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   FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12   

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https://dejure.org/2012,39975
FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12 (https://dejure.org/2012,39975)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.09.2012 - 5 K 653/12 (https://dejure.org/2012,39975)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. September 2012 - 5 K 653/12 (https://dejure.org/2012,39975)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung von Aufwendungen für eine Teilungsversteigerung zur Auflösung einer Teileigentumsgemeinschaft als Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Steuerabzug für Aufwendungen für eine Teilungsversteigerung im Zusammenhang mit einer anstehenden Ehescheidung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Steuerabzug für Aufwendungen für eine Teilungsversteigerung im Zusammenhang mit einer anstehenden Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 501
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.06.2012 - IX R 67/10

    Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung -

    Auszug aus FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12
    Nach nunmehr geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10, DStR 2012, 1801) können Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstückes dienten, auch nach einer gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können.
  • BFH, 28.09.2010 - IX R 42/09

    Abziehbarer Aufwand bei abgekürztem Vertragsweg - Verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12
    Werbungskosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung abzuziehen, wenn sie bei ihr erwachsen, und das heißt, durch die sie veranlasst sind (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. September 2010 IX R 42/09, BFHE 230, 567, BStBl. II 2011, 271).
  • BFH, 30.06.2005 - III R 36/03

    Kosten der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der

    Auszug aus FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12
    Deshalb sind Aufwendungen für die außergewöhnliche vermögensrechtliche Auseinandersetzung als Folge der Ehescheidung, worunter z. B. auch Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung eines Familienhauses fallen, nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni 2005 III R 36/03, BStBl. II 2006, 491 und Beschluss vom 22. März 2002 III B 158/01, BFH/NV 2002, 1025 ).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Auszug aus FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12
    Nach bisheriger Rechtsprechung wurde der Bezug zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verneint, soweit die Aufwendungen ganz durch die nicht steuerbare Veräußerung des Mietobjekts veranlasst sind (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/ NV 2008, 933 und vom 24. Januar 2012, IV R 16/11, BFH/NV 2012, 1108).
  • BFH, 22.03.2002 - III B 158/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Scheidungsfolgekosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12
    Deshalb sind Aufwendungen für die außergewöhnliche vermögensrechtliche Auseinandersetzung als Folge der Ehescheidung, worunter z. B. auch Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Teilungsversteigerung eines Familienhauses fallen, nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni 2005 III R 36/03, BStBl. II 2006, 491 und Beschluss vom 22. März 2002 III B 158/01, BFH/NV 2002, 1025 ).
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 16/11

    Keine nachträglichen Werbungskosten bei Tankausbau im Zuge einer nicht

    Auszug aus FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12
    Nach bisheriger Rechtsprechung wurde der Bezug zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verneint, soweit die Aufwendungen ganz durch die nicht steuerbare Veräußerung des Mietobjekts veranlasst sind (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Juli 2007 IX R 51/05, BFH/ NV 2008, 933 und vom 24. Januar 2012, IV R 16/11, BFH/NV 2012, 1108).
  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Sachsen, 13.09.2012 - 5 K 653/12
    Auch nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2011, dass notwendige und angemessene Kosten eines Zivilprozesses, der hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind ( VI R 42/10, BStBl. II 2011, 1015), ist eine abweichende Beurteilung nicht gerechtfertigt.
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