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FG Sachsen, 13.07.2017 - 8 K 1677/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufwendungen für einen Promotionsberater nicht als Betriebsausgaben abziehbar - berufliche Veranlassung einer Promotion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 08.06.2004 - VI B 158/03
Promotionskosten als WK
Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2017 - 8 K 1677/16
Die Frage, ob nach Maßgabe dieser Grundsätze im jeweiligen Einzelfall ein hinreichend erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang zu bejahen ist, oder (ausnahmsweise) ein dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuweisendes Promotionsvorhaben vorliegt, haben in erster Linie die Finanzgerichte nach § 96 Abs. 1 FGO in Anbetracht aller entscheidungserheblichen Umstände zu würdigen (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juni 2004 VI B 158/03). - VG Gera, 18.09.2013 - 2 K 807/12
Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2017 - 8 K 1677/16
(vgl. zur Aberkennung VG Gera, Urteil vom 18.09.2013, 2 K 807/12 Ge, in einem Falle, in dem ebenfalls an der medizinischen Fakultät der Uni J. dem dortigen Kläger als praktizierendem Zahnarzt der akademische Grad "doctor medizinae dentariae" nach Einschaltung eines "Instituts für Wissenschaftsberatung" verliehen wurde.) Soweit die Klägerin dem gegenüber auf den Autorenartikel des Dr. Kappel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 07.11.1998 verweist, wonach sich insbesondere im Berufsleben stehende Menschen legitimer Weise bei einer externen Promotion helfen und beraten lassen können, ist das zumindest nach den im Streitfall einschlägigen Promotionsordnungen jedenfalls nicht legal. - BFH, 04.11.2003 - VI R 96/01
Promotionskosten als Werbungskosten
Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2017 - 8 K 1677/16
Die berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn berufliche Kenntnisse mittels der Promotion vertieft und erweitert werden (BFH-Urteil vom 4. November 2003 VI R 96/01, BStBl. II 2004, 891).