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   FG Sachsen, 10.09.2015 - 2 K 195/15   

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https://dejure.org/2015,38956
FG Sachsen, 10.09.2015 - 2 K 195/15 (https://dejure.org/2015,38956)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10.09.2015 - 2 K 195/15 (https://dejure.org/2015,38956)
FG Sachsen, Entscheidung vom 10. September 2015 - 2 K 195/15 (https://dejure.org/2015,38956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bei umsatzsteuerlicher Organschaft, Umsatzsteuerzahlungen durch die Organgesellschaft und späterer Anfechtung durch den Insolvenzverwalter Wirkungen des § 144 InsO im Rahmen eines Drei-Personen-Verhältnisses nur bei Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen - Vorrang des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Düsseldorf, 11.11.2020 - 4 K 1109/19

    Wiederaufleben von Abgabenforderungen des Hauptzollamts infolge Anfechtung

    Das Sächsische (Urteil vom 10.09.2015 2 K 195/15, EFG 2016, 175) und das Niedersächsische Finanzgericht (Urteil vom 11.07.2019 11 K 12119/17, EFG 2019, 1742) sind dagegen der Auffassung, der Streit betreffe den ursprünglichen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis, so dass über sein Bestehen per Abrechnungsbescheid zu entscheiden sei.

    Die Finanzgerichte bejahen die Notwendigkeit einer inzidenten Prüfung der Anfechtungsvoraussetzungen demgegenüber schon im Hinblick auf den Wortlaut des § 144 Abs. 1 InsO (Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 10.09.2015 2 K 195/15 a.a.O.; Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 13.12.2018 9 K 9117/16 a.a.O.; Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 11.07.2019 11 K 12119/17 a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17

    Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog.

    Anders als in einem Zwei-Personen-Verhältnis (bestehend aus den Insolvenzverwalter und dem Finanzamt) besteht für die Finanzbehörde in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis bei Insolvenzanfechtung die Kompetenz zum Erlass eines Abrechnungsbescheids (Anschluss an Sächsisches FG-Urteil vom 10 September 2015 2 K 195/15).

    Der erkennende Senat folgt somit der vom Sächsischen FG in seinem Urteil vom 10. September 2015 2 K 195/15, EFG 2016, 175 ff. vertretenen Ansicht und nicht der des FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 13. Dezember 2018 9 K 9117/16, EFG 2019, 674 ff., wonach es dem FA in einem sog. Drei-Personen-Verhältnis nicht anders als in einem Zwei-Personen-Verhältnis (bestehend aus dem Insolvenzverwalter und dem Finanzamt) im Umfang der insolvenzrechtlichen Anfechtung die Kompetenz zum Erlass eines Abrechnungsbescheids fehlt.

  • FG Hessen, 05.12.2017 - 1 K 1239/15

    § 37 Abs.2 AO, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG

    Im Streitfall ist jedoch davon auszugehen, dass auf die Steuerschuld der Klägerin als Dritte und nicht auf die potentielle Haftungsschuld der GmbH geleistet wurde, da die GmbH unter der Steuernummer der Klägerin eine Einzugsermächtigung für ihr Konto erteilt hatte und aufgrund dieser Ermächtigung und im zeitlichen Zusammenhang mit der Fälligkeit der Steuerschuld das FA die rückständigen Beträge vom Konto bei der GmbH eingezogen hat (vgl. Urteil des Sächsisches FG vom 10. September 2015 2 K 195/15, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2016, 175, Rev. anhängig unter dem Aktenzeichen VII R 28/15).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 9 K 9117/16

    Erstattungszahlungen aufgrund Insolvenzanfechtung - Drei-Personen-Verhältnis -

    Das Sächsische FG hat in einer Entscheidung vom 10. September 2015 (2 K 195/15, EFG 2016, 175 m. Anm. RiFG Dr. Henningfeld) darauf erkannt, dass das Finanzamt in einem Drei-Personen-Verhältnis nicht zum Beschreiten des Zivilrechtswegs verpflichtet sei, sondern im Wege eines Abrechnungsbescheides nach § 218 Abs. 2 AO über die Frage entscheiden könne, ob eine originäre Steuerschuld eines Organträgers durch Leistung der Organgesellschaft erloschen oder gemäß § 144 InsO wieder aufgelebt sei.
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