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   FG Sachsen, 07.11.2019 - 6 K 1106/19   

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FG Sachsen, 07.11.2019 - 6 K 1106/19 (https://dejure.org/2019,61692)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07.11.2019 - 6 K 1106/19 (https://dejure.org/2019,61692)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07. November 2019 - 6 K 1106/19 (https://dejure.org/2019,61692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuervorauszahlung als Betriebsausgabe

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Betriebsausgabenabzug einer Umsatzsteuervorauszahlung im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung bei dem Finanzamt erteilter Lastschrifteinzugsermächtigung, 10. Januar des Folgejahres als Sonnabend bzw. Sonntag und Einziehung der Umsatzsteuervorauszahlung durch das ...

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Voranmeldung
    Fälligkeit der Vorauszahlungen
    Ertragsteuerlicher Abzugszeitpunkt der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
    Fälle des § 108 Abs. 3 AO
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.06.2018 - X R 44/16

    BFH erleichtert Steuerabzug einer bis zum 10. Januar geleisteten

    Auszug aus FG Sachsen, 07.11.2019 - 6 K 1106/19
    Mit Beschluss vom 19. Dezember 2016 ordnete das Gericht das Ruhen des Verfahrens gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) i.V.m. § 251 der Zivilprozessordnung an, um den rechtskräftigen Abschluss des beim BFH unter dem Aktenzeichen X B 90/16, später fortgeführt unter dem Aktenzeichen X R 44/16, anhängigen Verfahrens abzuwarten.

    Am 27. Juni 2018 hat der BFH entschieden, dass eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar ist, wenn der 10. Januar des Folgejahres auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (BFH, Urteil vom 27. Juni 2018 - X R 44/16 -, BFHE 262, 97 , BStBl II 2018, 781 ).

    Die Entscheidung des BFH vom 27. Juni 2018 ( X R 44/16) führe zu keiner anderen Bewertung.

    Die Vorschrift ist daher, sofern ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung gefordert würde, so auszulegen, dass sich der 10-Tageszeitraum nicht gemäß § 108 Abs. 3 AO verlängert (vgl. BFH, Urteil vom 27. Juni 2018 - X R 44/16 -, a.a.O.).

    Das bedeutet also, dass Fristenverschiebungen nach § 108 Abs. 3 AO sowohl für den Zahlungszeitpunkt als auch für die Fälligkeit bedeutungslos sind (vgl. Reddig, Anmerkung zu BFH, Urteil vom 27. Juni 2018 - X R 44/16 - , jurisPR-SteuerR 2/2019 Anm. 1).

  • BFH, 08.03.2016 - VIII B 58/15

    Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal; Abfluss von Betriebsausgaben bei unbarer

    Auszug aus FG Sachsen, 07.11.2019 - 6 K 1106/19
    Der Kläger verwies hierzu auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum Aktenzeichen VIII B 58/15.

    Bei hinreichender Deckung des Kontos gilt die Zahlung der Umsatzsteuervorauszahlung zum Fälligkeitstag auch dann als bewirkt, wenn das Finanzamt die Forderung tatsächlich erst später einzieht (vgl. BFH, Beschluss vom 8. März 2016 - VIII B 58/15 -, BFH/NV 2016, 1008 ).

  • BFH, 01.08.2007 - XI R 48/05

    Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe -

    Auszug aus FG Sachsen, 07.11.2019 - 6 K 1106/19
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, sind Umsatzsteuervorauszahlungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, deren Wiederholung bei der Art der von dem Steuerpflichtigen erbrachten Leistungen von vornherein feststeht (BFH, Urteil vom 1. August 2007 - XI R 48/05 -, BFHE 218, 372 , BStBl II 2008, 282 ).
  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 34/12

    Umsatzsteuervorauszahlung IV. Quartal, keine Verlängerung des Zeitraums "kurze

    Auszug aus FG Sachsen, 07.11.2019 - 6 K 1106/19
    Als "kurze Zeit" gilt ein Zeitraum von bis zu 10 Tagen (10-Tageszeitraum; vgl. BFH, Urteil vom 11. November 2014 - VIII R 34/12 -, BStBl II 2015, 285 , BFHE 247, 432 ).
  • BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch

    Auszug aus FG Sachsen, 07.11.2019 - 6 K 1106/19
    Wann der Leistungserfolg eintritt, ist unerheblich (BFH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VIII R 8/98 -, BFH/NV 2000, 825 ).
  • OVG Saarland, 25.10.2019 - 2 B 281/19

    Kein eheabhängiger Aufenthaltstitel vor der Ausreise bei Identitätstäuschung im

    Dagegen erhob er am 20.8.2019 - 6 K 1106/19 Klage beim Verwaltungsgericht.

    Ergänzend verweist der Antragsteller auf seine Ausführungen in der Klage vom 20.8.2019 - 6 K 1106/19 - gegen den Bescheid vom 17.5.2019 in Form des Widerspruchsbescheides vom 23.7.2019.

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