Rechtsprechung
   FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,43133
FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17 (https://dejure.org/2018,43133)
FG Sachsen, Entscheidung vom 16.05.2018 - 5 K 1471/17 (https://dejure.org/2018,43133)
FG Sachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 5 K 1471/17 (https://dejure.org/2018,43133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,43133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 24 Nr. 2
    Führen der Rückgewähr von Zahlungen aufgrund insolvenzrechtlicher Anfechtungen zu steuerbaren Einkünften als Betriebseinnahmen und Masseverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rückforderung von Sozialversicherungsbeiträgen und Betriebssteuern durch den Insolvenzverwalter führt zu gewerblichen Einkünften - Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Auszug aus FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
    Es ist auch unerheblich, dass die Zahlungen durch den Insolvenzverwalter vereinnahmt wurden, denn dieses Handeln beruht auf dessen Befugnis nach § 80 Abs. 1 InsO , das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen des Schuldners zu verwalten (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. Mai 2013 - IV R 23/11, BStBl II 2013, 759 ).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist der Rechtsgrund für den Steueranspruch gelegt, wenn der Steueranspruch nach den steuerrechtlichen Grundsätzen verwirklicht ist (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. Mai 2013 - IV R 23/11, BStBl II 2013, 759 ).

    Hieraus folgend kann er mit seinen Handlungen, die zu steuerbaren Einkünften führen, nur die Insolvenzmasse, nicht dagegen den Insolvenzschuldner persönlich mit seinem insolvenzfreien Vermögen verpflichten (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. Mai 2013 - IV R 23/11, BStBl II 2013, 759 ).

  • BFH, 09.12.2014 - X R 12/12

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Auszug aus FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
    Im Falle der Gewinnermittlung durch Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist nach dem hierfür geltenden Zuflussprinzip dies der Zeitpunkt der tatsächlichen Vereinnahmung (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Dezember 2014 - X R 12/12, BFH/NV 2015, 988 ).

    Die einmal durch den Steuerpflichtigen ausgeübte Wahl der Gewinnermittlung - vorliegend nach § 4 Abs. 3 EStG - bleibt bis zu einer Aufforderung des Finanzamtes oder der zulässigen Änderung der Gewinnermittlungsart durch den Steuerpflichtigen weiterhin maßgebend (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Dezember 2014, a.a.O.).

  • BFH, 16.04.2015 - III R 21/11

    Einkommensteuer als Masseschuld

    Auszug aus FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
    Einkommensteuerschulden, deren Rechtsgrund insolvenzrechtlich erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegt worden sind, wären dem insolvenzfreien Bereich unter anderem dann zuzuordnen, wenn der Insolvenzverwalter eine selbstständige Tätigkeit des Insolvenzschuldners lediglich duldet oder kennt oder die Einkünfte auf einer freigegebenen selbstständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 Satz 1 InsO beruhen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. April 2015 - III R 21/11, BStBl II 2016, 29 ).

    Die als Masseverbindlichkeit zu qualifizierende Einkommensteuer ist gegenüber dem Insolvenzverwalter, der dem insolvenzfreien Bereich zuzuordnende Steueranspruch gegenüber dem Schuldner selbst festzusetzen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. April 2015 - III R 21/11, BStBl II 2016, 29 ).

  • BFH, 01.04.2008 - X B 201/07

    Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung

    Auszug aus FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
    Die auf der insolvenzrechtlichen Anfechtung beruhende Rückgewähr steht der Annahme von steuerbaren Einnahmen nicht entgegen (Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 1. April 2008 - X B 201/07, BFH/NV 2008, 925 ).
  • BFH, 01.10.1997 - X R 149/94

    Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
    Nach dieser Maßgabe können Gründe für den Erlass nur in den Verfahren nach §§ 163, 227 AO , nicht dagegen im Verfahren der Steuerfestsetzung berücksichtigt werden (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 1. Oktober 1997 - X R 149/94, BStBl II 1998, 247 ).
  • BFH, 29.03.2017 - XI R 5/16

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

    Auszug aus FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
    Die Insolvenzanfechtung und die dabei ausgelöste Rückgewähr führt mithin nicht zu "Sonderrechten" des Insolvenzverwalter, sondern begründet - sofern durch die Rückgewähr die steuerrechtlichen Tatbestände erfüllt sind - Masseverbindlichkeiten, die im Rahmen der Masseverwaltung des Insolvenzverwalters entstanden sind (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. März 2017 - XI R 5/16, BStBl II 2017, 738 ).
  • BFH, 24.02.2015 - VII R 27/14

    Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA

    Auszug aus FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
    Zwar hätte der Beklagte die Anrechnung der Lohnsteuer, die aus der insolvenzfreien Tätigkeit des Insolvenzschuldners herrührt, nur in diesem Vermögensbereich - gegenüber dem Schuldner - anrechnen dürfen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 24. Februar 2015 - VII R 27/14, BStBl II 2015, 993 ).
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 131/07

    Erstattete Rückzahlungszinsen zu Investitionszulage als Betriebseinnahmen

    Auszug aus FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
    Erstattete oder zurückgezahlte Betriebsausgaben führen als actus contrarius zur Zahlung zu Betriebseinnahmen (Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 1. September 2008 - IV B 131/07, BFH/NV 2009, 133 ), dies gilt nach dem klaren Wortlaut des § 24 Nr. 2 EStG auch dann, wenn die Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit herrühren.
  • BFH, 14.02.1978 - VIII R 28/73

    Konkursverfahren - Zwangsversteigerung - Einkommensteuer - Massekosten -

    Auszug aus FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
    Die Entstehung, die Art und die Höhe der Einkünfte richten sich auch bei einem Insolvenzverfahren gegen den Steuerpflichtigen unverändert nach den steuerrechtlichen Grundsätzen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. Februar 1978 - VIII R 28/73, BStBl II 1978, 356 ).
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

    Auszug aus FG Sachsen, 16.05.2018 - 5 K 1471/17
    Die Jahressteuerschuld ist hierbei aus Vereinfachungsgründen nach Maßstab der jeweiligen Teileinkünfte aufzuteilen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 11. November 1993 - XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477 ).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 61/94

    Entstehung und Berechnung von Steuerverbindlichkeiten im Fall eines eröffneten

  • BFH, 31.10.2018 - III B 77/18

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung der Insolvenz

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 16. Mai 2018 5 K 1471/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2023 - 8 K 1180/21

    Betriebsaufgabe - Rückflüsse aus Insolvenzanfechtung - Keine steuerbaren

    Die Rückflüsse aus der Insolvenzanfechtung stellen keine im Zeitpunkt des Zuflusses steuerbaren nachträglichen Betriebseinnahmen dar (gl.A. Uhländer, DB 2022, 485, 491; Schenk, ZInsO 2021, 1997, 2001 f.; a.A. Sächsisches FG, Beschluss vom 3.8.2020 - 1 V 1497/19 -, Rn. 47 ff.; Sächsisches FG, Urteil vom 16.5.2018 - 5 K 1471/17 -, Rn. 20; nachfolgend - aber ohne ausdrückliche Stellungnahme zur Abgrenzungsfrage - BFH-Beschluss vom 31.10.2018 - III B 77/18 -, BFH/NV 2019, 123).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht