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   FG Sachsen, 10.08.2011 - 1 K 1487/07   

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https://dejure.org/2011,37739
FG Sachsen, 10.08.2011 - 1 K 1487/07 (https://dejure.org/2011,37739)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10.08.2011 - 1 K 1487/07 (https://dejure.org/2011,37739)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10. August 2011 - 1 K 1487/07 (https://dejure.org/2011,37739)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Vornahme von Rückstellungen für Kostenüberdeckungen im Sinne von § 10 Abs. 2 SächsKAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Rückstellung für Kostenüberdeckungen i. S. v. § 10 Abs. 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Rückstellung für Kostenüberdeckungen i. S. v. § 10 Abs. 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 820
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02

    Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt

    Auszug aus FG Sachsen, 10.08.2011 - 1 K 1487/07
    Dies setzt voraus, dass die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist (BFH-Urteil vom 25. März 2004 - IV R 35/02, BFHE 206, 25 = BStBl II 2006, 644 ).

    Zudem ist für die Rückstellung erforderlich, dass an ihre Verletzung Sanktionen geknüpft sind, so dass sich "der Steuerpflichtige der Erfüllung der Verpflichtung im Ergebnis nicht entziehen kann" (BFH-Urteil BStBl II 2006, 644 ).

    Sie ist vielmehr zutreffend nur anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalles zu prüfen (BFH-Urteil vom 25. März 2004 - IV R 35/02, BFHE 206, 25 = BStBl II 2006, 644 ).

  • BFH, 19.10.2005 - XI R 64/04

    Verbindlichkeitsrückstellung: Wahrscheinlichkeit des Bestehens der

    Auszug aus FG Sachsen, 10.08.2011 - 1 K 1487/07
    2005 - XI R 64/04, BFHE 211, 475 = BStBl II 2006, 371 ).

    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine betrieblich veranlasste und in der Vergangenheit wirtschaftlich verursachte, aber dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit gegenüber einem Dritten, sofern wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit besteht oder entstehen wird und der Steuerpflichtige in Anspruch genommen wird (BFH-Urteil BStBl II 2006, 371 ; Weber-Grellet in Schmidt, EStG , 28. Aufl., § 5 Rz. 361).

  • BFH, 14.05.1974 - VIII R 95/72

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Geldwertverschlechterung - Besteuerung -

    Auszug aus FG Sachsen, 10.08.2011 - 1 K 1487/07
    Wegen seines eindeutigen Wortlauts kann § 5 Abs. 2a EStG nicht so ausgelegt werden, dass die Belange des Klägers berücksichtigt werden, denn die Auslegung findet ihre Grenze im Wortsinn einer Vorschrift (BFH-Urteile vom 14. Mai 1974 - VIII R 95/72, BFHE 112, 546 = BStBl II 1974, 572 ; vom 18. Jan.
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

    Auszug aus FG Sachsen, 10.08.2011 - 1 K 1487/07
    Verbindlichkeiten, die nur aus künftigen Gewinnanteilen zu tilgen sind, dürfen mangels wirtschaftlicher Verursachung weder in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz ausgewiesen werden (BFH-Urteil vom 14. Mai 2002 - VIII R 8/01, BFHE 199, 198 = BStBl II 2002, 532 ).
  • BFH, 18.01.2011 - X R 13/10

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10f Abs. 1 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 10.08.2011 - 1 K 1487/07
    2011 - X R 13/10, BFH/NV 2011, 974 Tz. 16).
  • BFH, 06.02.2013 - I R 62/11

    Rückstellungen für Kostenüberdeckungen eines kommunalen Zweckverbandes -

    Die dagegen erhobene Klage blieb ohne Erfolg (Sächsisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 10. August 2011  1 K 1487/07, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 820).
  • FG Sachsen, 28.05.2014 - 1 K 754/13

    Rückstellungen eines Wasserzweckverbandes für Kostenüberdeckungen

    Die Klage des Klägers wies der erkennende Senat im ersten Rechtsgang mit der Begründung ab, dass dem Ansatz von Rückstellungen § 5 Abs. 2a EStG entgegenstehe (Urteil vom 10. Aug. 2011 - 1 K 1487/07, EFG 2012, 820).
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