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   FG Sachsen, 07.12.2009 - 5 K 669/06   

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FG Sachsen, 07.12.2009 - 5 K 669/06 (https://dejure.org/2009,26862)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07.12.2009 - 5 K 669/06 (https://dejure.org/2009,26862)
FG Sachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 5 K 669/06 (https://dejure.org/2009,26862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen partiarischem Darlehen und stiller Beteiligung vor dem Hintergrund der Vermeidung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen partiarischem Darlehen und stiller Beteiligung vor dem Hintergrund der Vermeidung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 3 GewStG 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Abgrenzung zwischen partiarischem Darlehen und stiller Beteiligung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.05.2009 - I B 214/08

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Grundsätzliche Bedeutung:

    Auszug aus FG Sachsen, 07.12.2009 - 5 K 669/06
    Mit Schreiben vom 02. Juli 2009 wurde der Klägerin Gelegenheit gegeben, die Erfolgsaussichten der Klage im Hinblick auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 22. Oktober 2008 (5 K 1091/03) und diesbezüglich ergangene Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 07. Mai 2009 (I B 214/08) zu prüfen.

    Zu den weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, die Steuerakten der Klägerin und das Protokoll der mündlichen Verhandlung sowie auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 22. Oktober 2008 (5 K 1091/03) und diesbezüglich ergangene Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 07. Mai 2009 (I B 214/08) verwiesen.

  • BFH, 10.03.1971 - I R 73/67

    Kapitalerträge - Kapitalertragsteuer - Steuerschuldner - Anfechtungsklage -

    Auszug aus FG Sachsen, 07.12.2009 - 5 K 669/06
    Dasselbe gilt im Hinblick auf die Zustimmungsbedürftigkeit einer Einstellung oder außergewöhnlichen Einschränkung des Betriebes der Klägerin (vgl. BFH Urteile vom 10. März 1971, I R 73/67 BStBl II 1971 589 und vom 16. August 1978, I R 28//6, BStBl II 1979, 51 ).
  • BFH, 19.10.2005 - I R 48/04

    Abgrenzung: stille Gesellschaft/partiarisches Darlehen - gewerbesteuerrechtliche

    Auszug aus FG Sachsen, 07.12.2009 - 5 K 669/06
    Denn nur dann handelt es sich bei der Rechtsposition der M um eine "Beteiligung" im Sinne des § 3 Nr. 24 GewStG am Unternehmen der Klägerin und bei dem ihr zustehenden Entgelt um einen "Gewinnanteil eines stillen Gesellschafters" (§ 8 Nr. 3 GewStG - vergleiche Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 19. Oktober 2005, I R 48/04, BStBl II 2006, 334 mit einer Vielzahl von Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen).
  • FG München, 05.10.2006 - 5 K 1214/03

    Wesentliche Beteiligung und verdeckte Treuhand

    Auszug aus FG Sachsen, 07.12.2009 - 5 K 669/06
    Das Verfahren ruhte im Hinblick auf das Parallelverfahren 5 K 1214/03.
  • BFH, 16.08.1978 - I R 28/76

    Zur Frage der Hinzurechnung von Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters bei

    Auszug aus FG Sachsen, 07.12.2009 - 5 K 669/06
    Dasselbe gilt im Hinblick auf die Zustimmungsbedürftigkeit einer Einstellung oder außergewöhnlichen Einschränkung des Betriebes der Klägerin (vgl. BFH Urteile vom 10. März 1971, I R 73/67 BStBl II 1971 589 und vom 16. August 1978, I R 28//6, BStBl II 1979, 51 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 14.09.2011 - 12 K 12136/08

    Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von gewinnunabhängigen Entgelten an stille

    Die finanzgerichtliche Rechtsprechung sieht als Gewinnanteile i.S.d. § 8 Nr. 3 GewStG hingegen auch gewinnunabhängige Vergütungen des stillen Gesellschafters an (so Urteil des Bundesfinanzhofes [BFH] vom 19. Oktober 2005 - I R 48/04, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2006, 334; ebenso Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 07. Dezember 2009 - 5 K 669/06, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst [DStRE] 2011, 297).

    Die X darf demnach nur Beteiligungserträge, nicht aber Erträge aus der Hingabe von Darlehen erwirtschaften (vgl. Sächsisches FG in DStRE 2011, 297, unter 3. der Gründe).

  • FG Sachsen, 24.04.2013 - 1 K 1668/09

    Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung gewinnunabhängiger Entgelte an stille

    Die Gewinnabhängigkeit der Zahlungen wurde in dem Urteil nicht problematisiert (sowenig wie im Urteil des Sächsischen FG vom 7. Dez. 2009 - 5 K 669/06, DStRE 2011, 297 ).
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