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FG Sachsen, 12.09.2019 - 4 K 1576/16 |
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Aufteilung der Funktionsträgergebühren des Bauträgers bei Erwerb einer noch vom Bauträger zu sanierenden Eigentumswohnung - Reichweite der Bindungswirkung der denkmalrechtlichen Bescheinigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- FG Sachsen, 03.09.2015 - 6 K 1537/13
Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für die Höhe der …
Auszug aus FG Sachsen, 12.09.2019 - 4 K 1576/16
Es hat deshalb zu Recht in der Einspruchsentscheidung abweichend vom Ausgangsbescheid und der ihm zugrunde liegenden Berechnung der Außenprüferin davon Abstand genommen, eine losgelöste Neufestlegung aller begünstigten Denkmalaufwendungen vorzunehmen, was mit der Bindungswirkung der Bescheinigung der Stadt A. als Grundlagenbescheid nicht im Einklang stünde (vgl. dazu Sächsisches FG, Urteil vom 03.09.2015 6 K 1537/13, Juris).Ihr Regelungsinhalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 24.06.2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960 ; Sächsisches FG, Urteil vom 03.09.2015 6 K 1537/13, Juris).
- BFH, 24.06.2009 - X R 8/08
Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert …
Auszug aus FG Sachsen, 12.09.2019 - 4 K 1576/16
a) Dass es sich bei der denkmalrechtlichen Bescheinigung nach § 7i Abs. 2 EStG um einen Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO ) handelt, entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 24.06.2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960 ), und steht im Grundsatz zwischen den Beteiligten auch nicht im Streit.Ihr Regelungsinhalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 24.06.2009 X R 8/08, BStBl II 2009, 960 ; Sächsisches FG, Urteil vom 03.09.2015 6 K 1537/13, Juris).
- FG Sachsen, 30.06.2015 - 8 V 1125/13
Aussetzung der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden bis zum Abschluss des …
Auszug aus FG Sachsen, 12.09.2019 - 4 K 1576/16
Folglich kommen die Sätze 2 und 3 der Tz. 10 des BMF-Schreibens, auf die das Finanzamt seine Rechtsauffassung (Aufteilung der Funktionsträgergebühren auch auf Grund und Boden sowie Altbausubstanz nach dem Verhältnis der vereinbarten Kaufpreisaufteilung ) letztlich stützen möchte, erst zur Anwendung, soweit eine unmittelbare Zuordnung des Aufwands nicht möglich ist (zu diesem Gedanken vgl. auch Sächsisches FG, Beschluss vom 30.06.2015 8 V 1125/13, Juris Rn. 38).