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   FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 1329/02   

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https://dejure.org/2004,19322
FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 1329/02 (https://dejure.org/2004,19322)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09.12.2004 - 2 K 1329/02 (https://dejure.org/2004,19322)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 2 K 1329/02 (https://dejure.org/2004,19322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrieb einer Windkraftanlage und eines Baustoffhandels als einheitlicher Gewerbebetrieb; Gewerbesteuerrechtliches Betreiben mehrerer Gewerbebetriebe durch eine natürliche Person; Obsiegendes finanzgerichtliches Urteil als solches im Sinne des § 708 Nr. 10 ...

  • Judicialis

    EStG § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 2; ; FGO § 151 Abs. 3; ; FGO § 155; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG für den Betrieb einer Windkraftanlage; vorläufige Vollstreckbarkeit finanzgerichtlicher Kostenentscheidung; Einkommensteuer 1997 und 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewährung einer Ansparabschreibung nach § 7g EStG für den Betrieb einer Windkraftanlage - vorläufige Vollstreckbarkeit finanzgerichtlicher Kostenentscheidung - Einkommensteuer 1997 und 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.12.1996 - XI R 63/96

    1. Keine Fortführung des Betriebs eines ehemaligen Versicherungsbezirksdirektors

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 1329/02
    Sofern er eine sachliche Verflechtung zwischen ihnen hergestellt hat, bilden sie einen einheitlichen Betrieb (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 19. November 1985, VIII R 310/83, BFH/NV 1986, 363; vom 18. Dezember 1996, XI R 63/96, BStBl. II 1997, 573).

    Kennzeichnend für einen organisatorischen Zusammenhang ist im vorliegenden Fall, dass die Unternehmensbereiche in einem Geschäftslokal untergebracht sind, unter Einsatz derselben Arbeitskräfte ausgeübt oder dass die Waren oder Betriebsmittel gemeinsam eingekauft werden (BFH, Urteil vom 18. Dezember 1996, XI R 63/96, BStBl. II 1997, 573).

    Ein finanzieller Zusammenhang ist zu bejahen, wenn für beide Tätigkeiten gemeinsame Aufzeichnungen geführt werden, ein gemeinsames Bankkonto unterhalten und der Gewinn einheitlich ermittelt wird (BFH, Urteile vom 19. November 1985, VIII R 310/83, BFH/NV 1986, 363; vom 18. Dezember 1996, XI R 63/96, BStBl. II 1997, 573).

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 310/83

    Toto- und Lotto-Annahmestelle kann mit Tabakwareneinzelhandel einen einheitlichen

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 1329/02
    Sofern er eine sachliche Verflechtung zwischen ihnen hergestellt hat, bilden sie einen einheitlichen Betrieb (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 19. November 1985, VIII R 310/83, BFH/NV 1986, 363; vom 18. Dezember 1996, XI R 63/96, BStBl. II 1997, 573).

    Ein finanzieller Zusammenhang ist zu bejahen, wenn für beide Tätigkeiten gemeinsame Aufzeichnungen geführt werden, ein gemeinsames Bankkonto unterhalten und der Gewinn einheitlich ermittelt wird (BFH, Urteile vom 19. November 1985, VIII R 310/83, BFH/NV 1986, 363; vom 18. Dezember 1996, XI R 63/96, BStBl. II 1997, 573).

  • BFH, 21.12.2000 - X B 111/00

    Selbständige Gewerbebetriebe

    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 1329/02
    Allerdings ist dem Beklagten zuzugeben, dass natürliche Personen auch gewerbesteuerrechtlich mehrere Betriebe unterhalten können (BFH, Beschluss vom 21. Dezember 2000, X B 111/00, BFH/NV 2001, 816).
  • Drs-Bund, 02.09.2003 - BT-Drs 15/1508
    Auszug aus FG Sachsen, 09.12.2004 - 2 K 1329/02
    Der Grund für die Neufassung des § 708 Nr. 10 ZPO war, die Beschränkung auf Urteile der Oberlandesgerichte zu beseitigen und die Regelung auch auf Berufungsurteile von Landgerichten zu erstrecken (vgl. Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Justiz, Bundestagsdrucksache 15/1508, zu Art. 1 Nr. 25 (§ 708 ZPO), Seite 22).
  • FG Schleswig-Holstein, 22.09.2010 - 2 K 282/07

    Photovoltaikanlage als eigenständiger Gewerbebetrieb

    Zur Unterstützung werde auf Abschnitt 11 Abs. 2 und Abschnitt 16 Abs. 1 und 2 der Gewerbesteuerrichtlinien (GewStR) und hier insbesondere auf das Toto-Lotto-Urteil sowie auf das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2004 (2 K 1329/02, Windkraftanlage und Baustoffhandelsvertretung bei einheitlicher Organisationsform = einheitlicher Gewerbebetrieb) verwiesen.

    Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2004 (2 K 1329/02, Juris), dass der gleichzeitige Betrieb eines Baustoffhandels und einer Windkraftanlage durch einen Einzelunternehmer einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstelle, wurde durch den BFH aufgehoben und an das FG zurückverwiesen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559).In den Gründen führt er aus, dass es dahinstehen könne, ob der Kläger im Jahr 1998 mehrere gewerbliche Betriebe unterhalten habe und verwies insoweit auf das BFH-Urteil vom 9. August 1989 (X R 130/87, BStBl II 1989, 901).

  • FG Nürnberg, 07.10.2015 - 3 K 1631/14

    Elektrobetrieb und Betrieb einer Windkraftanlage kein einheitlicher

    So habe das Sächsische Finanzgericht entschieden, dass der gleichzeitige Betrieb eines Baustoffhandels und einer Windkraftanlage durch einen Einzelunternehmer einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstellen kann (Urteil vom 09.12.2004 2 K 1329/02).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Prozessbevollmächtigten benannten Urteil des Finanzgerichts Sachsen (Urteil vom 09.12.2004 2 K 1329/02).

  • FG München, 24.10.2011 - 5 V 491/11

    Annahme mehrerer Gewerbebetriebe - Absetzung für Abnutzung (AfA) für einen 12

    Das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 9. Dezember 2004 (2 K 1329/02, juris), dass der gleichzeitige Betrieb eines Baustoffhandels und einer Windkraftanlage durch einen Einzelunternehmer einen einheitlichen Gewerbebetrieb darstelle, wurde durch den BFH aufgehoben und an das Finanzgericht zurückverwiesen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2007 X R 16/05, BFH/NV 2008, 559).
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