Rechtsprechung
FG Sachsen, 11.01.2011 - 2 K 1429/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Befreiung eines Vereins von der Körperschaftsteuer wegen angeblicher Gemeinnützigkeit durch Förderung religiöser, islamischer Zwecke; Auswirkung der negativen Erwähnung einer Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht auf die Anwendung des § 51 Abs. 2 S. 3 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung der Gemeinnützigkeit eines religiösen Vereins wegen Benennung im Verfassungsschutzbericht; Rechtsweg wegen Versagung der Gemeinnützigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Versagung der Gemeinnützigkeit eines religiösen Vereins wegen Benennung im Verfassungsschutzbericht - Rechtsweg wegen Versagung der Gemeinnützigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 11.01.2011 - 2 K 1429/10
- BFH, 11.04.2012 - I R 11/11
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1675
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.08.1984 - I R 215/81
Ein Verein ist nicht gemeinnützig, wenn er sich bei seiner Tätigkeit nicht im …
Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2011 - 2 K 1429/10
öffentliche Äußerungen eines Vorstandes sind regelmäßig der Körperschaft zuzurechnen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. August 1984 - I R 215/81, BStBl II 1985, 106 ). - BFH, 31.05.2005 - I R 105/04
Gemeinnütziger Verein - religiöse Zwecke
Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2011 - 2 K 1429/10
Eine Tätigkeit, die mit diesen Wertvorstellungen nicht vereinbar ist, ist keine Förderung der Allgemeinheit (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. Mai 2005 - I R 105/04, BFH/NV 2005, 1741 ). - VGH Bayern, 16.07.2010 - 10 CE 10.1201
Verfassungsschutzbericht 2008: Erwähnung der Islamischen Gemeinde Penzberg e.V. …
Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2011 - 2 K 1429/10
Gerichtlicher Rechtsschutz gegen den Inhalt des Verfassungsschutzberichtes ist vor den Verwaltungsgerichten statthaft (Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 16. Juli 2010 - 10 CE 10.1201, Juris-Dokument).
- BFH, 11.04.2012 - I R 11/11
Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen extremistischer Bestrebungen - Beweislast …
Sein Urteil vom 11. Januar 2011 2 K 1429/10 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1675 abgedruckt. - FG München, 27.09.2021 - 7 K 3347/18
Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht erwähnten Vereins
Dem Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 5. Januar 2011, 2 K 1429/10, bestätigt durch das Urteil des BFH vom 11. April 2012, I R 11/11 und dies wiederrum bestätigt durch das Urteil des BFH vom 14. März 2018, V R 36/13, zufolge würde nicht jede negative Erwähnung einer Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht die Rechtsfolge des § 51 Abs. 3 S. 2 AO auslösen.Soweit das FG Sachsen vom 11. Januar 2011 - 2 K 1429/10, EFG 2011, 1675, Rn. 31 davon ausgeht, dass nicht jede negative Erwähnung einer Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht die Rechtsfolge des § 51 Abs. 3 S. 2 AO auslöse, sondern lediglich Vereinigungen die selbst extremistisch sind, dieser Norm zu unterwerfen seien, kann diese Ansicht nach Auffassung des erkennenden Senats - gerade im Hinblick auf den mit § 51 Abs. 3 S. 2 AO verfolgten Zweck der Verfahrensvereinfachung - nicht geteilt werden.
Dies steht nicht in Widerspruch zu den - vom BFH bestätigten - Ausführungen des FG Sachsen vom 11. Januar 2011 - 2 K 1429/10, EFG 2011, 1675, wonach nicht jede negative Erwähnung einer Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht die Rechtsfolge des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO auslöst.
- FG Berlin-Brandenburg, 03.05.2022 - 8 K 8117/16 zurück zur Übersicht Seite drucken Ergänzend verwies der Kläger unter anderem auf die Entscheidungen des Sächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 11.01.2011 - 2 K 1429/10, EFG 2011, 1675 ) sowie des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 11.04.2012 - I R 11/11, BStBl. II 2013, 146), die zur Auslegung des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO festgestellt hätten, dass der Tatbestand des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO voraussetze, dass der Verein im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch eingestuft worden sei.