG, Urteil vom 27. Juni 2001 - 9 K 685/97 KI, juris Rz. 13).
  • FG München, 07.07.1999 - 1 K 3178/97

    Kindergeldanspruch bei vorhandenen Einkünften und Bezügen des Kindes; Bestimmung

    Auszug aus FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17
    Das FG München (Urteil vom 7. Juli 1999 - 1 K 3178/97, juris Rz. 16) und das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 17. Sept. 1997 - 7 K 137/96, EFG 1998, 102 ) lassen für den Abschluss des Studiums die mündliche oder schriftliche Mitteilung der Prüfungsergebnisse ausreichen.
  • FG Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 7 K 137/96

    Abschluß der Berufsausbildung bei Studium

    Auszug aus FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17
    Das FG München (Urteil vom 7. Juli 1999 - 1 K 3178/97, juris Rz. 16) und das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 17. Sept. 1997 - 7 K 137/96, EFG 1998, 102 ) lassen für den Abschluss des Studiums die mündliche oder schriftliche Mitteilung der Prüfungsergebnisse ausreichen.
  • BFH, 14.09.2017 - III R 19/16

    Ausbildungsende im Kindergeldrecht

    Auszug aus FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17
    Schließt die Berufsausbildung mit einer Prüfung ab, so ist das Berufsziel erst mit dem Bestehen der Prüfung, spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erreicht (BFH-Beschluss vom 26. April 2011 - III B 191/10, BFH/NV 2011, 1139 Rz. 7; BFH-Urteil vom 14. Sept. 2017 - III R 19/16, BFHE 259, 443 , BStBl II 2018, 131 Rz. 10).
  • FG Düsseldorf, 28.05.2018 - 7 K 123/18

    Gewährung und Festsetzung von Kindergeld bzgl. Beendigung einer Ausbildung in dem

    Auszug aus FG Sachsen, 07.06.2019 - 1 K 1559/17
    Ein Universitätsstudium endet daher regelmäßig mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses (BFH in BFH/NV 2011, 1139 Rz. 7; FG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2018 - 7 K 123/18 Kg, juris Rz. 12; FG Mecklenburg-Vorpommern, Gerichtsbescheid vom 18. Okt. 2018 - 3 K 65/17, juris Rz. 20: "spätestens").
  • BFH, 07.07.2021 - III R 40/19

    Kindergeld; Zeitpunkt des Beginns und der Beendigung des Hochschulstudiums;

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 07.06.2019 - 1 K 1559/17 (Kg) wird als unbegründet zurückgewiesen.
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