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   FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19   

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https://dejure.org/2021,67905
FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19 (https://dejure.org/2021,67905)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12.07.2021 - 5 K 1378/19 (https://dejure.org/2021,67905)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2021 - 5 K 1378/19 (https://dejure.org/2021,67905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zahlungen aus Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung - kein Spendenabzug bei Rückgewähr der zugewandten Summe als Darlehen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 20.09.2016 - X R 36/15

    Zweistufige Prüfung bei Haftungsbescheiden

    Auszug aus FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
    Nachträgliche Anschaffungskosten hat der BFH u.a. angenommen beim Ausfall des Gesellschafters mit seinem Anspruch auf Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens oder bei Zahlung des Gesellschafters auf eine Bürgschaft und Wertlosigkeit des gegen die Gesellschaft gerichteten Rückgriffsanspruchs, wenn die Hingabe des Darlehens oder die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt waren (BFH Urteil vom 11. Juli 2017, X R 36/15, BStBl II 2019, 208 m.w.N.).

    Lagen diese Voraussetzungen nicht vor, hatte die Finanzierungshilfe nicht die Funktion von Eigenkapital und der Gesellschafter war insofern wie jeder Drittgläubiger zu behandeln (BFH Urteil vom 11. Juli 2017 a.a.O.).

    Diesen Grundsätzen der bisherigen Rechtsprechung liegt die Erwägung zugrunde, daß die Leistung des Gesellschafters trotz zivilrechtlicher Einkleidung als Darlehen oder Bürgschaft als Zuwendung funktionellen Eigenkapitals anzusehen war (BFH Urteil vom 11. Juli 2017 a.a.O.).

  • BFH, 11.07.2017 - IX R 36/15

    Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nachträgliche

    Auszug aus FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
    b) Mit seiner Entscheidung vom 11. Juli 2017 ( IX R 36/15, BStBl II 2019, 208 ) hat der Bundesfinanzhof - BFH - seine Rechtsprechung zu der Beurteilung eigenkapitalersetzender Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten geändert.

    Nachträgliche Anschaffungskosten hat der BFH u.a. angenommen beim Ausfall des Gesellschafters mit seinem Anspruch auf Rückzahlung eines der Gesellschaft gewährten Darlehens oder bei Zahlung des Gesellschafters auf eine Bürgschaft und Wertlosigkeit des gegen die Gesellschaft gerichteten Rückgriffsanspruchs, wenn die Hingabe des Darlehens oder die Übernahme der Bürgschaft durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt waren (BFH Urteil vom 11. Juli 2017, X R 36/15, BStBl II 2019, 208 m.w.N.).

  • BFH, 02.08.2006 - XI R 6/03

    Spendenabzug bei Zuwendung eines Mitglieds an den eigenen Verein -

    Auszug aus FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
    Als Spenden im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die der Steuerpflichtige freiwillig und unentgeltlich im Sinne von fremdnützig geleistet hat (BFH Urteil vom 02. August 2006, XI R 7/03, BStBl II 2007, 8 m.w.N.).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
    Der bis zum Eintritt der Krise eingetretene Wertverlust fiel in der (steuerlich unbeachtlichen) privaten Vermögenssphäre an (vgl. BFH Urteil vom 06. Juli 1999, VIII R 9/98, BStBl II 1999, 817 ).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
    Im letzteren Fall war nur der im Zeitpunkt des Eintritts der Krise beizulegende Wert zu berücksichtigen (vgl. BFH Urteil vom 10. November 1998, VIII R 6/96, BStBl II 1999, 248 ).
  • BFH, 04.05.2004 - XI R 7/03

    Realteilung einer PersGes und anschließende Einbringung in eine PersGes

    Auszug aus FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
    Als Spenden im Sinne des § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die der Steuerpflichtige freiwillig und unentgeltlich im Sinne von fremdnützig geleistet hat (BFH Urteil vom 02. August 2006, XI R 7/03, BStBl II 2007, 8 m.w.N.).
  • BFH, 22.08.2019 - V R 67/16

    Fehlende Selbstlosigkeit einer zu steuerbegünstigten Finanzierungszwecken

    Auszug aus FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
    Es fehle im Streitfall auch an der erforderlichen Selbstlosigkeit der Stiftung: Der BFH habe in seinem Urteil vom 22. August 2019 ( V R 67/16, D8 2019, 2555) entschieden, daß nach § 52 Abs. 1 Satz 1 AO gemeinnützige Zwecke nur verfolgt würden, wenn die Allgemeinheit "selbstlos" gefördert werde, Eine Förderung steuerbegünstigter Zwecke geschehe aber nur dann selbstlos, wenn dadurch nicht eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden.
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94

    Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
    Der Beklagte verweist weiter auf die Entscheidung des BFH vom 24. April 1997, VIII R 16/94, BStBl II 1999, 339 ) sowie auf die Entscheidung des ersten Senates des Sächsischen Finanzgerichts in dem Parallelverfahren 1 K 1832/15.
  • BFH, 11.01.2019 - IX B 126/17

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Annahme eines Finanzplandarlehens

    Auszug aus FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
    Entscheidend ist, ob sich die planmäßige Gesellschafterfinanzierung aus einer Gesamtwürdigung des Gesellschafts- und/oder Darlehensvertrages und der im Zeitpunkt des Abschlusses dieser Verträge vorliegenden Umstände ergibt (BFH Beschluß vom 11. Januar 2019, IX B 126/17, BFH/NV 2019, 583 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.11.2013 - 9 K 9151/13

    Kein Sonderausgabenabzug von eigennützigen Aufwendungen als Spende i. S. des §

    Auszug aus FG Sachsen, 12.07.2021 - 5 K 1378/19
    Ein Spendenabzug sei daher schon ausgeschlossen, wenn die Zuwendung unmittelbar und ursächlich mit einem Vorteil zusammenhänge (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. November 2013, 9 K 9151/13, juris; Sächsisches FG, Urteil vom 27. September 2019, 1 K 1832/15).
  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei

  • BGH, 18.11.1991 - II ZR 258/90

    Gesellschafterbürgschaft als Eigenkapitalersatz bei Eintritt der

  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 87/89

    Aufwendungen eines wesentlich Beteiligten als nachträgliche Anschaffungskosten

  • BFH, 26.04.2023 - X R 4/22

    Spendenabzug bei Gewährung eines Darlehens an den Stifter im zeitlichen

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 12.07.2021 - 5 K 1378/19 sowie der Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 17.05.2021 - 5 K 1378/19 über die Übertragung des Rechtsstreits auf die Berichterstatterin als Einzelrichterin aufgehoben.
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