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   FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20   

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FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20 (https://dejure.org/2021,57188)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.10.2021 - 2 K 942/20 (https://dejure.org/2021,57188)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 2 K 942/20 (https://dejure.org/2021,57188)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Ersatzwirtschaftswerte i.R.d. Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

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    Berechnung des Kürzungsbetrages unter Berücksichtigung der Ersatzwirtschaftswerte i.R.d. Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 22.06.2017 - VI R 97/13

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20
    Das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 22. Juni 2017 (Az. VI R 97/13) sei für den Streitfall nicht anwendbar, da es im Urteilsfall um die Frage gegangen sei, ob für Zwecke der Bestimmung der Betriebsgröße eines landwirtschaftlichen Betriebes der Ersatzwirtschaftswert nach dem Verhältnis von gepachteten zum im Eigentum stehenden Grundstücken zu erfolgen habe.

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteile vom 6. März 2014 a.a.O. und vom 22. Juni 2017 - VI R 97/13, BStBl. II 2017, 1181) ist der Ersatzwirtschaftswert zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung nur im Verhältnis der eigenen zu den zugepachteten Flächen anzusetzen.

  • BFH, 06.03.2014 - IV R 11/11

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswerts zur Bestimmung der Betriebsgröße bei

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20
    Ist der Steuerpflichtige daher nicht Eigentümer sämtlicher Wirtschaftsgüter, die in einer Nutzungseinheit zusammengefasst sind, ist der Ersatzwirtschaftswert für andere Steuern als die Grundsteuer an die Eigentumsverhältnisse anzupassen, wobei sich aus dem Wortlaut des § 126 Abs. 2 BewG die Art und Weise der vorzunehmenden Aufteilung aber nicht ergibt (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 6. März 2014 - IV R 11/11, BStBl II 2017, 1177 ).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteile vom 6. März 2014 a.a.O. und vom 22. Juni 2017 - VI R 97/13, BStBl. II 2017, 1181) ist der Ersatzwirtschaftswert zur Bestimmung der Betriebsgröße bei Zupachtung nur im Verhältnis der eigenen zu den zugepachteten Flächen anzusetzen.

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04

    Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 für einen im Beitrittsgebiet

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20
    bb) Auch die vereinzelt geäußerten Bedenken gegen die Herleitung dieser Werte (Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 12. November 2013 - 4 K 791/04, EFG 2014, 430 ) sind jedenfalls im Streitfall ohne Belang.
  • BFH, 27.03.1968 - I 136/65

    Berechnung des Kürzungsbetrages nach § 9 Nr. 1 Satz 1 Gewerbesteuergesetz

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20
    Hat der Gewerbesteuerpflichtige für die nach dem Gesamteinheitswert des landwirtschaftlichen Betriebs berechnete Grundsteuer allein aufzukommen, so ist auch die Entlastung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG nach diesem Wert zu berechnen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27. März 1968 - I 136/65, BStBl II 1968, 479 ).
  • BFH, 23.04.2008 - X R 32/06

    Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20
    Dies gilt aber nicht, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. April 2008 - X R 32/06, BStBl II 2009, 7 ), etwa weil der zugrunde gelegte Gewinn eine verbindliche Entscheidungsgrundlage für andere Bescheide bildet (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 6. Dezember 2016 - I R 79/15, BStBl II 2019, 173 ).
  • BFH, 06.12.2016 - I R 79/15

    Beschwer bei sog. Nullbescheid - Bankenprivileg für

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20
    Dies gilt aber nicht, wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. April 2008 - X R 32/06, BStBl II 2009, 7 ), etwa weil der zugrunde gelegte Gewinn eine verbindliche Entscheidungsgrundlage für andere Bescheide bildet (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 6. Dezember 2016 - I R 79/15, BStBl II 2019, 173 ).
  • BFH, 16.12.2014 - X B 113/14

    Verfahrensgegenstand bei Herabsetzung der Einkommensteuer auf 0 EUR während des

    Auszug aus FG Sachsen, 13.10.2021 - 2 K 942/20
    Zwar fehlt es für die Anfechtung eines auf Null lautenden Steuer- oder Messbescheids regelmäßig an der für die Zulässigkeit einer Klage erforderlichen Beschwer (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 2014 - X B 113/14, BFH/NV 2015, 510 ).
  • BFH, 12.10.2023 - III R 34/21

    Aufteilung des Ersatzwirtschaftswertes für Zwecke der Ermittlung des einfachen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 13.10.2021 - 2 K 942/20 aufgehoben.

    Das FA beantragt, das Urteil des Sächsischen FG vom 13.10.2021 - 2 K 942/20 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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