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   FG Sachsen, 15.12.2020 - 1 K 1469/16   

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https://dejure.org/2020,75065
FG Sachsen, 15.12.2020 - 1 K 1469/16 (https://dejure.org/2020,75065)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15.12.2020 - 1 K 1469/16 (https://dejure.org/2020,75065)
FG Sachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2020 - 1 K 1469/16 (https://dejure.org/2020,75065)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstrecken der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht auf sämtliche Einkünfte und auf erzielte ausländische Einkünfte i.R.e. in einem ausländischen Staat belegenen Betriebsstätte

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit von § 20 Abs. 2 Satz 2 AStG, wenn das maßgebliche DBA eigene Aktivitätsklauseln für Betriebsstätteneinkünfte enthält

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Wechsel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode - Aktivitätsklauseln für Betriebsstätteneinkünfte

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus FG Sachsen, 15.12.2020 - 1 K 1469/16
    Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG schränke die Geltung des Lex-posterior-Grundsatzes für völkerrechtliche Verträge nicht ein, wie das BVerfG entschieden habe (Beschluss vom 15. Dez. 2015 - 2 BvL 1/12).

    a) Zwar hindert Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG nicht, dass in einem späteren Gesetz eine von einem DBA abweichende Regelung getroffen wird (BVerfG, Beschluss vom 15. Dez. 2015 - 2 BvL 1/12, BVerfGE 141, 1 Leitsatz 3).

    Die einseitige Abkommensüberschreibung (Treaty Override) ist auch nicht wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip verfassungswidrig (BVerfG in BVerfGE 141, 1 Rz. 77).

  • BFH, 18.04.2012 - X R 7/10

    Anwendbarkeit des Halbabzugsverbots auf Teilwertabschreibungen auf

    Auszug aus FG Sachsen, 15.12.2020 - 1 K 1469/16
    Die vorgeschlagene Nicht-Anwendung des § 20 Abs. 2 S. 1 AStG für den Fall, dass die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 S. 1 AStG gegeben sind, ignoriert das vom Gesetz vorgesehene Regel-Ausnahme-Verhältnis und geht über die Ausdehnung eines zu engen Wortlauts (teleologische Extension, vgl. BFH-Urteil vom 18. April 2012 - X R 7/10, BFHE 237, 119 , BStBl II 2013, 791 Rz. 64) hinaus.

    Zudem ist eine teleologische Extension nicht bereits dann gerechtfertigt, wenn die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung rechtspolitisch fehlerhaft erscheint (BFH in BStBl II 2013, 791 Rz. 64).

  • BFH, 06.12.2012 - I B 8/12

    Bindung an tatsächliche Verständigung - Rüge der unterbliebenen Beiziehung von

    Auszug aus FG Sachsen, 15.12.2020 - 1 K 1469/16
    c) Der Antrag der Kl., Beweis durch Sachverständigen-Gutachten zu erheben zur generellen Steuerbefreiung von Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit auf der Grundlage der hier einschlägigen TZ-Abkommen, ist unzulässig, da er eine Rechtsfrage betrifft (BFH-Beschluss vom 6. Dez. 2012 - I B 8/12, BFH/NV 2013, 703 Rz. 8; Krumm in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 81 FGO Rz. 10).
  • FG Hessen, 05.07.2018 - 6 V 2290/17

    Art. 3 GG, § 1 Abs. 1 EStG, § 34c Abs. 5 EStG, § 18 Pauschalisierungsgesetz EStG,

    Auszug aus FG Sachsen, 15.12.2020 - 1 K 1469/16
    Im Übrigen lässt sich die Zweckmäßigkeit aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht aus dem Auslandstätigkeitserlass (BMF-Schreiben vom 31. Okt. 1983, IV B 6-S 2293-50/83, BStBl I 1983, 470 unter I.4.) herleiten, der Arbeitnehmereinkünfte bei Auslandstätigkeiten in der deutschen öffentlichen Entwicklungshilfe im Rahmen der Technischen oder Finanziellen Zusammenarbeit begünstigt, da es hier um gewerbliche Einkünfte geht (Hessisches FG, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 6 V 2290/17, DStRE 2019, 1072 Rz. 25).
  • FG Hessen, 05.12.2017 - 1 K 501/16

    § 34c Abs. 5 EStG

    Auszug aus FG Sachsen, 15.12.2020 - 1 K 1469/16
    Denn die Entscheidung, ob von dieser Billigkeitsmaßnahme Gebrauch gemacht wird, wird nicht im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern durch einen eigenständigen Bescheid getroffen (Hessisches FG, Urteil vom 5. Dez. 2017 - 1 K 501/16, juris Rz. 28).
  • FG Bremen, 25.05.2020 - 1 V 16/20

    Ernstliche Zweifel am Vorliegen passiver Einkünfte im Sinne von Art. 22 Abs. 1

    Auszug aus FG Sachsen, 15.12.2020 - 1 K 1469/16
    Aus dem von der Kl. zitierten Beschluss des FG Bremen vom 25. Mai 2020 - 1 V 16/20(3) ergibt sich nichts anderes.
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