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   FG Sachsen, 08.11.2016 - 3 K 218/16   

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https://dejure.org/2016,56508
FG Sachsen, 08.11.2016 - 3 K 218/16 (https://dejure.org/2016,56508)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08.11.2016 - 3 K 218/16 (https://dejure.org/2016,56508)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08. November 2016 - 3 K 218/16 (https://dejure.org/2016,56508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 35a Abs. 3 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung der Erstellung eines Schadensgutachtens sowie Ausschachtungsarbeiten an einem Mauerwerk zur Schadensfeststellung als Handwerkerleistungen ; Ermäßigung der tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 35a Abs. 3
    Steuerliche Berücksichtigung der Erstellung eines Schadensgutachtens sowie Ausschachtungsarbeiten an einem Mauerwerk zur Schadensfeststellung als Handwerkerleistungen; Ermäßigung der tarifliche Einkommensteuer auf Antrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstellung eines Schadensgutachtens sowie Ausschachtungsarbeiten am Mauerwerk zur Schadensfeststellung als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 654
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17

    Steuerermäßigung: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen

    38 Soweit die Kläger im Wege der Schätzung davon ausgegangen sind, dass die im Gesamtbetrag enthaltenen (gemäß § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG allein abziehbaren) Arbeitskosten 50 % betragen, merkt der Senat an, dass ggf. noch in Erwägung zu ziehen sein könnte, dass in den Arbeitskosten nicht nur Entgelte von Handwerkern (z. B. Straßenbauarbeiter, Poliere), sondern auch Entgelte von Nichthandwerkern (Bauingenieure, Architekten, Statiker, Planer, Verwaltungspersonal) enthalten sein könnten, also Planungskosten, die - wie die Materialkosten - nicht gemäß § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG abziehbar sind (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 08.11.2016 3 K 218/16, EFG 2017, 654, Juris Rn. 24: Statiker und Bauingenieure sind keine Handwerker).
  • FG Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 1 K 1384/19

    Aufwendungen für eine notwendige statische Berechnung als Teil einer

    Ergänzend zu seiner Einspruchsentscheidung weist der Beklagte auf die Urteile des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 8. November 2016 3 K 218/16, rkr., juris und des FG Berlin-Brandenburg vom 25. Oktober 2015 3 K 3130/17, EFG 2018, 42 (Revision anhängig, Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs --BFH-- VI R 50/17) hin.

    Dass letztendlich ein Ingenieur der M-GmbH die Erstellung des Gutachtens übernahm, spricht aus Sicht des Senats nicht gegen das Vorliegen einer einheitlichen Handwerkerleistung (a.A. Sächsisches FG, Urteil vom 8. November 2016 3 K 218/16, rkr., juris Rn. 24 und des FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Oktober 2017 3 K 3130/17, EFG 2018, 42 Rn. 38, Revision anhängig, Aktenzeichen des BFH VI R 50/17).

    Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zu einem Haushalt i.S. des § 35a Abs. 4 Satz 1 EStG liegt damit ebenso vor, wie ein Dienen in Form der Aufrechterhaltung der (statischen) Wohneigenschaften des Familienheims (a.A. Sächsisches FG, Urteil vom 8. November 2016 3 K 218/16, rkr., juris Rn. 24).

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