Rechtsprechung
FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2162/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG auch bei Rechtsmissbrauch; Keine Schätzungsbefugnis bei umfangreicher Sachverhaltsermittlung; Keine Unterstellung von Inlandsumsätzen wegen der Mitwirkung an Plan zur Umsatzsteuerhinterziehung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Erwerbe nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG auch bei Rechtsmissbrauch - Keine Schätzungsbefugnis bei umfangreicher Sachverhaltsermittlung - Keine Unterstellung von Inlandsumsätzen wegen der Mitwirkung an Plan zur Umsatzsteuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2162/06
- BFH, 16.12.2010 - V R 40/08
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1079
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2097/06
Umsatzbesteuerung der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Mobilfunktelefonen; …
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2162/06
In dem Klageverfahren, das die e.t. GmbH am 20.11.2006 einleitete (8 K 2097/06 des Sächsischen Finanzgerichts), machte die e.t. GmbH geltend: Es verstoße gegen europäisches und nationales Recht, für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung in einer Rechtsverordnung des Bundes einen Buchnachweis zu verlangen.Er bestreitet, dass die in den Haftungsbescheid aufgenommenen Umsatzsteuerschulden der e.t. GmbH vorhanden sind und trägt hierfür im Wesentlichen den Ausführungen der e.t. GmbH im Verfahren 8 K 2097/06 folgend vor.
Der Beklagte hat Aussetzung des Verfahrens bis zur Erledigung des Verfahrens 8 K 2097/06 beantragt.
Dem Antrag des Beklagten, das Verfahren bis zur Erledigung des Verfahrens 8 K 2097/06 auszusetzen, ist nicht stattzugeben, da dieses Verfahren kein vorgreifliches Verfahren im Sinne des § 74 FGO ist.
- EuGH, 06.07.2006 - C-439/04
Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug - …
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2162/06
Die Entscheidung v. 19.4.2007, V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035 , die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteile v. 12.1.2006 Rs. C-354/03, C-354/03, C-355/03 und C-484/03, BFH/NV Beilage 2006, 144 und v. 6.7.2006, C-439/04 und 440/04, BFH/NV Beilage 2006, 454 ) übernimmt, betraf nicht den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG , sondern den Anspruch auf Vorsteuerabzug, der scheinbar durch den Erwerb von inländischen Lieferanten nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG entstanden war. - EuGH, 12.01.2006 - C-354/03
GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN, …
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2162/06
Die Entscheidung v. 19.4.2007, V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035 , die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteile v. 12.1.2006 Rs. C-354/03, C-354/03, C-355/03 und C-484/03, BFH/NV Beilage 2006, 144 und v. 6.7.2006, C-439/04 und 440/04, BFH/NV Beilage 2006, 454 ) übernimmt, betraf nicht den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG , sondern den Anspruch auf Vorsteuerabzug, der scheinbar durch den Erwerb von inländischen Lieferanten nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG entstanden war.
- BFH, 19.04.2007 - V R 48/04
Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2162/06
Die Entscheidung v. 19.4.2007, V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035 , die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (…Urteile v. 12.1.2006 Rs. C-354/03, C-354/03, C-355/03 und C-484/03, BFH/NV Beilage 2006, 144 und v. 6.7.2006, C-439/04 und 440/04, BFH/NV Beilage 2006, 454 ) übernimmt, betraf nicht den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG , sondern den Anspruch auf Vorsteuerabzug, der scheinbar durch den Erwerb von inländischen Lieferanten nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG entstanden war. - BFH, 11.02.1999 - V R 40/98
Begründung von Schätzungsbescheiden
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2162/06
Wollte man dies anders sehen und eine Schätzungsbefugnis bejahen, so wäre das Finanzgericht aufgerufen (BFH v. 11.2.1999, V R 40/98, BStBl II 1999, 382 ), anstelle des Finanzamts, das seine Bescheide nicht als Schätzungsbescheide erlassen, deshalb Erwägungen zur Schätzung und deren Höhe unterlassen und auch im Finanzgerichtsprozess nicht nachgeholt hat, eine eigene Schätzung vorzunehmen. - BFH, 10.10.2002 - VI B 269/01
Nichterfolgte Aussetzung des Verfahrens als Verfahrensmangel
Auszug aus FG Sachsen, 15.10.2008 - 8 K 2162/06
Denn dieses Verfahren ist nicht bei einem anderen Gericht oder wenigstens bei einem anderen Senat des Sächsischen Finanzgerichts anhängig (zu dieser Voraussetzung BFH v. 10.10.2002, VI B 269/01, BFH/NV 2003, 77 m.w.N.).