Rechtsprechung
FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Rechtmäßigkeit der Einordnung einer sanierungsbedingten Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten als zulagenschädlich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sanierungsbedingte Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten zulagenschädlich; Investitionszulage 1991
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Sanierungsbedingte Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten zulagenschädlich - Investitionszulage 1991
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2002, 1109
Wird zitiert von ... (2)
- FG Sachsen, 18.04.2012 - 6 K 1340/10
Kein Investitionszulagenanspruch bei 18-monatiger Unterbrechung der Produktion …
Mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist dabei davon auszugehen, dass der Begriff des Betriebs bzw. der Betriebsstätte in dem hier maßgebenden (investitionszulagenrechtlichen) Sinne einen aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmenden Betrieb bzw. eine ebensolche Betriebsstätte voraussetzt (…vgl. BFH, BFH/NV 2002, 456 ; BFH, BFHE 193, 182 jeweils m.w.N.; SächsFG, EFG 2002, 1109 ).Nur ein (eine) am Wirtschaftsleben teilnehmender Betrieb (teilnehmende Betriebstätte) kann die der Investitionszulage grundsätzlich innewohnende Zielsetzung einer Stärkung der Wirtschaftskraft mit all ihren Auswirkungen (z. B. Arbeitsplatzschaffung und -sicherung) verwirklichen (SächsFG, EFG 2002, 1109 ).
Von einer zügigen Sanierung und alsbaldigen Wiederaufnahme der werbenden Tätigkeit kann jedenfalls dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die Betriebsunterbrechung - wie im Streitfall - 18 Monate andauert (…z.B. BFH, BFH/NV 2002, 1110 ; Sächsisches FG, EFG 2002, 1109 ).
- FG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 K 244/00
Erfüllung der Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen bei Einstellung der …
Selbst wenn man dem Vortrag der Klin. folgt und davon ausgeht, dass die A AG die Absicht hatte, die von der Klin. erworbenen Wirtschaftsgüter wieder zur Schweineproduktion einzusetzen, sind die Voraussetzungen der InvZul-Gewährung entfallen, weil die Unterbrechung der Schweineproduktion bis heute nicht beendet ist und eine länger als zwölf bis fünfzehn Monate andauernde Betriebsunterbrechung schädlich ist (…z.B. BFH/NV 2002, 1110 = BStBl II 2002, 582 ; Niedersächsisches Finanzgericht - FG, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG 1999, 621 ; Sächsisches FG EFG 2002, 1109).