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   FG Sachsen, 09.10.2017 - 8 K 1227/16 (Kg)   

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https://dejure.org/2017,46239
FG Sachsen, 09.10.2017 - 8 K 1227/16 (Kg) (https://dejure.org/2017,46239)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09.10.2017 - 8 K 1227/16 (Kg) (https://dejure.org/2017,46239)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - 8 K 1227/16 (Kg) (https://dejure.org/2017,46239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis des Sozialleistungsträgers in Kindergeldsachen - Fähigkeit eines volljährigen behinderten Kindes zum Selbstunterhalt - Nachrang der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 59/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Auszug aus FG Sachsen, 09.10.2017 - 8 K 1227/16
    Zwar weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - SGB X - wegen der gewährten Eingliederungshilfe mangels Gleichartigkeit nicht in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 59/04; dem gegenüber hat der erkennende Senat mit Urteil von 13. April 2016 8 K 1264/10 zumindest für Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz deren Gleichartigkeit mit dem Kindergeld bejaht.).

    So dürfte - jedenfalls wenn man der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur fehlenden Gleichartigkeit von Eingliederungshilfe und Kindergeld folgt (vgl. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 59/04) - mit Blick auf den geltend gemachten Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 SGB X nur die vom Kläger gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt bei den kindeseigenen Mitteln unberücksichtigt bleiben.

  • BFH, 05.02.2015 - III R 31/13

    Elterngeldzahlungen als Bezüge eines behinderten Kindes - Antragsbefugnis und

    Auszug aus FG Sachsen, 09.10.2017 - 8 K 1227/16
    Soweit der Kläger für S. E. Kindergeld im berechtigten Interesse nach § 67 Satz 2 EStG beantragen kann, steht ihm im Falle dessen Ablehnung auch eine Klagebefugnis im Sinne von § 40 Abs. 2 FGO zur Seite (vgl. BFH-Urteil vom 5. Februar 2015 III R 31/13).
  • BFH, 17.07.2008 - III R 87/06

    Kein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Erstattung von rückwirkend festgesetztem

    Auszug aus FG Sachsen, 09.10.2017 - 8 K 1227/16
    Das Kindergeld gehört dann zum Einkommen des in einem eigenen Haushalt lebenden Kindes und nicht zum Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils, wenn es ihm aufgrund einer förmlichen Abzweigung ausgezahlt wird oder ihm zumindest tatsächlich zufließt (BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 III R 87/06).
  • BFH, 27.11.2019 - III R 28/17

    Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 09.10.2017 - 8 K 1227/16 (Kg) aufgehoben, soweit der Klage für den Zeitraum Oktober 2015 bis Juni 2016 stattgegeben wurde.
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