Rechtsprechung
FG Sachsen, 08.03.2018 - 4 K 1048/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EnergieStG § 57
Ablehung der Festsetzung einer Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gem. § 57 Energiesteuergesetz (EnergieStG) aufgrund des Nichterreichens des Sockelbetrags von 50 EUR; Entlastungsfähigkeit des Abholens und Entsorgens von Schlämmen nach § 57 Abs. 4 ... - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Energiesteuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft - Abholung von Bentonitschlämmen und deren Entsorgung durch Verwendung als Dünger auf selbst bewirtschafteten Feldern
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 08.11.2007 - IV R 24/05
Zur Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei der Ausbringung von …
Auszug aus FG Sachsen, 08.03.2018 - 4 K 1048/14
In diesem Kontext hat der BFH es als Bestandteil der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion angesehen, wenn ein Landwirt (verwertbaren) Abfall gegen Entgelt der Verursacher abholt und ihn im eigenen Betrieb zur Düngung verwendet (vgl. BFH-Urteil vom 08.11.2007 IV R 24/05, BStBl II 2008, 356 ). - BFH, 23.01.2013 - XI R 27/11
Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 …
Auszug aus FG Sachsen, 08.03.2018 - 4 K 1048/14
Soweit die im Rahmen dieser Tätigkeit übernommenen Schlämme auf Feldern des Klägers eingebracht wurden, handelte es sich im Ergebnis der Gesamtbetrachtung um keine übliche Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern, sondern um für dritte Unternehmer erbrachte Entsorgungsleistungen gegen Entgelt (vgl. für die Entsorgung von Klärschlamm im Umsatzsteuerrecht: BFH-Urteil vom 23.01.2013 XI R 27/11, BStBl II 2013, 458 ). - FG München, 14.07.2016 - 14 K 1175/14
Tätigkeiten für die Erzeugung von Biogas nicht nach § 57 EnergieStG …
Auszug aus FG Sachsen, 08.03.2018 - 4 K 1048/14
Dabei sind die Umstände der Beförderung und insbesondere deren Zweck von maßgeblicher Bedeutung (vgl. FG München, Urteil vom 14.07.2016 14 K 1175/14, ZfZ Beilage 2017 Nr. 2, 30 ).
- FG München, 17.10.2022 - 14 K 1176/20
Voraussetzung für die Agrardieselentlastung
Bei der Beurteilung, ob Gasöl aus der Hoftankstelle für nicht begünstigte Zwecke verbraucht wurde, kann zudem berücksichtigt werden, ob der angegebene begünstigte Verbrauch dem Durchschnittsverbrauch in Bezug auf die Bodenbewirtschaftung bzw. Tierhaltung entspricht (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 8. März 2018 - 4 K 1048/14, juris, Rn. 32 zum Ansatz des Durchschnittsverbrauchs als Schätzungsgrundlage).