Rechtsprechung
   FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51328
FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18 (https://dejure.org/2018,51328)
FG Sachsen, Entscheidung vom 14.11.2018 - 2 K 1265/18 (https://dejure.org/2018,51328)
FG Sachsen, Entscheidung vom 14. November 2018 - 2 K 1265/18 (https://dejure.org/2018,51328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 191 Abs. 1
    Haftung als Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) persönlich für Steuerverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Fortfall des einzigen Komplementärs einer KG - automatische Umwandlung in eine OHG, wenn weder die Liquidation durch die verbliebenen Gesellschafter nachhaltig betrieben noch ein neuer Komplementär aufgenommen wird - unbeschränkte Gesellschafterhaftung für bestehende und ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.1978 - II ZR 20/78

    Auslegung lückenhafter Gesellschaftsverträge

    Auszug aus FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18
    Eine durch den Wegfall des persönlich haftenden Gesellschafters aufgelöste Kommanditgesellschaft wird, wenn die bisherigen Kommanditisten die werbende Tätigkeit fortsetzen, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil des vom 23. November 1978 - II ZR 20/78, NJW 1979, 1705 ) kraft Gesetzes zur offenen Handelsgesellschaft, weil es eine handelsrechtliche Personengesellschaft ohne einen solchen Gesellschafter nicht gibt.

    Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist nach § 105 HGB immer offene Handelsgesellschaft, für deren Schulden sämtliche Gesellschafter unbeschränkt und persönlich haften, es sei denn, ihnen gelänge der Beweis, dass ihre Gesellschaft eine andere gesetzlich anerkannte Gesellschaftsform besitzt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1978 - II ZR 20/78, a.a.O.).

  • BGH, 19.06.1995 - II ZR 255/93

    Fortführung einer durch Zeitablauf aufgelösten BGB -Gesellschaft

    Auszug aus FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18
    Der Kläger kann sich vorliegend auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 4. April 1951 - II ZR 10/50, NJW 1951, 650 und vom 19. Juni 1995 - II ZR 255/93, DStR 1995, 1515 ) berufen, wonach die Abwicklung einer aufgelösten offenen Handelsgesellschaft bzw. einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Einverständnis aller Gesellschafter für absehbare Zeit aufgeschoben werden kann, wenn für den Aufschub ein verständiger Grund gegeben ist, und die aufgelöste Gesellschaft während dieser Zeit ihre werbenden Geschäfte fortführen kann.
  • BGH, 04.04.1951 - II ZR 10/50

    Offene Handelsgesellschaft. Abwicklung

    Auszug aus FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18
    Der Kläger kann sich vorliegend auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 4. April 1951 - II ZR 10/50, NJW 1951, 650 und vom 19. Juni 1995 - II ZR 255/93, DStR 1995, 1515 ) berufen, wonach die Abwicklung einer aufgelösten offenen Handelsgesellschaft bzw. einer aufgelösten Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Einverständnis aller Gesellschafter für absehbare Zeit aufgeschoben werden kann, wenn für den Aufschub ein verständiger Grund gegeben ist, und die aufgelöste Gesellschaft während dieser Zeit ihre werbenden Geschäfte fortführen kann.
  • VG München, 31.03.2011 - M 10 S 10.6231

    Gewerbesteuer; Haftung; Umwandlung einer KG in eine OHG bei Ausscheiden des

    Auszug aus FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18
    Sofern die verbleibenden Kommanditisten die Liquidation nicht nachhaltig betreiben und auch keinen neuen Komplementär aufnehmen, wandelt sich die Gesellschaft kraft Rechtsformzwangs automatisch in eine offene Handelsgesellschaft (§ 105 HGB ) um, mit der Folge der zwingenden und unbeschränkten Haftung nach §§ 128, 130 HGB für alle entstandenen und neu entstehenden Gesellschaftsverbindlichkeiten (so auch: Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 31. März 2011 - M 10 S 10.6231, zitiert nach Juris; Urteil des Oberlandesgericht Rostock vom 3. September 2009 - 3 U 271/08, zitiert nach Juris; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB , 3. Auflage, § 131 , Rn. 30).
  • OLG Rostock, 03.09.2009 - 3 U 271/08

    Fortführung einer KG als OHG bei Wegfall des Komplementärs

    Auszug aus FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18
    Sofern die verbleibenden Kommanditisten die Liquidation nicht nachhaltig betreiben und auch keinen neuen Komplementär aufnehmen, wandelt sich die Gesellschaft kraft Rechtsformzwangs automatisch in eine offene Handelsgesellschaft (§ 105 HGB ) um, mit der Folge der zwingenden und unbeschränkten Haftung nach §§ 128, 130 HGB für alle entstandenen und neu entstehenden Gesellschaftsverbindlichkeiten (so auch: Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 31. März 2011 - M 10 S 10.6231, zitiert nach Juris; Urteil des Oberlandesgericht Rostock vom 3. September 2009 - 3 U 271/08, zitiert nach Juris; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB , 3. Auflage, § 131 , Rn. 30).
  • BFH, 22.07.1986 - VII R 191/83

    Anwendbarkeit des § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Bereich der

    Auszug aus FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18
    § 219 AO spricht ausdrücklich nur das bewegliche Vermögen an und setzt nicht voraus, dass ein Vollstreckungsversuch in das unbewegliche Vermögen unternommen worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Juli 1986 - VII R 191/83, BFH/NV 1987, 140 ).
  • BFH, 17.10.2001 - II R 67/98

    Haftungsbescheid; Säumniszuschläge

    Auszug aus FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18
    Die Heranziehung des Haftungsschuldners gemäß § 191 Abs. 1 AO für Säumniszuschläge, die ab dem Zeitpunkt des Eintritts der nachweislichen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerschuldners entstanden sind, ist deshalb - zumindest teilweise - unzulässig (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Oktober 2001 - II R 67/98, BFH/NV 2002, 610 ).
  • BFH, 24.02.1987 - VII R 4/84

    Einbeziehung von Säumniszuschlägen in die Haftung eines Klägers als

    Auszug aus FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18
    Die gemäß § 191 Abs. 1 AO durch Haftungsbescheid geltend zu machende Gesellschafterhaftung des Klägers umfasst dabei nicht nur die Umsatzsteuerschulden der Gesellschaft, sondern grundsätzlich auch die steuerlichen Nebenleistungen wie z.B. Säumniszuschläge (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. Februar 1987 - VII R 4/84, BStBl II 1987, 363 ).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 2/04

    Erlass von Säumniszuschlägen - Aussetzung der Vollziehung nach Anordnung der

    Auszug aus FG Sachsen, 14.11.2018 - 2 K 1265/18
    Der Beklagte hat mit der im Einspruchsverfahren erfolgten Reduzierung der Haftungssumme auf EUR ... insbesondere auch dem Umstand Rechnung getragen, dass bei der Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners zu berücksichtigen ist, dass die Erhebung von Säumniszuschlägen insofern sachlich unbillig ist, als dem Steuerschuldner die rechtzeitige Zahlung der Steuer wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich war und deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verloren hatte (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. März 2006 - V R 2/04, BStBl II 2006, 612 m.w.N.).
  • VG Köln, 28.05.2021 - 23 K 301/19
    Schließlich bezieht sie sich auf eine Entscheidung des VG Koblenz vom 20. November 2019 (Az.: 2 K 1265/18.KO).

    Insoweit folgt das Gericht der Auffassung des VG Koblenz, vgl. Urteil vom 20. November 2019 - 2 K 1265/18.KO -.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht